Aktuelle Berechnungen zeigen, dass die jährlichen Staatsausgaben für die
Kirchen in Österreich sich auf geschätzte 2 Milliarden (ohne Gesundheitsbereich)
jährlich belaufen, siehe Standardartikel.
Das
sei "mit Sicherheit zu hoch", sagt Michael Prüller, Sprecher der Diözese
Wien. Die Kirche habe zwar keine eigenen Schätzungen, aber diese Summe sei auf
jeden Fall zu hoch gegriffen. "Verwunderlich" findet Niko Alm von
der Initiative gegen Kirchenprivilegien diese Aussage. "Beim Thema Kirchenfinanzen
herrscht trotz der enormen Summen völlige Intransparenz, offensichtlich auch
in den eigenen Reihen. Trotzdem will Prüller wissen, dass die angegebene Summe
jedenfalls zu hoch sei. Während der Staat bei Bildung und Sozialem massiv einspart,
werden die Kirchenpfründe nicht angetastet." Auch 1250 Kirchenbedienstete
(Gehalt eines Bundesbeamten der Verwendungsgruppe A, Dienstklasse IV, 4. Gehaltsstufe)
werden jedes Jahr aus Steuermitteln finanziert, es stellt sich die Frage, warum
die Kirche hier ihre Mitarbeiter nicht selbst bezahlt.
R.k. Kirche:
Verjährung gilt für Missbrauch nicht für Privilegien
Und Sepp Rothwangl
von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt ergänzt: "Die Kirche lässt
sich ja eine "Entschädigung" für den, schon unter Joseph des Zweiten,
enteigneten Religionsfonds*) zahlen, obwohl sie dafür durch die Einführung der
Kirchensteuer längst entschädigt wurde. Diese jährlichen Zahlungen sind unbefristet,
indexangepasst und verjähren nicht. Anders bei den tausenden Opfern kirchlicher
Gewalt: hier wurde geleugnet, systematisch vertuscht und jetzt, wo die ersten
Betroffenen Klagen einbringen wollen, will man sich, trotz klarer Beweislage
und Geständnisse, hinter der Verjährung verstecken." Rothwangl fordert
Kardinal Schönborn daher auf, im Falle zivilrechtlicher Klagen auf den Verjährungseinwand
zu verzichten. "Das hatte der Kardinal ursprünglich angekündigt, doch nun
wendet sein Anwalt zum wiederholten Male die Verjährung ein. Herr Kardinal,
stehen Sie im Interesse der Gerechtigkeit zu ihrem Wort!"
*)
Anm.: der Religionsfonds wurde bis 1938 zur Kirchenfinanzierung verwendet, nach
dem "Anschluss" an NS-Deutschland wurde dieser durch Inflation und
Weltwirtschaftkrise weitgehend erschöpfte Fonds durch den Kirchenbeitrag ersetzt,
der auch nach 1945 erhalten blieb, bis dahin hatte die Mitglieder der kath.
Kirche ihre Mitgliedschaft überhaupt nichts gekostet.