Beschwerde über ORF-Jesus-Gedenkminute

Die Initiative Religion ist Privatsache gibt das Einbringen einer Beschwerde gegen den ORF bei der Regulierungsbehörde KommAustria bekannt. Die Beschwerde richtet sich gegen die Verletzung der Verpflichtung zur Wahrung der Verfassungsordnung, der Objektivität, der Unparteilichkeit und der Sachlichkeit seitens des ORF.

Laut der Beschwerde hat der ORF mit seiner am Karfreitag landesweit inszenierten "Schweigeminute" (Ö1, Regionalradiosender) bzw. einer "Bibelminute" (ORF2) zum "Gedenken an den Kreuztod Jesu" ein Glaubensbekenntnis abgelegt und somit einen Akt der Missionierung gesetzt. Dies sei jedoch, so ist der Beschwerde zu entnehmen, vom ORF-Gesetz nicht gedeckt und stellt zudem einen Verstoß gegen das mehrfach in der österreichischen Verfassung verankerte Gebot der konfessionellen und weltanschaulichen Neutralität des Staates dar.

Im Vorjahr brachte die Initiative Religion ist Privatsache eine Beschwerde gegen den ORF wegen des Versuchs der pro-christlichen Sprachregelung in Zusammenhang mit dem Attentat in Norwegen ein. Sowohl die KommAustria als auch der Bundeskommunikationssenat als Berufungsinstanz verurteilten infolge den ORF wegen der Verletzung der journalistischen Freiheit.

Die Beschwerde im Wortlaut.