Groteske Berliner Beschneidungserlaubnis

Es gibt bisher nur das bekannte Kölner Urteil, das Beschneidungen von Unmündigen als Körperverletzung deklariert, der deutsche Bundestag hat in einer Resolution gegen die Stimmen der Linkspartei für den Herbst eine gesetzliche Regelung angekündigt.

In Berlin geht es schneller: Welt-online meldete am 6.9.2012: "Berlin verfolgt die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven künftig nicht. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) stellte am Mittwoch (d.i. der 5.9.) die ab jetzt geltende Regelung vor. Die Beschneidung bleibt demnach straffrei, wenn drei Bedingungen erfüllt sind. Die Eltern müssen dem Eingriff schriftlich zustimmen, die religiöse Notwendigkeit darlegen und die Operation muss medizinisch fachgerecht und möglichst schmerzfrei erfolgen. 'Damit geben wir den Ärzten Rechtssicherheit', sagte Heilmann."

Soweit aus der Zeitungsmeldung. Für sozusagen legale Körperverletzungen gilt allerdings nur die "medizinische Notwendigkeit" als strafausschließend, eine "religiöse Notwendigkeit" gibt es - außerhalb eines reichlich verwirrten Gehirns eines Christpolitikers - rechtlich nirgendwo. Um es besonders deutlich und besonders drastisch zu formulieren: Führt der Herr Heilmann dann vielleicht auch die Steinigung bei Ehebruch ein, wenn dafür "religiöse Notwendigkeit" dargelegt wird? Oder realistischer gesehen, vielleicht kommt als Nächstes aus Berlin die Meldung: Ein Lehrer darf Schüler abwatschen, wenn er die "erzieherische Notwendigkeit" bestätigt?