APA-OTS Nr. 0020 vom 28.7.2012 - BZÖ-Grosz: "Wird christliche
Taufe als traumatisches Ertrinkungserlebnis qualifiziert?" "BZÖ sieht
keinen Anlass für gesetzliche Änderung und fordert ein Ende der schwachsinnigen
Debatte"
Wien (OTS) - Heftige Kritik an der aus Deutschland nach
Österreich übergeschwappten Beschneidungsdebatte übte heute BZÖ-Justiz- und
Menschenrechtssprecher Abg. Gerald Grosz. "Diese gesamte Diskussion ist
an grenzenloser Dummheit und Bösartigkeit kaum mehr zu überbieten. Selbstverständlich
wird hier von amtsbekannten Kreisen versucht, gegen Religionen im Allgemeinen
mobil zu machen. Jene Gruppe, die vor knapp zwei Jahren in NS-Manier Pilgerverbotstafeln
in der Obersteiermark aufgestellt hat, ist es nun auch, die gegen die religiöse
Beschneidungen im Judentum und dem Islam mobil macht. Waren es vor zwei Jahren
christliche Priester, die exakt vom selben Personenkreis pauschal als Kinderschänder
dargestellt wurden, sind es heute Juden. Genau diese Gruppe wird in absehbarer
Zeit auch die christliche Taufe als traumatisches Ertrinkungserlebnis für Kleinkinder
abqualifizieren", zeigte sich Grosz sicher und betonte auch angesichts
des Absenderkreises der Vorwürfe sein Verständnis für die kontroversiell diskutierten
Äußerungen von Ariel Muzicant.
"Das BZÖ sieht keinen Anlass für eine
Änderung der derzeitigen gesetzlichen Lage und plädiert für ein sofortiges Ende
der schändlichen Sommerlochdebatte. Dieses Land hat andere Sorgen als auf antireligiöse
Komplexe hereinzufallen. Das BZÖ bekennt sich zur Religionsfreiheit und respektiert
die Sitten und Traditionen der Religionen, die mit der Demokratie und den Menschenrechten
im Einklang stehen. Angesichts des Desasters rund um den ESM und den drohenden
Verlust unserer Währung sollte sich die Politik mit heutigem Tag wieder den
wesentlichen Problemstellungen der Bürgerinnen und Bürger auseinandersetzen.
Jenen nudelsiebtragenden Querulanten mit dieser Debatte medialen Raum zu schaffen,
richtet sich angesichts viel dringenderer Aufgaben in Österreich auch von selbst",
so Grosz in Richtung österreichische Meinungsmacher.
Es geht doch wohl nicht an, dass ein religiöser Eiferer einfach irgendwem
Straftaten vorwirft. Sepp Rothwangl hat im Sommer 2011 (nicht 2010 wie Grosz
angibt) in seinem Wald Tafeln aufgestellt, die es Priestern verbieten mit Kindern
durch diesen Wald zu gehen. Rothwangl ist ein von klerikalen Kinderschändern
Betroffener und er wollte damit ein Zeichen setzen, siehe Info Nr.
491. Das BZÖ und Grosz haben damals gegen Rothwangl Anzeige wegen "Verhetzung"
erstattet, die zuständige Staatsanwaltschaft hat kein Verfahren eingeleitet,
siehe Info Nr. 498.
Nun legt Grosz nach
und bezichtigt Rothwangl mit dem Satz "in NS-Manier Pilgerverbotstafeln"
aufgestellt zu haben, eines Verbrechens. Denn Handlungen in NS-Manier sind durch
das NS-Verbotsgesetz generell verboten, siehe § 3g: "Wer sich auf andere
als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn
betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger
strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer
Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft."
Von diesem Paragraphen sind alle sonst im Gesetz nicht näher beschriebenen
Betätigungen in "NS-Manier" betroffen.
Jemanden zum Verbrecher
zu stempeln, gegen den im konkreten Fall von der Staatsanwaltschaft keinerlei Verfahren
eingeleitet wurden, ist eine strafbare Handlung. Rothwangl hat sich nicht
in NS-Manier betätigt, er wird durch die Aussendung von Grosz verleumdet und
grundlos eines Verbrechens beschuldigt. Auch Niko Alm muss sich wegen seiner
satirischen Aktion gegen Führerscheinfotovorschriften (siehe Info Nr.
538) die Beschimpfung als "Querulant" nicht bieten lassen.
Bemerkenswert ist, dass der strengkatholische Eiferer Grosz als Politiker sofort auf den christlichen Taufeschutz-Zug aufgesprungen ist: die christlichen Kirchen fürchten offenbar, dass eine Neuregelung der Beschneidung (zulässig nur mit Einverständnis des zu Beschneidenden, wozu dieser ein entsprechendes Alter haben muss) auch den Kirchenbeitritt durch die Taufe infrage stellen könnte: aktuell wird man in Österreich durch die christliche Taufe ungefragt Kirchenmitglied und muss diesen Beitritt, den man nie gemacht hat, durch einen Kirchenaustritt unterbinden. Wenn die Taufe nicht mehr als Beitritt zählte und der Kirchenbeitrag nur durch eine entsprechende schriftliche Erklärung der Betroffenen rechtlich wirksam würde, verlören die christlichen Kirche beachtliche Teile des Mitgliedernachwuchses. Deshalb hat wohl Herr Grosz diese Aussendung gemacht.