Infolge langjähriger Kenntnisse der katholischen Moral in Theorie und
Praxis schlage ich in Sachen der katholischen Probleme mit dem homosexuellen
Pfarrgemeinderat von Stützenhofen (siehe Info Nr.
799) einen katholisch voll kompatiblen Lösungsweg vor.
Zwar
dürfe nach katholischer Lehre kein Mensch aufgrund seiner Herkunft, Rasse, seines
Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Der
katholische Katechismus verbietet jedoch Homosexuellen das Ausleben ihrer sexuellen
Bedürfnisse, konkret heißt es im Katechismus-Paragraphen 2357 über "homosexuelle
Handlungen": Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe
des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht
einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind
in keinem Fall zu billigen. Im § 2358 wird erklärt, dass eine ungerechte Zurücksetzung
Homosexueller verboten sei, ihre Veranlagung stelle eine Prüfung dar und man
müsse ihnen mit Achtung, Mitleid und Takt begegnen. Die Betroffenen seien berufen,
"in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind,
die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Veranlagung erwachsen können, mit dem
Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen."
Im § 2359 werden die Konsequenzen
homosexueller Veranlagung vorgeschrieben: "Homosexuelle Menschen sind zur
Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren
Freiheit erziehen, können und sollen sie sich - vielleicht auch mit Hilfe einer
selbstlosen Freundschaft - durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt
um Schritt, aber entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern."
Ein
in registrierter Partnerschaft lebender Homosexueller folgt dem § 2359 des Weltkatechismus
vermutlich eher nicht, er lebt also mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit in Unkeuschheit,
siehe § 2351: "Unkeuschheit ist ein ungeregelter Genuss der geschlechtlichen
Lust oder ein ungeordnetes Verlangen nach ihr. Die Geschlechtslust ist dann
ungeordnet, wenn sie um ihrer selbst willen angestrebt und dabei von ihrer inneren
Hinordnung auf Weitergabe des Lebens und auf liebende Vereinigung losgelöst
wird."
Wer in schwerer Sünde lebt, ist vom Empfang des "Leib
des Herrn" ausgeschlossen, als Homosexueller mit einem
gleichgeschlechtlichen Partner in einer Zivilehe zu leben, ist eine schwere Sünde. Und einen
schwer sündigen Pfarrgemeinderat, der vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen
ist, darf es nicht geben.
Pfarrgemeinderat Stangl und sein Partner lassen die registrierte Partnerschaft
löschen, sich also scheiden, studieren beide Theologie, lassen sich zu
Priestern weihen und kümmern sich dann, dass sie irgendwo einen schönen Doppelposten
als Pfarrer und Kaplan oder zwei Posten in einander nahe liegenden Pfarren zu
bekommen, spenden sich regelmäßig gegenseitig das Sakrament der Heuchelei und leben friedlich
mit dem Segen der katholischen Kirche zusammen bis an ihr Ende.
Der
Pastoraltheologe Zulehner hat im Juni 2010 in einer TV-Sendung davon gesprochen,
dass bei einer Umfrage 67 % der befragten Priester zum Zölibat den Punkt ankreuzten,
"Ich habe einen eigenständigen Weg gefunden, den ich verantworten kann",
was klarerweise bedeutet, dass sie nicht enthaltsam leben, weil sonst bräuchten
sie ja ihr Gewissen nicht strapazieren. Bei der Frage nach den Partnern haben
laut Zulehner 29 % davon gesprochen, bei einer Freundin und 47 %, die bei einem
Freund "daheim" zu sein. Wenn man das von den 67 % herunterrechnet,
dann sind etwas über 30 % der katholischen Priester praktizierend homosexuell
und der katholischen Kirche ist das egal. Somit: quod licet Jovi non licet bovi
(was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt), kirchenhierarchisch
ist ein Priester eher ein Jupiter, ein Pfarrgemeinderat eher ein Rindvieh. Und wozu
ist schließlich seit Äonen das höchste Gut der katholischen Kirche die Heuchelei? Amen.