Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte am 3. November
2009, dass das Anbringen von Christenkreuzen in öffentlichen Gebäuden die Menschenrechte
verletzt, siehe dazu Info Nr. 4.
Am 30. Juni
ging das Verfahren nun in die zweite Runde, im Berufungsverfahren wird die Große
Kammer des EGMR nun bis Anfang 2011 endgültig entscheiden. Bemerkenswert
dazu, dass nicht nur die streng katholische italienische Regierung diese Berufung
veranlasst hatte, sondern dass auch Regierungen etlicher durch ihre religiöse
Vergangenheit und/oder Gegenwart belasteter Staaten, sich diesem Berufungsverfahren auf
Seite Italiens und des Vatikans anschlossen.
Auch Österreich positionierte
sich gegen die Freiheit des öffentliches Bereiches von religiösen Symbolen.
Das österreichische Parlament hatte nämlich katholisch-unterwürfig eilfertig
schon am 19. November 2009 einen Antrag beschlossen, der von SPÖ
und ÖVP eingebracht und von FPÖ und BZÖ unterstützt wurde, lediglich die Grünen
blieben als säkulare Partei wahrnehmbar. Diese Entschließung forderte von
der Regierung, sich für die Präsenz von religiösen Symbolen im öffentlichen
Raum und in den Schulen einzusetzen. Die Bischöfe und Prälaten werden vor Begeisterung über diesen christkatholischen
Eifer gehallelujaht haben. Das Christenkreuz hat nach Meinung von ÖVP, SPÖ,
FPÖ und BZÖ also eine öffentlich-staatliche Funktion zu haben, alle Bürger hätten
dieses Zeichen der Herrschaft, diesen religiösen Gesslerhut weiterhin zu tolerieren.
Außenminister Spindelegger
(ÖVP) in der österreichischen Stellungnahme an die Große Kammer: kulturelle
Vielfalt, sozialer Friede und gegenseitige Toleranz seien "Grundpfeiler
unserer gemeinsamen europäischen Werteordnung sind, die maßgeblich durch die
christlich-abendländische Tradition mitgeprägt wurde. In dieser Tradition haben
religiöse Symbole ihren legitimen Platz".
Der Außenminister
darf also im Auftrag der österreichischen Regierung vor dem EGMR historischen
Unwahrheiten verbreiten. Kulturelle Vielfalt und gegenseitige Toleranz wurden
erst möglich, nachdem die Allmacht der katholischen Kirche im jahrhundertelangen
Widerstandskampf gebrochen worden war. Die Beseitigung des Christenkreuzes
im öffentlichen Bereich wäre ein großes Zeichen für den Sieg der Aufklärung
über religiöse Einfalt, religiösen Terror, über Unterdrückung und Intoleranz.
Wir
können und wollen hoffen, dass die Große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
nicht aus Furcht vor den immer noch mächtigen Klerikern und ihren weltlichen
Handlangern in die Knie geht.
Weg
mit den katholischen Herrschaftszeichen, weg mit den Kreuzen aus den öffentlichen Bereichen!