Schönborn hat prinzipiell gegen den "Ungehorsam" der Pfarrerinitiative
Stellung bezogen (siehe Info 563), Bischof Kapellari hat die Reformforderer verbellt und
ein Kirchenrechtler mit schweren Konsequenzen gedroht (Info 584).
Am 9.9.2011
meldete sich der Innsbrucker Bischof Scheuer und redete so ähnlich wie der deutsche
Oberbischof Zollitsch (siehe Ino Nr. 582).
Auch Scheuer hat Verständnis bezüglich der wiederverheirateten Geschiedenen,
das wäre einer der verhandlungsfähigen Punkte, ebenso die Beteiligung von Laien
in kirchlichen Führungspositionen. Der priesterliche Gehorsam meine keinen "blinden
Gehorsam", eine solche Vereinfachung werde der Sache nicht gerecht, der
Pfarrerinitiative empfiehlt er ein Aufschnüren des Forderungskatalogs - es gebe
durchaus verhandelbare Punkte, anderes sei nur weltkirchlich zu behandeln. Zu
den nichtverhandelbaren Punkten zählt er die Zulassung von Frauen zur Priesterweihe
und den Zölibat, dazu spreche das katholische Lehramt eine deutliche Sprache.
Aber
gerade zu den wiederverheiraten Geschiedenen spricht das "Lehramt"
eine betont deutliche Sprache. Im katholischen Katechismus, in dem die katholischen
Grundsätze festgeschrieben sind, heißt es im Artikel 2384: "Die Ehescheidung
ist ein schwerer Verstoß gegen das natürliche Sittengesetz. Sie gibt vor, den
zwischen den Gatten freiwillig eingegangenen Vertrag, bis zum Tod zusammenzuleben,
brechen zu können. Die Ehescheidung missachtet den Bund des Heiles, dessen Zeichen
die sakramentale Ehe ist. Das Eingehen einer, wenn auch vom Zivilrecht anerkannten,
neuen Verbindung verstärkt den Bruch noch zusätzlich. Der Ehepartner, der
sich wieder verheiratet hat, befindet sich dann in einem dauernden, öffentlichen
Ehebruch".
Und dauender öffentlicher Ehebruch ist eine schwere
Sünde. Eine schwere Sünde schließt den Empfang der Kommunion aus. Codex
Iuris Canonici (CIC) Can. 915: "Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen
werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der
Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde
verharren".
Ehebruch gehört sogar zu den "Todsünden". Verschärft
wird die Lage dieser Sünder noch, weil diese ja auch keine Bereitschaft zur Reue haben und
im "öffentlichen Ehebruch" verharren wollen.
Das ist für
eifrige Katholiken spannend. Glauben die Bischöfe Zollitsch und Scheuer,
der "Ehebruch" der in neuer Zivilehe lebenden Geschiedenen sei nur
eine lässliche Sünde? Laut Kathpedia gelten als schwere Sünde, als Todsünde
u.a. "Glaubensabfall, Mord, Ehebruch".
Der Unterhaltungswert
der Aktionen der Ungehorsamen steigt weiterhin. Wird Ehebruch zu einer lässlichen
Sünde? Werden CIC 915 und KKK 2384 umgeschrieben? Ist der Zölibat als katholischer
Lehrsatz unveränderbarer als der Lehrsatz vom Ehebruch wiederverheirateter
Geschiedener?
Im KKK (Katechismus der katholischen Kirche) heißt es zum
Zölibat im § 1579: Mit Ausnahme der ständigen Diakone
werden alle geweihten Amtsträger der lateinischen Kirche normalerweise aus
den gläubigen Männern gewählt, die zölibatär leben und den Willen haben, den Zölibat "um des Hirnmeireiches willen" (Mt 19,12) beizubehalten. (..).
Dieser
Text liest sich viel weniger streng und viel weniger unveränderlich als der obige
KKK-§ 2384. Warum sollte aber die Zulassung von (lt. KKK) in schwerer Sünde
Lebenden zur Kommunion leichter möglich sein, als die Abschaffung des Zwangszölibats?
Im § 1579 heißt es sogar, die "geweihten Amtsträger" würden "normalerweise"
aus zölibatär lebenden Männern gewählt, es gibt somit laut Katechismus Ausnahmen,
der Zölibat ist kein unveränderbares Dogma. Und der § 2384, der den Ehebruch
anprangert,
den wiederverheiratete Geschiedene gemäß katholischer Definition begehen, weist keine Ausnahmeregeln auf. Gespannt wartet die katholische Welt auf die wahre katholische
Wahrheit!
PS:
über die ungehorsame Pfarrerinitiative wurde auf dieser Site von Anbeginn umfassend
informiert, siehe die folgenden sieben Infos: Nr. 563,
Nr. 574, Nr. 578, Nr.
579, Nr. 582, Nr. 584,
Nr. 587. Wie es ausschaut, werden wohl noch ein paar dazukommen!