Die Initiative Religion ist Privatsache gibt das Einbringen einer Beschwerde
gegen den ORF bei der Regulierungsbehörde KommAustria bekannt. Die Beschwerde
richtet sich gegen die Verletzung der Verpflichtung zur Wahrung der Verfassungsordnung,
der Objektivität, der Unparteilichkeit und der Sachlichkeit seitens des ORF.
Laut
der Beschwerde hat der ORF mit seiner am Karfreitag landesweit inszenierten
"Schweigeminute" (Ö1, Regionalradiosender) bzw. einer "Bibelminute"
(ORF2) zum "Gedenken an den Kreuztod Jesu" ein Glaubensbekenntnis
abgelegt und somit einen Akt der Missionierung gesetzt. Dies sei jedoch, so
ist der Beschwerde zu entnehmen, vom ORF-Gesetz nicht gedeckt und stellt zudem
einen Verstoß gegen das mehrfach in der österreichischen Verfassung verankerte
Gebot der konfessionellen und weltanschaulichen Neutralität des Staates dar.
Im
Vorjahr brachte die Initiative Religion ist Privatsache eine Beschwerde gegen
den ORF wegen des Versuchs der pro-christlichen Sprachregelung in Zusammenhang
mit dem Attentat in Norwegen ein. Sowohl die KommAustria als auch der Bundeskommunikationssenat
als Berufungsinstanz verurteilten infolge den ORF wegen der Verletzung der journalistischen
Freiheit.
Die Beschwerde im Wortlaut.