Religionsfreiheit für Al-Kaida?

Auch in Österreich gibt es islamistische Extremisten, manchmal sogar entsprechende Strafverfahren. Aber nix Genaues weiß man nicht, wie sich hier aus einer Anfrage der FPÖ und der Antwort aus dem Inennministerin Johanna Mikl-Leitner ergibt. Die FPÖ fragt sowas natürlich deswegen, weil sie für ein Abendland in Christenhand ist und Personen mit Migrationshintergrund sowieso gern nur bei der Ausreise sieht. Was aber nichts am Sachverhalt an sich ändert, der hier zu lesen ist.

Zuerst die FPÖ-Anfrage vom 4.7.2012 an die Bundesministerin für Inneres betreffend Islamisten innerhalb der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich:
Österreichs Muslime sind in vielen Fällen wenig ins unsere Gesellschaft integriert und kaum in abendländischen Wertvorstellungen verhaftet. Die Studie "Integration", verfasst von Univ.-Prof. Peter Ulram, führte zu folgenden Ergebnissen:
58 Prozent der türkischen Muslime stellen das islamische Gesetzeswerk - die Scharia - über die Rechtsordnung der Republik Österreich. 45 Prozent sind mit der österreichischen Gesellschaftsordnung nicht einverstanden. Selbst ein Drittel unter der Gruppe der säkular ausgerichteten Muslime teilt diese Einstellung.
Es ist folglich anzunehmen, dass auch ein erheblicher Anteil der Mitglieder der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich sich der Verfassung der Republik Österreich nur nachgeordnet verpflichtet fühlt. Dem Verfassungsschutzbericht zufolge "stellt jedoch der islamistisch motivierte Extremismus und Terrorismus eine der größten Gefährdungen für die Sicherheitslage innerhalb der Europäischen Union sowie in Österreich dar." Zusätzlich ist evident, dass österreichische Muslime an Terrorcamps im Ausland - vor allem in Afghanistan, Pakistan und Somalia - teilnehmen.
In den Radikalisierungs- und Rekrutierungsphasen spielen insbesondere radikale Prediger und Personen mit übernationalen Verbindungen eine wesentliche Rolle. Die beständigen Auftritte von Hasspredigern wie Pierre Vogel in österreichischen Moscheen und die bestenfalls mangelhafte Abgrenzung der Islamischen Glaubensgemeinschaft deutet auf virulente radikale Strömungen hin.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende ANFRAGE
1. Wie viele Mitglieder der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich sind islamistischen Strömungen zuzurechnen?
2. Welchen Gruppierungen gehören diese an?
3. Ist bekannt, ob Mitglieder der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich an Terrorcamps teilgenommen haben?
4. Wenn ja, wie viele?
5. Ist bekannt, ob zwischen Mitgliedern der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich und terroristischen Gruppierungen Verflechtungen bestehen?
6. Haben sich Mitglieder der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich an der Koranverteilungsaktion beteiligt?
7. Wenn ja, wie viele?

Hier eine Grafik aus der Ulram-Studie v. 2009, die in der Anfrage angeführt wird, was ist wichtiger, religiöse oder staatliche Gesetze:
 

Hier die Beantwortung durch die Innenministerin am 4.9.2012:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 6 bis 7:
Der Religionsausübung wird vom Verfassungsrecht ein hoher grundrechtlicher Stellenwert beigemessen. Allein durch das Bestehen von glaubens- und weltanschauungsbezogenen Gemeinschaften wird grundsätzlich keine Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden begründet und es werden von diesen daher auch keine Statistiken oder Aufzeichnungen bezüglich einer religiösen Grundeinstellung geführt. Nur bei entsprechender Verdachtslage wegen eines strafbaren Verhaltens werden die Sicherheitsbehörden im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes bzw. der Strafprozessordnung tätig. Die bloße Ausübung oder Verbreitung islamischer Ideologie stellt für sich alleine keine allgemeine Gefahr im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes dar, weshalb eine generelle Beobachtung und Ermittlung gegen islamische Gruppierungen mangels Rechtsgrundlage nicht möglich ist. Zur Führung einer Datei zur Erfassung aller islamischen Gruppierungen besteht keine Rechtsgrundlage.
Zu Frage 5: Nein.

Das ist ein interessanter Briefwechsel. Die Islamistenszene wird also überhaupt nicht beobachtet.

Als junger 68er bin ich seinerzeit in den Akten der österreichischen Staatspolizei aufgeschienen, schließlich habe ich gegen den Vietnamkrieg, gegen Neonazis und für die Chile-Solidarität demonstriert. Ich war also ein staatsgefährdendes Element, wie ich durch die 1990 vom SPÖ-Innenminister gewährte Einsicht in die Stapo-Spitzelakten ersehen konnte. Eine der letzten Eintragungen dort war meine Tätigkeit im Landesvorstand OÖ des Freidenkerbundes, einer bekannt staatsgefährlichen Organisation, die ordentlich überwacht werden musste. Religionsfreiheit hin oder her, Freidenker waren verdächtig!

Islamistische Extremisten brauchen keine Überwachung. Weil das verstößt gegen die Religionsfreiheit. Allah ist noch größer als zu befürchten war.

Siehe auch die Info Nr. 1045, "Geld für Terrorismus?"