Kein Eishockey am Karfreitag

In Kärnten herrscht das Mittelalter.
Zumindest am Karfreitag per Veranstaltungsgesetz.

Das Wort "Karfreitrag" kommt vom Althochdeutschen Wort "kara" und das bedeutet "Trauer". Das Kärntner Veranstaltungsgesetz ist jedoch noch längst keine tausend Jahre alt. Trotzdem lautet der § 8 (3) so: "Am Karfreitag und am 24. Dezember sind Veranstaltungen verboten. Am Karsamstag dürfen Veranstaltungen nicht vor 14 Uhr begonnen werden". Das Gesetz stammt aus dem Jahre 1997 und wurde letztmalig 2010 abgeändert. Laut ORF sprach sich dabei der Landtag einstimmig für die Beibehaltung dieses Passus aus.

Nun nimmt Österreichs Eishockeynationalteam an einem Bewerb namens "Euro Hockey Challenge" teil und hat dazu für den 6. April 2012 ein Ländermatch gegen Weißrussland terminisiert. Alles ist arrangiert, die Weißrussen haben ihre Flüge und Quartiere gebucht. Aber das christkatholische Trauergesetz ist dagegen. Eine Geldstrafe bis 10.000 Euro droht. Ein gewisser Albert Kreiner vom Land Kärnten meint dazu, bei 28.000 Veranstaltungen im Jahr wäre es nicht zu viel verlangt, "wenn an diesen wichtigen Feiertagen Zeit für Besinnung sei". Weder der Karfreitag noch der 24. Dezember sind Feiertage. Und es ist ganz bestimmt nicht die Aufgabe der Kärntner Landespolitik, gesetzlich religiöse "Besinnungstage" zu verordnen. Kärnten liegt weder im Iran, noch im Mittelalter.

Die Lösung wäre ja recht einfach. Die zuständige BH vollzieht das Gesetz und erlässt nach dem Spiel einen Strafbescheid. Die BH muss ja nicht 10.000 Euro verlangen, sie kann auch nur eine Ermahnung erlassen. Und bei der nächsten Sitzung des Kärntner Landtages wird der Absatz 3 des § 8 des Veranstaltungsgesetzes ersatzlos gelöscht. Und die Trotteln, die diesen mittelalterlichen Paragraphen 1997 so beschlossen und bei den bisherigen Novellen nicht abgeändert haben, setzen sich ins finstere Kammerl und beweinen dort ihre fundamentalistische Blödheit.

Siehe weiter: Info Nr. 822.