Neuer "Schutz der Heiligkeit der Sakramente"?

Die bisherige vatikanische Verordnung zum Umgang mit priesterlichen Kinderschändungen (Motu proprio De Delictis Gravioribus aus dem Jahre 2001) steht vor einer Renovierung. Zwar hatte der Vatikan bisher behauptet, es wär eh alles paletti und bestens geregelt. Diese Verordnung regelt den kirchenstrafrechtlichen Vorgang zu einigen "schweren Sünden".

Als Änderungen sind vorgesehen, dass die Verjährungsfrist sexueller Missbräuche von zehn auf zwanzig Jahre angehoben wird. Gezählt wird ab dem achtzehnten Lebensjahr des Opfers. Täter, die deswegen vor weltlichen Gerichten verurteilt wurden, können innerkirchlich ohne ein päpstliches Verfahren verurteilt werden.

Gleich wie diese Missbräuche sollen auch nun behandelt werden: die versuchte Priesterweihe an Frauen und "Verbrechen gegen den Glauben", also Häresie (Ketzerei), Schisma (Glaubensspaltung), Apostasie (Glaubensabfall). Diese Tatbestände waren bisher extra geregelt, jetzt sollen sie direkt unter die offizielle kirchliche Rechtssprechung der Glaubenskongregation (früher "Inquisition" genannt) fallen. Ein des Öfteren aufgetretenes Hobby von geistlichen Herren wird auch neu eingestuft: der Besitz und die Weitergabe von Kinderpornographie sollen hinkünftig als "ernsthafte Sünde" betrachtet werden.

Eine Abschaffung der "päpstlichen Geheimhaltung" oder eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden ist dem Vernehmen nach nicht geplant.

Seit die kirchlichen Autoritäten niemanden mehr ins Gefängnis werfen oder auf den Scheiterhaufen stellen lassen können, führen diese kirchlichen "Strafverfahren" nur zu religiösen Strafen, schlimmstenfalls zur Exkommunikation. Was heißt, dass im Prinzip nur wirklich Gläubige gestraft werden. Kinderschänder brauchen sich also vermutlich auch in Zukunft nicht mehr Sorgen machen als vom Glauben Abgefallene, mehr als Exkommunikation gibt es nicht und weltliche Strafen müssen den Kinderschänder und können den Ungläubigen nicht ereilen. Sacramentorum sanctitatis tutela, der "Schutz der Heiligkeit der Sakramente" bleibt somit voraussichtlich weiterhin weltlich wirkungslos.

Anmerkung vom 16.7.: Am 15. 7. 2010 wurde der neue Text vorgelegt, es bestätigte sich das obig Dargestellte.