Das Wort "Karfreitrag" kommt vom Althochdeutschen Wort "kara"
und das bedeutet "Trauer". Das Kärntner Veranstaltungsgesetz ist jedoch
noch längst keine tausend Jahre alt. Trotzdem lautet der § 8 (3) so: "Am
Karfreitag und am 24. Dezember sind Veranstaltungen verboten. Am
Karsamstag dürfen Veranstaltungen nicht vor 14 Uhr begonnen werden".
Das Gesetz stammt aus dem Jahre 1997 und wurde letztmalig 2010 abgeändert. Laut
ORF sprach sich dabei der Landtag einstimmig für die Beibehaltung dieses Passus
aus.
Nun nimmt Österreichs Eishockeynationalteam an einem Bewerb namens
"Euro Hockey Challenge" teil und hat dazu für den 6. April 2012 ein
Ländermatch gegen Weißrussland terminisiert. Alles ist arrangiert, die Weißrussen
haben ihre Flüge und Quartiere gebucht. Aber das christkatholische Trauergesetz
ist dagegen. Eine Geldstrafe bis 10.000 Euro droht. Ein gewisser Albert Kreiner
vom Land Kärnten meint dazu, bei 28.000 Veranstaltungen im Jahr wäre es nicht
zu viel verlangt, "wenn an diesen wichtigen Feiertagen Zeit für Besinnung
sei". Weder der Karfreitag noch der 24. Dezember sind Feiertage. Und
es ist ganz bestimmt nicht die Aufgabe der Kärntner Landespolitik, gesetzlich
religiöse "Besinnungstage" zu verordnen. Kärnten liegt weder im
Iran, noch im Mittelalter.
Die Lösung wäre ja recht einfach. Die
zuständige BH vollzieht das Gesetz und erlässt nach dem Spiel einen Strafbescheid.
Die BH muss ja nicht 10.000 Euro verlangen, sie kann auch nur eine Ermahnung
erlassen. Und bei der nächsten Sitzung des Kärntner Landtages wird der Absatz
3 des § 8 des Veranstaltungsgesetzes ersatzlos gelöscht. Und die Trotteln, die
diesen mittelalterlichen Paragraphen 1997 so beschlossen und bei den bisherigen
Novellen nicht abgeändert haben, setzen sich ins finstere Kammerl und beweinen
dort ihre fundamentalistische Blödheit.
Siehe weiter: Info Nr.
822.