Kindergartenreligionsfreiheit

In der PRESSE vom 7.3.2011 müht sich Hofrat Dr. Alfred Grof, Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich (und nebenbei Pfarrgemeinderat im Mühlviertel), damit ab, Auswege aus dem Dilemma wegen der Klage gegen gesetzlich verordnete Kreuze in Kindergärten zu finden (siehe Info Nr. 341). Zwar erkennt er anfangs richtig, dass die gesellschaftliche Tendenz auch rechtlich in Richtung Säkularismus geht, aber dann müht er sich ab, den Kreuzzwang zu verteidigen: Er stellt zwei Dinge als gleichwertig auf, die es nicht sind. Er argumentiert so: "Eine permanente Präsenz des Kreuzes (Minaretts etc.) an einem gemeinschaftlichen öffentlichen Ort, an dem man begründeterweise zum Aufenthalt genötigt ist, mag einen Atheisten ebenso prägen oder verunsichern wie seine dauerhafte Absenz einen Christen (Moslem etc.). Eine negative Lösung, d.h. ein generelles staatliches Symbolverbot (z.B. für Kreuze in Schulen und Kindergärten oder für den Bau von Minaretten), würde aber die Religionsausübungsfreiheit jedenfalls beeinträchtigen."

Der Gleichstellung von Kreuz und Minarett ist schon einmal purer Unsinn, in den Kindergärten sind keine Kirchtürme und solche Türme stehen nur im Bereich der Religionsgemeinschaften. Aber der Hofrat geht in seinem Postulat davon aus, auch Kindergärten wären Orte der Religionsausübung und religiöse Menschen würden nicht bloß verunsichert, sondern sogar beeinträchtigt, wenn sie in Kindergärten keine Religion ausüben könnten. Warum er dann allerdings nicht fordert, in Postämtern oder Supermärkten oder Straßenbahnen oder sogar öffentlichen Bedürfnisanstalten ebenfalls Kreuze auszuhängen (und Minarette zu errichten?), erklärt er nicht. Auch das sind gemeinschaftliche öffentliche Orte und wenn dort keine Kreuze hängen, wird die Religionsausübungsfreiheit beeinträchtig!

um die hofrätliche Argumentation auf die Spitze zu treiben:

so könnten an einem gemeinschaftlich-öffentlichen Orte
das kleine UND das religiöse Bedürfnis befriedigt werden

Man fasst es nicht! Dieser Mensch sitzt im Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich und vertritt die Rechtsansicht, dass ununterbrochene Religionsausübung in allen gemeinschaftlichen öffentlichen Orten ein Grundrecht sein soll! Des Hofrates Kompromissvorschlag ist typisch katholisch: statt der gesetzlichen Vorschrift für die Kreuzanbringung in Kindergärten wäre er für ein Nichtverbot. Man darf es also hinhängen, muss es aber nicht. Was dann wohl hieße, wenn die Kindergartenleitung christlich ist, dann hängt das Kreuz dort, wenn die Leitung säkular ist, dann nicht. Somit würde nicht der Staat (oder das Land) den Kindern das christlich Symbol aufzwingen, sondern die Kindergärtnerinnen könnten das machen. Was genauso einklagbar wäre.