Kirchenreichtum und Entschädigungssparsamkeit

Die folgende Presseaussendung wurde am 6.2.2012 von www.kirchenprivilegien.at und www.betroffen.at verbreitet:

Aktuelle Berechnungen zeigen, dass die jährlichen Staatsausgaben für die Kirchen in Österreich sich auf geschätzte 2 Milliarden (ohne Gesundheitsbereich) jährlich belaufen, siehe Standardartikel.
Das sei "mit Sicherheit zu hoch", sagt Michael Prüller, Sprecher der Diözese Wien. Die Kirche habe zwar keine eigenen Schätzungen, aber diese Summe sei auf jeden Fall zu hoch gegriffen. "Verwunderlich" findet Niko Alm von der Initiative gegen Kirchenprivilegien diese Aussage. "Beim Thema Kirchenfinanzen herrscht trotz der enormen Summen völlige Intransparenz, offensichtlich auch in den eigenen Reihen. Trotzdem will Prüller wissen, dass die angegebene Summe jedenfalls zu hoch sei. Während der Staat bei Bildung und Sozialem massiv einspart, werden die Kirchenpfründe nicht angetastet." Auch 1250 Kirchenbedienstete (Gehalt eines Bundesbeamten der Verwendungsgruppe A, Dienstklasse IV, 4. Gehaltsstufe) werden jedes Jahr aus Steuermitteln finanziert, es stellt sich die Frage, warum die Kirche hier ihre Mitarbeiter nicht selbst bezahlt.

R.k. Kirche: Verjährung gilt für Missbrauch nicht für Privilegien
Und Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt ergänzt: "Die Kirche lässt sich ja eine "Entschädigung" für den, schon unter Joseph des Zweiten, enteigneten Religionsfonds*) zahlen, obwohl sie dafür durch die Einführung der Kirchensteuer längst entschädigt wurde. Diese jährlichen Zahlungen sind unbefristet, indexangepasst und verjähren nicht. Anders bei den tausenden Opfern kirchlicher Gewalt: hier wurde geleugnet, systematisch vertuscht und jetzt, wo die ersten Betroffenen Klagen einbringen wollen, will man sich, trotz klarer Beweislage und Geständnisse, hinter der Verjährung verstecken." Rothwangl fordert Kardinal Schönborn daher auf, im Falle zivilrechtlicher Klagen auf den Verjährungseinwand zu verzichten. "Das hatte der Kardinal ursprünglich angekündigt, doch nun wendet sein Anwalt zum wiederholten Male die Verjährung ein. Herr Kardinal, stehen Sie im Interesse der Gerechtigkeit zu ihrem Wort!"
*) Anm.: der Religionsfonds wurde bis 1938 zur Kirchenfinanzierung verwendet, nach dem "Anschluss" an NS-Deutschland wurde dieser durch Inflation und Weltwirtschaftkrise weitgehend erschöpfte Fonds durch den Kirchenbeitrag ersetzt, der auch nach 1945 erhalten blieb, bis dahin hatte die Mitglieder der kath. Kirche ihre Mitgliedschaft überhaupt nichts gekostet.