Auch in Österreich wird bei Gericht das Kreuz verwendet.
Angeblich
um Schwörende zu beeindrucken, damit sie aus Gottesfurcht keine Meineide schwören.
Die Eidesformel lautet offiziell: "Ich schwöre vor Gott, dem Allmächtigen
und Allwissenden, einen reinen Eid, dass ich über alles, worüber ich vom Gericht
werde befragt werden, die wahre und volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit
aussagen werde; so wahr mir Gott helfe". 1931 stellte der OGH fest, dass
"Ungläubigen" die Anrufung Gottes zu erlassen sei.
Das Kruzifix
steht aber auch bei der Vereidigung eines Atheisten am Richtertisch, dieses
Zeichen hat dort nichts zu suchen. Die Trennung von Staat und Religion ist
somit in einem wichtigen Punkt NICHT durchgeführt.
In Italien ist die Lage wie in Österreich.
Dort bemüht sich seit
Jahren der Richter Luigi Tosti um die Einführung einer säkularen Gerichtsbarkeit.
Er begann damit 2004, als er im Namen der Gleichheit und derselben Wertigkeit
aller Ideologien das Symbol der Unione degli Atei e degli Agnostici Razionalisti
(Union der rationalistischen Atheisten und Agnostiker) neben dem Kruzifix
aufhängte und sich weigerte, Gerichtsverhandlungen abzuhalten, bis die Kruzifixe
aus Gerichtssälen weggehängt würden.
Richter Tosti wurde deshalb im November 2005 wegen Unterlassung von Amtshandlungen
zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Dieses Urteil wurde vom Berufungsgericht
bestätigt. Erst im Juli 2009 erklärte der Kassationshof die vorherigen Urteile
für ungültig.
Im Jahr 2006 wurden Tosti Stellung und Gehalt gekündigt. Am
22. Januar 2010 schloss der Oberrat des Richterstandes Richter Tosti aus der
Gerichtskammer aus. Die italienische Justiz klammerte dabei die Ursache aus
dem Verfahern aus, sondern warf dem Richter nur vor, durch Arbeitsverweigerung
die Justiz zu behindern.
Tosti gibt nicht auf. Er wird den Instanzenzug
durch die italienischen Gerichtshöfe angehen und gegebenenfalls bis zum Europäischen
Gerichtshof gehen, denn niemand könne verpflichtet werden, gegen das konstitutionelle
Prinzip des Laizismus zu verstoßen.
Dieser Fall wird also vermutlich
noch Jahre die italienische Justiz befassen. Es ist zu hoffen, dass am Europagericht
die Unzulässigkeit von religiösen Zeichen in weltlichen Gerichten festgestellt
wird. Es ist ja eine geradezu makabere Absurdität, dass heute noch wie im Mittelalter
im Justizwesen keine endgültige Trennung von Religion und Rechtswesen besteht.
Die heilige Inquisition ließ ihre Opfer im Zeichen des Kreuzes hinschlachten
und dieses Zeichen belästigt heute noch die in den Gerichtssälen Anwesenden!
im
säkularen Europa des 21. Jahrhunderts:
macht endlich Schluss mit den Insignien
von Gottesgerichten!