Auch das BZÖ warnt!

APA-OTS Nr. 0020 vom 28.7.2012 -  BZÖ-Grosz: "Wird christliche Taufe als traumatisches Ertrinkungserlebnis qualifiziert?" "BZÖ sieht keinen Anlass für gesetzliche Änderung und fordert ein Ende der schwachsinnigen Debatte"
Wien (OTS) - Heftige Kritik an der aus Deutschland nach Österreich übergeschwappten Beschneidungsdebatte übte heute BZÖ-Justiz- und Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz. "Diese gesamte Diskussion ist an grenzenloser Dummheit und Bösartigkeit kaum mehr zu überbieten. Selbstverständlich wird hier von amtsbekannten Kreisen versucht, gegen Religionen im Allgemeinen mobil zu machen. Jene Gruppe, die vor knapp zwei Jahren in NS-Manier Pilgerverbotstafeln in der Obersteiermark aufgestellt hat, ist es nun auch, die gegen die religiöse Beschneidungen im Judentum und dem Islam mobil macht. Waren es vor zwei Jahren christliche Priester, die exakt vom selben Personenkreis pauschal als Kinderschänder dargestellt wurden, sind es heute Juden. Genau diese Gruppe wird in absehbarer Zeit auch die christliche Taufe als traumatisches Ertrinkungserlebnis für Kleinkinder abqualifizieren", zeigte sich Grosz sicher und betonte auch angesichts des Absenderkreises der Vorwürfe sein Verständnis für die kontroversiell diskutierten Äußerungen von Ariel Muzicant.
"Das BZÖ sieht keinen Anlass für eine Änderung der derzeitigen gesetzlichen Lage und plädiert für ein sofortiges Ende der schändlichen Sommerlochdebatte. Dieses Land hat andere Sorgen als auf antireligiöse Komplexe hereinzufallen. Das BZÖ bekennt sich zur Religionsfreiheit und respektiert die Sitten und Traditionen der Religionen, die mit der Demokratie und den Menschenrechten im Einklang stehen. Angesichts des Desasters rund um den ESM und den drohenden Verlust unserer Währung sollte sich die Politik mit heutigem Tag wieder den wesentlichen Problemstellungen der Bürgerinnen und Bürger auseinandersetzen. Jenen nudelsiebtragenden Querulanten mit dieser Debatte medialen Raum zu schaffen, richtet sich angesichts viel dringenderer Aufgaben in Österreich auch von selbst", so Grosz in Richtung österreichische Meinungsmacher.

Es geht doch wohl nicht an, dass ein religiöser Eiferer einfach irgendwem Straftaten vorwirft. Sepp Rothwangl hat im Sommer 2011 (nicht 2010 wie Grosz angibt) in seinem Wald Tafeln aufgestellt, die es Priestern verbieten mit Kindern durch diesen Wald zu gehen. Rothwangl ist ein von klerikalen Kinderschändern Betroffener und er wollte damit ein Zeichen setzen, siehe Info Nr. 491. Das BZÖ und Grosz haben damals gegen Rothwangl Anzeige wegen "Verhetzung" erstattet, die zuständige Staatsanwaltschaft hat kein Verfahren eingeleitet, siehe Info Nr. 498.

Nun legt Grosz nach und bezichtigt Rothwangl mit dem Satz "in NS-Manier Pilgerverbotstafeln" aufgestellt zu haben, eines Verbrechens. Denn Handlungen in NS-Manier sind durch das NS-Verbotsgesetz generell verboten, siehe § 3g: "Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft." Von diesem Paragraphen sind alle sonst im Gesetz nicht näher beschriebenen Betätigungen in "NS-Manier" betroffen.

Jemanden zum Verbrecher zu stempeln, gegen den im konkreten Fall von der Staatsanwaltschaft keinerlei Verfahren eingeleitet wurden, ist eine strafbare Handlung.
Rothwangl hat sich nicht in NS-Manier betätigt, er wird durch die Aussendung von Grosz verleumdet und grundlos eines Verbrechens beschuldigt. Auch Niko Alm muss sich wegen seiner satirischen Aktion gegen Führerscheinfotovorschriften (siehe Info Nr. 538) die Beschimpfung als "Querulant" nicht bieten lassen.

Bemerkenswert ist, dass der strengkatholische Eiferer Grosz als Politiker sofort auf den christlichen Taufeschutz-Zug aufgesprungen ist: die christlichen Kirchen fürchten offenbar, dass eine Neuregelung der Beschneidung (zulässig nur mit Einverständnis des zu Beschneidenden, wozu dieser ein entsprechendes Alter haben muss) auch den Kirchenbeitritt durch die Taufe infrage stellen könnte: aktuell wird man in Österreich durch die christliche Taufe ungefragt Kirchenmitglied und muss diesen Beitritt, den man nie gemacht hat, durch einen Kirchenaustritt unterbinden. Wenn die Taufe nicht mehr als Beitritt zählte und der Kirchenbeitrag nur durch eine entsprechende schriftliche Erklärung der Betroffenen rechtlich wirksam würde, verlören die christlichen Kirche beachtliche Teile des Mitgliedernachwuchses. Deshalb hat wohl Herr Grosz diese Aussendung gemacht.