Vorschlag für katholische Lösung

Infolge langjähriger Kenntnisse der katholischen Moral in Theorie und Praxis schlage ich in Sachen der katholischen Probleme mit dem homosexuellen Pfarrgemeinderat von Stützenhofen (siehe Info Nr. 799) einen katholisch voll kompatiblen Lösungsweg vor.

Zwar dürfe nach katholischer Lehre kein Mensch aufgrund seiner Herkunft, Rasse, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Der katholische Katechismus verbietet jedoch Homosexuellen das Ausleben ihrer sexuellen Bedürfnisse, konkret heißt es im Katechismus-Paragraphen 2357 über "homosexuelle Handlungen": Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen. Im § 2358 wird erklärt, dass eine ungerechte Zurücksetzung Homosexueller verboten sei, ihre Veranlagung stelle eine Prüfung dar und man müsse ihnen mit Achtung, Mitleid und Takt begegnen. Die Betroffenen seien berufen, "in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Veranlagung erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen."

Im § 2359 werden die Konsequenzen homosexueller Veranlagung vorgeschrieben: "Homosexuelle Menschen sind zur Keuschheit gerufen. Durch die Tugenden der Selbstbeherrschung, die zur inneren Freiheit erziehen, können und sollen sie sich - vielleicht auch mit Hilfe einer selbstlosen Freundschaft - durch das Gebet und die sakramentale Gnade Schritt um Schritt, aber entschieden der christlichen Vollkommenheit annähern."

Ein in registrierter Partnerschaft lebender Homosexueller folgt dem § 2359 des Weltkatechismus vermutlich eher nicht, er lebt also mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit in Unkeuschheit, siehe § 2351: "Unkeuschheit ist ein ungeregelter Genuss der geschlechtlichen Lust oder ein ungeordnetes Verlangen nach ihr. Die Geschlechtslust ist dann ungeordnet, wenn sie um ihrer selbst willen angestrebt und dabei von ihrer inneren Hinordnung auf Weitergabe des Lebens und auf liebende Vereinigung losgelöst wird."

Wer in schwerer Sünde lebt, ist vom Empfang des "Leib des Herrn" ausgeschlossen, als Homosexueller mit einem gleichgeschlechtlichen Partner in einer Zivilehe zu leben, ist eine schwere Sünde. Und einen schwer sündigen Pfarrgemeinderat, der vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen ist, darf es nicht geben.

Und hier der Lösungsvorschlag:

Pfarrgemeinderat Stangl und sein Partner lassen die registrierte Partnerschaft löschen, sich also scheiden, studieren beide Theologie, lassen sich zu Priestern weihen und kümmern sich dann, dass sie irgendwo einen schönen Doppelposten als Pfarrer und Kaplan oder zwei Posten in einander nahe liegenden Pfarren zu bekommen, spenden sich regelmäßig gegenseitig das Sakrament der Heuchelei und leben friedlich mit dem Segen der katholischen Kirche zusammen bis an ihr Ende.

Der Pastoraltheologe Zulehner hat im Juni 2010 in einer TV-Sendung davon gesprochen, dass bei einer Umfrage 67 % der befragten Priester zum Zölibat den Punkt ankreuzten, "Ich habe einen eigenständigen Weg gefunden, den ich verantworten kann", was klarerweise bedeutet, dass sie nicht enthaltsam leben, weil sonst bräuchten sie ja ihr Gewissen nicht strapazieren. Bei der Frage nach den Partnern haben laut Zulehner 29 % davon gesprochen, bei einer Freundin und 47 %, die bei einem Freund "daheim" zu sein. Wenn man das von den 67 % herunterrechnet, dann sind etwas über 30 % der katholischen Priester praktizierend homosexuell und der katholischen Kirche ist das egal. Somit: quod licet Jovi non licet bovi (was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt), kirchenhierarchisch ist ein Priester eher ein Jupiter, ein Pfarrgemeinderat eher ein Rindvieh. Und wozu ist schließlich seit Äonen das höchste Gut der katholischen Kirche die Heuchelei? Amen.