Pussy Riot Urteile


Hatte es nach den Urteilen der ersten Instanz zunächst ausgesehen, als würde es im Berufungsverfahren einen Kompromiss geben können, etwa, dass dort die Urteile den bereits verbüßten U-Haft-Zeiten entsprächen, so hielt sich das Berufungsgericht am 10.10.2012 an die Aussage von Präsident Putin, die Strafen wären angemessen. Lediglich eine der drei Angeklagten erhielt nun eine Bewährungsstrafe: Sie war nämlich vor der Kirchen festgenommen worden als sie sich ihre Maskierung überzog und gar keine der in der Kirche Agierenden gewesen. Offenbar ist in Russland das Überziehen einer Strickmaske ein Vergehen, das mit zwei bedingten Jahren Lagerhaft zu bestrafen ist. Die beiden anderen Angeklagten werden die zwei Jahre absitzen müssen, auch wenn sie noch Berufung beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.




Die russisch-orthodoxe Kirche war begeistert über die Bestrafung.
Ist ja schließlich ein Verbrechen in einer Kirche der orthodoxen Kirche die hl. Jungfrau Maria aufzufordern, sie solle die Absetzung Putins betreiben, wo sich dieser doch so für die Kirche eingesetzt hat. Vor dem Gericht demonstrierten orthodoxe "Aktivisten" und freuten sich über das Urteil.

Hier der Amateurfilm über den seinerzeitigen Auftritt:

Offenbar hatte man von mehreren Teilnehmern an der Aktion zufällig drei erwischt und vor Gericht gestellt.

Siehe dazu auch Info Nr. 958 und Info Nr. 1012.