Folgt dem Beschneidungs- ein Taufverbot?

Diese Frage stellt laut Bericht von idea.de der Rechtsanwalt und österreichische Präsident der Generalsynode der Evangelischen Kirche, Peter Krömer.

Es heißt im Bericht vom 6.7.2012:
Das Verbot, jüdische und muslimische Kleinkinder zu beschneiden, könnte dazu führen, dass Kirchen das Taufen von Säuglingen untersagt wird.
(..) (Krömer) betrachtet die Ende Juni veröffentlichte Entscheidung des Kölner Landgerichts, medizinisch nicht notwendige Beschneidungen von Minderjährigen als strafbare Handlung zu werten, als einen "massiven unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit". Für Juden und Muslime sei die Beschneidung die wichtigste Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in ihrer Religionsgemeinschaft, so wie es bei Christen die Taufe sei. Eine ähnliche Diskussion wie in Deutschland werde in Österreich nicht geführt. (..)

Eine ausgezeichnete Idee des Herrn Krömer!
Anderen Weltanschauungsgemeinschaften kann man ja als Säugling auch nicht beitreten. Niemand ist von Geburt auf bei der SPÖ oder beim Tierschutzverein! Nicht einmal der Jungen ÖVP kann man als Baby beigetreten werden! Aber niemand wird daran gehindert, der SPÖ oder dem Tierschutzverein beizutreten, wenn das dafür passende Alter erreicht ist. Kein Säugling ist ein geborener Sozialdemokrat, Grüner, Kommunist, Katholik oder Atheist! Unmündige Kinder als Anhänger einer bestimmten Ideologie einschreiben zu lassen, ist tatsächlich eine haarsträubende Sache!

Konkret kann man dazu vorschlagen:
eine Taufe von Unmündigen hat keinerlei rechtliche Bedeutung, Kinder gehören grundsätzlich keiner weltanschaulichen Gemeinschaft an. Mitglied in einer Religionsgemeinschaft kann man werden, sobald man wahlberechtigt ist, dazu muss eine entsprechende Beitrittserklärung ausgefertigt und unterschrieben werden. So eine Vorgangsweise entspräche dem bürgerlichen Recht und dem Konsumentenschutz!