Mohammed herabgewürdigt!

Ein höchst seltsames Gerichtsurteil gab es am 15.2.2011 in Wien.

Auf einem Seminar der FPÖ im Jahre 2009 hatte sich eine Vortragende mit dem Islam befasst und dabei Äußerungen gemacht, die sie vor den Richterstuhl brachten. Die Anklage lautete auf "Verhetzung" und "Herabwürdigung religiöser Lehren" (also den österreichischen Inquisitions-§188). Von der Verhetzung wurde sie freigesprochen, wegen Blasphemie zu einer unbedingten Geldstrafe von 480 Euro verurteilt, die Verteidigung legte sofort Berufung ein.

Österr. Strafgesetzbuch §188: Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Es ist egal, ob die Angeklagte aus dem FPÖ-Bereich kommt oder sonst woher.
Es geht ums Prinzip.

Die Angeklagte wurde in 1. Instanz verurteilt, weil sie sich abfällig über den Propheten Mohammed geäußert hatte. Sich abfällig über einen Religionsgründer zu äußern, ist also strafbar. Demnächst äußert sich vielleicht wer abfällig übern Herrn Joseph Smith, der hat die Mormonen gegründet, oder über Herrn Charles Taze Russell, der hat die Zeugen Jehovas gegründet. Bums schon gibt's eine Geldstrafe! Schließlich verehren die Anhänger dieser Religionen die Herren Smith und Russell! Oder es sagt womöglich wer, der Christentumsgründer Paulus wäre Epileptiker gewesen, dann gehört er eingesperrt. Die Christen verehren den Hl. Paulus, ihm nachzusagen, er habe seine "Offenbarungen" während eines epileptischen Anfalls erlitten, müsste bestraft werden, weil eine hierzulande verehrte Person & Lehre herabgewürdigt wird! Auch wenn Paulus Epileptiker war, in Irland heißt Epilepsie deswegen "Saint Paul's Disease", die "Krankheit des Hl. Paulus".

Die angeklagte Vortragende hatte Mohammed einen "relativ großen Frauenverschleiß" vorgehalten. Im Sahih Bukhari (Sammlung der Aussagen und Taten des Propheten Mohammed), Teil 7, Buch 62, Vers 6 heißt es: "Anas erzählt: Der Prophet besuchte alle seine Frauen in einer Nacht und er hatte neun Frauen." Das ist natürlich noch kein Frauenverschleiß. Neun Frauen pro Nacht zu "besuchen", das steht einem Islamgründer zu! Das öffentlich abfällig zu kommentieren, würdigt den verehrten Propheten Mohammed herab, das ist daher strafbar! In Saudi Arabien, Pakistan, im Iran und in Österreich! Außerdem ist Vielweiberei schließlich auch eine islamische religiöse Lehre und darum vermutlich sogar eine kulturelle Bereicherung, die man respektieren muss!

Die Angeklagte hatte Mohammed ferner vorgehalten, er habe "gern mit Kindern ein bisschen was" gehabt, und das bloß weil er - nach islamischen (!) Überlieferungen - seine Frau Aischa geheiratet hat, als sie sechs und mit ihr die Ehe vollzogen, als sie neun war. Sowas ist nach österreichischer Richtersicht strafbar, weil dem verehrten Propheten Mohammed was vorzuhalten, was in den Überlieferungen des Islam zu lesen ist, würdigt herab. Ehen mit Kindfrauen sind in manchen islamischen Staaten auch heute noch möglich und darum vermutlich sogar eine kulturelle Bereicherung, die man respektieren muss!

Ob auch diese islamische Überlieferung (Bukhari 6:298) strafbar ist?
"Mohammed nahm ein Bad mit dem kleinen Mädchen (Aischa) und liebkoste es" - ein bisschen baden mit Kindern und sie dabei ein bisschen liebkosen ...

Zurzeit heißt "Redefreiheit" in Österreich auch "Blasphemie" ...

Solche Bräuche, Leute und Lehren stehen daher in Österreich unter Blasphemieschutz, da gibt's offenbar auch keinen Wahrheitsbeweis, zumindest in 1. Instanz. Übrigens: auch der Mormonengründer Smith war ein Anhänger der Vielweiberei. Wenn jetzt hier geschrieben steht, auch Smith hatte einen "relativ großen Frauenverschleiß", wird damit auch eine religiöse Lehre herabgewürdigt? Und in welchem Land läuft ein Blasphemieverfahren gegen Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, wo doch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Aischa_bint_Abi_Bakr die Geschichte von der sechsjährigen Ehefrau Aischa zu finden ist. Da müsste zumindest im Iran ein Verfahren eingeleitet werden. Dem könnte sich dann die österreichische Justiz anschließen. Wikipedia-Betreiber Wales wird dann in Österreich zu einer Geldstrafe und in Teheran zur Auspeitschung verurteilt. Wäre das nix? Recht muss schließlich recht bleiben.

Steinigung und Scheiterhaufen gibt's in Österreich nimmer, nur noch den Paragraphen 188.