Missbrauchsklage gegen r.k. Kirche

Erstmals Klage gegen r.k. Kirche wegen sexuellen Missbrauchs eingebracht
Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt verlangt Hausdurchsuchungen und bringt Strafanzeige gegen den Priester ein

Christian C. (Name geändert) kam 1968 als 14jähriger ins Internat des Klosters Mehrerau, in Vorarlberg. Bereits im ersten Schuljahr sei er von Pater Johannes Brigl sexuell missbraucht worden, sagt er heute. Der Zisterzienser-Priester Emeran Brigl ("Pater Johannes") war im Kloster als Biologielehrer und Jugendbetreuer tätig. Er wurde später von mehreren Personen als Gewalt- und Sexualstraftäter beschuldigt. In der aktuellen zivilrechtlichen Klage ist der beschuldigte Pater nur Zeuge. Geklagt wird das Kloster, weil sie den bereits verurteilten Priester (1967) nach seiner Versetzung nach Mehrerau wieder im Schulbetrieb eingesetzt hatte. Der Missbrauch von Christian C. zog sich über drei Jahre hin: er sei von diesem Priester unzählige Male schwer vergewaltigt worden, sagt er heute. Die Gewalttaten haben den Kläger seelisch kaputt gemacht. Er brach die Schule mit 16 Jahren ab, konnte keine stabile zwischenmenschlichen Beziehungen aufbauen und keinem regelmäßigen Broterwerb nachgehen. Das Kloster hat bis heute keine Anzeige gegen den Priester eingebracht. - Dies wird die Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt jetzt nachholen.

Immer nur vertröstet

2010 wandte sich Christian C. an das Kloster Mehrerau und berichtete vom sexuellen Missbrauch. Erst ein Jahr später wurde er zu einem Gespräch eingeladen, danach jedoch immer nur vertröstet. Nun bringt Christian C. eine Klage gegen das Kloster ein. "In einer Hierarchie, die Gewalt deckt und Barbarei immer noch zu verheimlichen sucht, ist alles möglich", so der Betroffene. Er macht als Schmerzensgeld und wegen Verdienstentgangs einen Betrag von € 200.000, geltend. "Im Kloster sollten Hausdurchsuchung nach belgischem Vorbild abgehalten werden, um Vertuschung und Unterdrückung von Beweismitteln zu unterbinden", fordert nun Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt. So könnten auch geltende Verjährungsfristen aufgehoben werden, denn in den meisten Fällen hat ein Täter viele Opfer, die vielfach nichts voneinander wissen. Kann man dem Täter Straftaten in der jüngeren Vergangenheit nachweisen, gelten auch ältere Fälle nicht mehr als verjährt. "Solange die Kirche, Ombudsstellen, und die Klasnic Kommission alle Unterlagen unter Verschluss hält, können Verjährungsfristen nicht aufgebrochen werden. Daher sind Hausdurchsuchungen unumgänglich", bekräftigt die Plattform.

Hausdurchsuchungen nur in Belgien, warum nicht in Österreich?

Tatsächlich haben Mitte Jänner Polizei und Justiz wieder Hausdurchsuchungen in belgischen Bistümern durchgeführt. Im Rahmen der Operation Kelch, die sich gegen sexuellen Missbrauch in der Katholischen Kirche richtet, wurden Büros in Antwerpen und Limburg durchsucht. In Österreich denkt die Justiz bisher nicht an Hausdurchsuchungen, auch eine Klage wurde bisher von keinem Kirchenopfer eingebracht: "Viele Betroffene haben weder die finanzielle Mittel, noch die psychische Stabilität, um eine Klage durchzuhalten", so Sepp Rothwangl. Ein weiteres Mal erhebt die Plattform daher die Forderung nach einer staatlichen Kommission unter Einbindung der Betroffenen und Ausschluss der Täter bzw. von deren Vertretern.

Verjährungsverzicht: Eine Frage des Anstands

Klagen von Betroffenen scheitern vielfach an der Verjährung. Kardinal Schönborn hat diesbezüglich 2010 vollmundig angekündigt, dass die Kirche in Missbrauchsfällen keine Verjährung geltend machen werde. Allerdings wendet Schönborns Anwalt heute schon im Vorfeld von Klagen die Verjährung ein. "Es ist zynisch, von Aufarbeitung zu reden, um sich dann sofort hinter einer möglichen Verjährung zu verstecken", moniert Rothwangl. "Nur, wenn die Kirche generell auf Verjährung verzichtet, kann es zu einem gerechten Verfahren kommen. Die Delikte verjähren, die Opfer hingegen leiden lebenslänglich."