Der homosexuelle Pfarrgemeinderat Florian Stangl in Stützenhofen im Bezirk
Mistelbach wird nicht gesteinigt, obwohl Gott der HErr die Todesstrafe für
praktizierte Homosexualität vorgeschrieben hat (siehe Info Nr.
799). Obwohl er sich mit seinem Lebensgefährten sogar amtlich verpartnert
hat, somit mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit sexuell nicht enthaltsam lebt,
hat Kardinal Schönborn Stangl jetzt als Pfarrgemeinderat bestätigt.
Religion.ORF.at
berichtete am 30.3.2012: Florian Stangl wird nun doch Pfarrgemeinderat im
niederösterreichischen Stützenhofen. Kardinal Christoph Schönborn erklärte am
Freitag in einer Stellungnahme, der Bischofsrat habe "einhellig beschlossen",
dass es keinen Einspruch gegen die Wahl des bekennenden Homosexuellen geben
werde. "In der kleinen, von mir sehr geschätzten Pfarrgemeinde Stützenhofen
gibt es eine rege Beteiligung am kirchlichen Leben, auch in der jüngeren Generation",
schreibt Schönborn in seiner Stellungnahme. Das habe sich auch in der hohen
Wahlbeteiligung bei der Pfarrgemeinderatswahl gezeigt. Dabei seien zwar "Formfehler"
aufgetreten, diese würden das eindeutige Votum für Florian Stangl allerdings
nicht in Frage stellen.
Schönborn weiter: "Bei dem persönlichen
Gespräch, das ich mit Herrn Stangl führen konnte, war ich von seiner gläubigen
Haltung, seiner Bescheidenheit und seiner gelebten Dienstbereitschaft sehr beeindruckt".
Dies bezeuge überdies die Lebendigkeit der Kirche, "so gibt es auch unter
den Pfarrgemeinderäten viele, deren Lebensentwürfe nicht in allem den Idealen
der Kirche entsprechen. Im Blick auf ihr jeweiliges Lebenszeugnis in seiner
Gesamtheit und auf ihr Bemühen um ein Leben aus dem Glauben, freut sich die
Kirche über ihr Engagement. Damit stellt sie die Ideale nicht in Frage."
Verblüfft
fragt man sich als Kenner der christlichen Gebote und der sonst geübten Unbarmherzigkeit
für Abweichler: Kardinal Schönborn wird sich doch nicht verliebt haben!? Herr
Stangl ist schließlich bereits verpartnert!