Die Schrecksekunde hat etwas gedauert: Eine Woche, nachdem der Salzburger
Weihbischof Andreas Laun als Vertreter der katholischen Kirche bei der Enthüllung
einer Gedenktafel hinsichtlich der von den Nationalsozialisten 1938 am Salzburger
Residenzplatz inszenierten Bücherverbrennung seine Ansichten zum Thema ausbreitete,
hagelt es Proteste.
"Wir sind natürlich entsetzt darüber, was die Nazis
getan haben. Aber stellen Sie sich vor, ein Verlag würde Hitlers Mein Kampf
neu auflegen wollen. Wir würden es verbieten, wir verlangen ja auch, dass gewisse
Inhalte im Internet gesperrt werden", sagte Laun bei seiner Ansprache,
der neben anderen auch der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Marko
Feingold, Bürgermeister Heinz Schaden (SP) und Ex-SP-Landesparteichef Karl Steinocher
beiwohnten. Dann Laun weiter: Man müsse darüber reden, "mit welchen Mitteln
man sich wehren darf - auch wenn man keine Verbrennung veranstalten würde".
Im
Gespräch mit der Gratiszeitung Bezirksblätter legte Laun im Anschluss an die
Gedenkveranstaltung dann noch nach: "Wenn man die Auschwitz-Lüge unter
Gefängnisstrafe stelle, müsse man auch darüber reden, wer entscheidet, was gutes
und was gefährliches Gedankengut sei", wird Laun in indirekter Rede wiedergegeben.
Für
die Salzburger Jungen Sozialdemokraten war damit das Maß voll: Laun habe "die
Bücherverbrennung der Nationalsozialisten mit dem Verbotsgesetz gleichgesetzt
und damit indirekt gerechtfertigt", empören sich die Jusos. "Er ist
als kirchlicher Würdenträger untragbar. Erzbischof Kothgasser soll sich entschuldigen."
(..)
Hitlers "Mein Kampf" ist zurzeit noch urheberrechtlich geschützt,
weil die Urheberrechte vom Land Bayern 1945 in Besitz genommen wurden und Bayern
als Rechteinhaber den Druck des Buches nicht erlaubt, vor einiger Zeit musste
z.B. ein Verlag in Tschechien deswegen seine Neuauflage von "Mein Kampf"
einstampfen. 2015 sind es 70 Jahre, dass Hitler tot ist, seine "Werke"
verlieren damit den Urheberrechtsschutz und könnten von jedermann nachgedruckt
werden. Es bedürfte dann eines dezidierten Buchverbotes. Öffentliche Bücherverbrennungen
müsste man deswegen allerdings keine veranstalten.
Dass die "Auschwitzlüge"
strafbar ist, das haben die Gesetzgeber entschieden, die Gesetzgeber entscheiden
darüber, was als gefährliches Gedankengut zu betrachten ist. In Deutschland
steht das im § 130 Abs. 3 StGB, in Österreich im NS-Verbotsgesetz §3g
und 3h. Eine öffentliche Bücherverbrennung ist dazu ebenfalls überflüssig.
Überflüssig ist es offenbar auch, solche Leute wie den Hilfsbischof Laun auf antifaschistische Gedenkveranstaltungen einzuladen, einen Laun braucht man dort so dringend wie ein Loch im Kopf.