Salafisten-Auftritt zuerst verboten, dann erlaubt

Siehe Nachtrag ganz unten!

Auch für islamistische Extremisten gibt es jetzt in Deutschland Grenzen, aktuelle Nachricht vom 19.4.2011, 17h50 zum geplanten Salafisten-Aufmarsch vom 20.4. (siehe Info Nr. 463 und Info Nr. 465):

Pierre Vogel war sich so sicher, dass er am Mittwoch, 20. April,auf der Hauptwache einen "Vortrag machen wird". Auf seiner Internetseite kündigte der zum Islam konvertierte Prediger seinen Auftritt in Frankfurt an. Er werde die "Menschen aufklären über die Schönheit des Islams" und darüber, dass "der Islam die beste Religion ist". Doch das Frankfurter Ordnungsamt hat den umstrittenen Auftritt verboten. Von den hessischen Landtagsfraktionen kam Beifall für diesen Schritt.

Kurzfristige Änderungen wie die Ankündigung eines nicht benannten Gastes und andere nicht gemachte erforderliche Angaben "machen es den Sicherheitsbehörden unmöglich, eine fundierte Gefahrenprognose zu erstellen", begründete Frankfurts Ordnungs- und Sicherheitsdezernent Volker Stein (FDP) am Dienstag die Entscheidung. Zudem bestünden erheblich Zweifel, dass der Anmelder der Kundgebung - der offenbar nicht identisch mit dem Prediger Vogel ist -, auch tatsächlich der Veranstalter sei. "Wenn dieser während eines Kooperationsgespräches mit Ordnungsamt und Polizei telefonieren muss, um geforderte Informationen zu erfragen, liegt die Vermutung nahe, dass es sich um einen Strohmann handelt", sagte Stein.

Bei dem Gespräch seien ursprüngliche Angaben stark verändert worden. Statt der Hauptwache sei der Rossmarkt als Veranstaltungsort angegeben worden, ein Lautsprecherwagen sollte aufgestellt werden, und neben dem Hauptredner Vogel sollten zwei weitere Sprecher auftreten, "darunter ein nicht benannter 'Überraschungsgast'".

"Vogel ein Islamofaschist"
Bei dem eingeladenen Islamprediger soll es sich um Abu Ameenah Bilal Philps handeln, der als "Hassprediger" eingestuft wirdDie CDU-Fraktion im Römer berichtete, Philps sei dafür bekannt, dass er für Polygamie eintrete, die Steinigung von Ehebrecherinnen rechtfertige und die Todesstrafe für Homosexuelle fordere. In den USA gelte für ihn ein Einreiseverbot, Australien stufe ihn als "nationales Sicherheitsrisiko" ein.

Schon am Montagnachmittag hatte Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) erklärt, dass geprüft werde, "ob die Veranstaltung zu verhindern ist". Ein demokratischer Rechtsstaat müsse zwar Demonstrationen von Extremisten aushalten, so lange sie friedlich und ohne strafrechtlich relevante Inhalte ablaufen; wenn aber Verstöße gegen Recht und Gesetz festgestellt werden, "wird die hessische Polizei mit aller Konsequenz durchgreifen", kündigte Rhein an.

Derweil lud Vogel via Internet weitere Muslime zur Teilnahme ein. Auch sollten sie "viele Nicht-Muslime" mitbringen. Als bekannt wurde, dass auch der "Hassprediger" Bilal Philips sprechen wolle, kündigten verschiedene Gruppen Proteste an, so die Antifa, die NPD und der Zentralrat der Ex-Muslime; das Internationale Komitee gegen Hinrichtung und Steinigung nennt Pierre Vogel einen "Islamofaschisten".

Der Rat der Religionen in Frankfurt wollte sich den Protesten bewusst nicht anschließen, zumal die dazu aufrufenden Gruppen suspekt seien. Der Ratsvorsitzende, Pfarrer Athenagoras Ziliaskopoulos, weist darauf hin, dass es Fundamentalisten und Extremisten in jeder Religion gebe und Vogels Positionen nicht zu Pauschalisierungen gegenüber Muslimen führen dürften.

Der Hessische Verfassungsschutz stuft die Glaubenslehre, die Vogel vertritt, als "demokratiefeindlich" ein; sie verstoße "gegen den Gedanken der Völkerverständigung und des Gleichheitsgrundsatzes". Salafistische Prediger wie Vogel trügen "wesentlich zur Radikalisierung junger Muslime bei". Frankfurts Integrationsdezernentin Nargess Eskandari-Grünberg (Grüne) betont, es sei wichtig, Anhänger von Fundamentalisten und ihr Umfeld zu sensibilisieren, um ihrem ideologischen Einfluss entgegenzuwirken und sie zu isolieren. (mit dapd).

Siehe auch Bericht der Frankfurter Rundschau.

Nachtrag: Der deutsche Rechtsstaat blieb nicht beim Verbot. Die Entscheidung wurde aufgehoben, die Extremistenkundgebung mit Auflagen erlaubt, siehe FOCUS. In Deutschland dürfen sich ja auch die Neonazis parteipolitisch betätigen, in Österreich nicht. Salafisten haben wir in Österreich zurzeit noch keine. Wird schon werden. Lassen wir uns überraschen, wie dann die staatlichen Reaktionen auf den islamistischen Extremismus sein werden. Der nazistische Extremismus ist in Österreich verfassungsrechtlich durch das am 8. Mai 1945 verkündete NS-Verbotsgesetz unterbunden. Islamfaschisten verdienten auch nichts Besseres.
2. Nachtrag: siehe Info Nr. 474.