Steigern Kopftücher die Sozialkosten?

Wieder etwas für die Rechtspopulisten?
Die Stadt Freiburg (Schweiz) hat angeordnet, dass den Empfängerinnen von Sozialleistungen, die sich weigern, das muslimische Kopftuch abzulegen, diese Leistungen für drei Monate um fünfzehn Prozent gekürzt werden können. Gegen diese Entscheidung läuft zurzeit ein Verfahren.

Die Argumentation der Stadt:
Die Frauen würden wegen ihrer Weigerung, ohne Kopftuch in die Öffentlichkeit zu gehen, keine Arbeit finden und deswegen jahrelang von der Sozialhilfe leben. Auch in anderen Kantonen wartet man auf die gerichtliche Entscheidung im Freiburger Verfahren. Offenbar wird angenommen, dass Sozialleistungen im Wege des beharrlichen Kopftuchtragens erworben werden können.

Da man weiß, dass jede Versicherungsleistung, jede Sozialleistung immer wieder auch Missbrauch hervorruft, sollte man darüber durchaus offen debattieren. Man erinnere sich an Beispiele: Etwa in Österreich an die Wellen der Frühpensionierungen, frühzeitige Arbeitsunfähigkeit wurde zur Epidemie. Oder vor Jahren als ledige Mütter ein höheres Karenzgeld erhielten und dadurch die Zahl der ledigen Mütter enorm anstieg. Oder die starke Zunahme der Geburtenrate in den Farbigenghettos in den USA als dort kinderreiche Mütter großzügige staatliche Hilfen bekamen, was Präsident Clinton dann abschaffen musste. Es ist durchaus möglich, durch muslimische Kopftücher am Arbeitsmarkt schwer vermittelbar zu werden. Die Ablehnung des Islams ist in Europa sehr weit verbreitet, diese Ablehnung lässt sich nicht mit moralischen Appellen wegargumentieren.
Kopftücher fördern die Ablehnung enorm, also sind Arbeitskräfte mit Kopftuch schwer vermittelbar und brauchen Sozialhilfe. Das ist zwar sehr grotesk, hat jedoch eine gewisse Wahrscheinlichkeit ...!