Ab 15. März wird die Unterschriftensammlung gestartet für ein Volksbegehren
zur Schaffung eines Bundesverfassungsgesetzes:
1. Zur Abschaffung kirchlicher
Privilegien
2. Für eine klare Trennung von Kirche und Staat
3. Für die
Streichung gigantischer Subventionen an die Kirche
Für ein Bundesgesetz
zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen
Unterstützt wird das Volksbegehren von
Zentralrat der Konfessionsfreien
AgnostikerInnen und AtheistInnen für ein säkulares Österreich
Allianz für Humanismus und Atheismus
Freidenkerbund Österreich
Giordano-Bruno-Stiftung
Initiative Religion ist Privatsache
Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt
"Anerkannte Religionsgemeinschaften, insbesondere die römisch-katholische
Kirche, genießen in Österreich eine Sonderstellung die aus dem Mittelalter herrührt
und durch nichts zu rechtfertigen ist. Beispielsweise werden der r.k. Kirche
jährlich Millionenbeträge an Steuermittel gezahlt. Auch die Sanierung kirchlicher
Bauten und den Erhalt katholischer Privatschulen muss der Staat weitgehend übernehmen.
Unverständlich ist auch, dass die aktuellen Missbrauchsfälle von einer kircheneigenen
Kommission behandelt werden, anstatt von einer neutralen staatlichen Kommission
sowie von der Justiz.
Die Unterzeichner fordern daher ein Bundesverfassungsgesetz
für die Abschaffung kirchlicher Privilegien. Die Unterzeichner fordern ein Gesetz
für die Schaffung einer Sonderkommission zur lückenlosen Aufklärung der kirchlichen
Missbrauchs- und Gewaltverbrechen. Die Unterzeichner fordern eine klare Trennung
von Staat und Kirche. Denn die Trennung von Staat und Religion zählt zu den
wesentlichen Pfeilern einer Demokratie.
Während ganz Österreich unter
einem Sparpaket zu leiden hat, räumt der Staat der Kirche u.a. folgende ungerechtfertigten
Vorteile ein:
Erhaltung katholischer Privatschulen und Kindergärten überwiegend aus Steuergeldern.
Andere Privatschulen müssen alles selbst berappen.
Der Staat muss jährliche Millionenzahlungen an die röm. Kath. Kirche leisten.
Religiöse
Universitäten und Hochschulen werden vom Staat bezahlt aber vom Vatikan kontrolliert.
Die erlangten akademischen Grade sind staatlich anerkannt.
Kirchliche Besitztümer sind vielfach grundsteuerbefreit.
Kirchliche Güter werden vielfach aus Mitteln der Allgemeinheit saniert, z.B.
über das Bundesdenkmalamt. Fast 50% der Denkmalausgaben dienen der Erhaltung
kirchlicher Bauten. Die Kirche ist wohlhabend genug, um für den Erhalt ihrer
Besitztümer selbst aufzukommen.
Die Kirche hat mit dem Kirchenrecht ein eigenes Rechtssystem installiert, einen
"Staat im Staat" und entzieht sich so demokratischen Abläufen und
einer Kontrolle durch den Staat. Beispiel: Installierung einer kircheneigenen
Missbrauchskommission anstatt Übergabe an die Justiz.
Katholischer Religionsunterricht: die Abmeldung vom schulischen Religionsunterricht
wird erschwert, indem Religionsstunden in der Mitte des Schultages stattfinden,
sodass jene Kinder, die sich abmelden, nicht früher nach Hause gehen oder länger
schlafen können.
Kirchensteuer ist steuerlich absetzbar. Dadurch entgehen dem Staat Einnahmen
auf Kosten der Allgemeinheit. Die Administration der Steuereintreibung wird
staatlich unterstützt, behördliche Meldedaten werden der Kirche zur Verfügung
gestellt.
Die neue
Spendenabsetzbarkeit kommt fast ausschließlich kirchlichen Einrichtungen zugute.
Die Missbrauchs-Verbrechen der katholischen Kirche werden nicht staatlich verfolgt,
sondern deren Aufklärung wird der Kirche selbst überlassen. Im aktuellen Missbrauchsskandal
müssen sich die Opfer an eine von der Kirche bestellte Kommission wenden, anstatt
dass diese Fälle an die Justiz übergeben werden.
Der ORF ist per Vertrag gezwungen, ausführliche Religionssendungen auszustrahlen.
Diese kostenlosen und vielfach vatikannahen Belangsendungen spiegeln schon lange
nicht mehr die Interessen der österreichischen Bevölkerung wieder.
Kirchliche Einrichtungen greifen in großer Zahl auf Zivildiener zu. Diese werden
hauptsächlich vom Staat bezahlt. Die Kirche schmückt sich dann mit ‚ihrem' sozialen
Engagement.
Die Kirche
erhält als Großgrundbesitzer Millionen Euro an EU-Agrarförderungen. Hier sollte
eine Obergrenze gelten.
Konkordat: Der Austrofaschist Engelbert Dollfuß hat 1933 einen speziellen Vertrag,
das Konkordat, mit dem Vatikan abgeschlossen, welcher in Österreich Verfassungsrang
genießt. Das Konkordat ist ein Quasi-"Staatsvertrag" zwischen dem
"Vatikanstaat" und Österreich, der die Autonomie Österreichs in kirchlichen
Belangen stark einschränkt und der Kirche in Österreich eine privilegierte,
öffentlich-rechtliche Stellung gesetzlich (teilweise im Verfassungsrang) zuerkennt."
Die
Meldung über dieses Volksbegehren fand großes Echo in den Medien, wie hier auf
Seite 1 der OÖN vom 28.2.!
Die Unterstützungserklärung kann hier downgeloaden werden