Der christliche Bundeskanzler Engelbert Dollfuß hatte 1933 mit einem Geschäftsordnungstrick
das Parlament ausgeschaltet und danach mittels eines Notstandsgesetzes aus der
Kriegszeit diktatorisch regiert, politische Gegner wurden ausgeschaltet, fallweise
auch eingesperrt, bereits 1933 wurden der Republikanische Schutzbund, die KPÖ
und der Freidenkerbund verboten, nach dem Februaraufstand 1934 folgte die Sozialdemokratie,
führende Aktivisten dieses Aufstandes gegen den sich etablierende Faschismus
wurden gehenkt. Durch die Niederlage der Linken in den Kämpfern des 12. Februar
blieb den Klerikalfaschisten nur noch die faschistische Konkurrenz der Nazis.
Diese scheiterten zwar im Juli 1934 mit ihrem Putschversuch, da dabei der verhasste
Diktator Dollfuß erschossen worden war, stieg jedoch das Ansehen der Nazis in
der Bevölkerung stark an. Der Dollfuß-Nachfolger Kurt Schuschnigg beharrte auf
dem klerikalfaschistischen System bis es zu spät war: im März 1938 marschierten
die deutschen Nazis in Österreich ein und Millionen Menschen jubelten ihrem
vermeintlichem Befreier von Not und klerikaler Unterdrückung, Adolf Hitler,
zu. Dass man einen Tausch zum noch Schlechteren gemacht hatte, erlebten die
Menschen in den Folgejahren bis 1945 (siehe zum Klerikalfaschismus: Der
Weg in den Faschismus - downloaden kann etwas dauern, 6,35 MB).
Eine ähnliche Aufarbeitung des Klerikalfaschismus
wie es sie in Sachen Nationalsozialismus seit den 1980er-Jahren gegeben hat,
fand in Sachen Klerikalfaschismus niemals statt. Sogar die offizielle Bezeichnung
dafür "Austrofaschismus" verweigert die Zuordnung an die ideologischen
Drahtzieher: die Diktatur hatte ihre Basis in der katholischen Lehre vom
Ständestaat (Enzyklika Quadragesimo anno von Papst Pius XI.). Der
Ständestaat war eine Art Antwort des Katholizismus auf die Entwicklung des Kapitalismus
gewesen und hatte versucht, eine vormodernistische Linie der Rückkehr zum System
der Zünfte und Stände vorzugeben und wandte sich besonders gegen die Arbeiterbewegung
und den Säkularismus. Die katholische Kirche hat solche Systeme in ganz Europa
zu erreichen versucht, außer in Österreich ist ihr das in Spanien, Portugal,
Kroatien, Ungarn und der Slowakei gelungen, auch Polen bekam damals ein katholisch-autoritäres
Herrschaftssystem.
Die katholische Kirche hat sich davon niemals
distanziert, es sei darum hier das verdiente Lob wiedergegeben, dass die Dollfußregierung
Weihnachten 1933 aus dem Vatikan erhielt: "Sie kann schon jetzt auf eine
Reihe von segensreichen Taten hinweisen, die das wahre Wohl sichern und fördern.
Weise Verordnungen zum Wohle der Jugend und des Unterrichts, die Wiederbelebung
des religiösen Geistes in Schule und Erziehung, die Neuorganisation des Heeres
in christlichem Geiste, das Konkordat mit dem Heiligen Stuhle, die Riesenarbeit
für eine neue Verfassung zum Wohle des Volkes, mit einem Worte: die Wiederverchristlichung
des gesamten öffentlichen Lebens und das friedliche Zusammenwirken zwischen
Staat und Kirche zum Wohle aller." Denn was das Wohl der alleinseligmachenden
Kirche ist, das ist das Wohl aller! Nie wieder seit dieser Zeit ist der katholische
Geist so über den Menschen in Österreich geschwebt! Das von den Faschisten damals
abgeschlossene Konkordat ist allerdings großteils immer noch in Kraft.
Zwei oberösterreichische Todesopfer des klerikalfaschistischen
Unrechts:
Links
der Steyrer Josef Ahrer, rechts der Linzer Anton Bulgari, dieser soll sich geweigert
haben, nach dem Todesurteil ein Gnadengesuch einzubringen: "Von derer
Bagage brauch ich keine Gnade!"
In den parlamentarischen Klubräumen
der ÖVP, also der Nachfolgepartei der Klerikalfaschisten, hängt auch heute noch
das Bild des Diktators Dollfuß, er war ja schließlich einer der Parteivorsitzenden:
Die
nun endlich erfolgte gesetzliche Rehabilitierung der Opfer des katholischen
Faschismus ließ natürlich die katholische Kirche als Verursacher außen vor.
Der Standard schrieb am 18.1.: "Mit den Stimmen aller fünf Parlamentsparteien
hat der Nationalrat die Rehabilitierung von Opfern des Austrofaschismus beschlossen.
Mit dem 'Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetz' werden alle Personen
rehabilitiert, die zwischen 6. März 1933 und 12. März 1938 ('Anschluss'
an Deutschland) verurteilt, angehalten bzw. ausgebürgert wurden, weil sie sich
für ein unabhängiges und demokratisches Österreich eingesetzt hatten. Auch politische
Meinungsäußerungen sind ausdrücklich umfasst. Alle diesbezüglichen Urteile von
Straf-, Sonder- und Standgerichten werden aufgehoben, ihr Unrecht wird in einer
eigenen Klausel dezidiert festgehalten und den Justizopfern wird Anerkennung
gezollt. Über diese allgemeine Rehabilitierung hinaus können betroffene Personen,
deren Ehegatten, Lebensgefährten, Verwandte in gerader Linie oder Geschwister
außerdem per Antrag eine Feststellung erwirken, dass die Verurteilung als nicht
erfolgt gilt. Die Entscheidung darüber trifft das Wiener Straflandesgericht,
in Zweifelsfällen kann es einen beim Justizministerium einzurichtenden sechsköpfigen
Rehabilitierungsbeirat beiziehen. Entschädigungs- und Rückersatzansprüche können
aufgrund des Aufhebungs- und Rehabilitierungsgesetzes nicht erhoben werden."