Kaiserlich-Königlich-Päpstlich

Beileidstelegramm von Papst Ratzinger an Otto Habsburg zum Ableben seiner Frau Regina
Mit tiefer Anteilnahme habe ich davon Kenntnis erhalten, dass Gott, der Herr über Leben und Tod, Ihre verehrte Gemahlin Erzherzogin Regina, geborene Prinzessin von Sachsen-Meiningen, zu sich gerufen hat. Angesichts dieses schmerzlichen Verlusts versichere ich Sie meiner Nähe im Gebet. Wir wissen die liebe Verstorbene, die sich in ihrem irdischen Leben stets für das Wohl ihrer Familie wie für die Anliegen der Menschen und der Kirche eingesetzt hat und vielen Bedürftigen eine einfühlsame Helferin war, in der nie endenden Liebe des himmlischen Vaters geborgen. Möge der Herr ihr vielfältiges Wirken reichlich lohnen. Allen, die für das ewige Heil von Erzherzogin Regina beten und opfern, erteile ich von Herzen den apostolischen Segen.

1919 wurde vom österreichischen Parlament folgendes Verfassungsgesetz beschlossen:
§ 1. Der Adel, seine äußeren Ehrenvorzüge sowie bloß zur Auszeichnung verliehene, mit einer amtlichen Stellung, dem Beruf oder einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Befähigung nicht im Zusammenhange stehenden Titel und Würden und die damit verbundenen Ehrenvorzüge österreichischer Staatsbürger werden aufgehoben.
§ 2. Die Führung dieser Adelsbezeichnungen, Titel und Würden ist untersagt. Übertretungen werden von den politischen Behörden mit Geld bis zu 20.000 K oder Arrest bis zu sechs Monaten bestraft.
(Staatsgesetzblatt 211/1919)

Es ist also rechtlich völlig unmöglich, dass eine Erzherzogin verstorben ist. Der Herr Ratzinger weiß aber noch, wie herrlich die Zeiten für die katholische Kirche waren, als "Thron und Altar" gemeinsam agierten, eine Monarchie mit einem "k.u.k. Kaiser Otto" wäre ihm vermutlich sehr viel lieber als eine demokratische Republik Österreich. Dieses Beileidstelegramm ist eine Frechheit sondergleichen, nieder mit dem Ratzinger, hoch die Republik!