Hatte es
nach den Urteilen der ersten Instanz zunächst ausgesehen, als würde es im Berufungsverfahren
einen Kompromiss geben können, etwa, dass dort die Urteile den bereits verbüßten
U-Haft-Zeiten entsprächen, so hielt sich das Berufungsgericht am 10.10.2012
an die Aussage von Präsident Putin, die Strafen wären angemessen. Lediglich
eine der drei Angeklagten erhielt nun eine Bewährungsstrafe: Sie war nämlich
vor der Kirchen festgenommen worden als sie sich ihre Maskierung überzog und
gar keine der in der Kirche Agierenden gewesen. Offenbar ist in Russland das
Überziehen einer Strickmaske ein Vergehen, das mit zwei bedingten Jahren Lagerhaft
zu bestrafen ist. Die beiden anderen Angeklagten werden die zwei Jahre absitzen
müssen, auch wenn sie noch Berufung beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
einlegen.
Die
russisch-orthodoxe Kirche war begeistert über die Bestrafung. Ist ja schließlich
ein Verbrechen in einer Kirche der orthodoxen Kirche die hl. Jungfrau Maria
aufzufordern, sie solle die Absetzung Putins betreiben, wo sich dieser doch
so für die Kirche eingesetzt hat. Vor dem Gericht demonstrierten orthodoxe "Aktivisten"
und freuten sich über das Urteil.
Hier der Amateurfilm über den seinerzeitigen
Auftritt:
Offenbar hatte man von mehreren Teilnehmern an der Aktion zufällig drei erwischt
und vor Gericht gestellt.
Siehe dazu auch Info Nr. 958 und Info Nr. 1012.