(ergänzt am 26.11.2012, siehe unten)
Die deutsche FDP war in vergangenen Zeiten oft für die Interessen der
Religionsfreien eingetreten. In den letzten Jahren hatte man sich das gänzlich
abgewöhnt und war mit CDU/CSU auch diesbezüglichen in einen engen Schmusekurs
getreten. Jetzt ist Feuer am Dach, die FDP muss befürchten bei den nächsten
Bundestagswahlen an der Prozentklausel zu scheitern.
In den Lübecker Nachrichten vom 22.11.2012 heißt es u.a.: "Die FDP
im Norden geht auf Konfrontationskurs zu den Kirchen. Keine Kirchensteuer-Erhebung
durch die Finanzämter und keine Landeszuschüsse mehr, stattdessen Auf- und Ablösung
der Kirchenstaatsverträge durch die Landesregierung, keine Sendezeit mehr im
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ein Verbot aller religiösen Symbole in staatlichen
Einrichtungen und nur noch den Rechtsstatus ähnlich dem eines Vereins: Das sind
die Kernpunkte eines Antrags, den die Liberalen auf ihrem Parteitag am Sonnabend
in Neumünster beschließen wollen."
Sehr gut! Was heißt sehr gut,
ganz ausgezeichnet! Was sich auch sofort am Gewinsel der Christenlobbyisten
zeigte.
Der Staat hat auf kirchliche Angelegenheiten keinerlei Einfluss zu nehmen,
der Körperschaftsstatus der Kirchen ist durch ein neues Verbandsrecht abzulösen,
Kirchenmitgliedschaft ist rein intern zu regeln, das Recht auf Verschweigen
der Religionszugehörigkeit ist stets zu beachten, die Kirchensteuer ist durch
ein kircheneigenes Beitragssystem zu ersetzen, das Neutralitätsprinzip
des Staates ist auch im Landesrecht und bei religiösen Symbolen zu beachten,
Kirchenverträge und Konkordate sind aufzuheben und gegebenenfalls durch
Gesetze oder Einzelvereinbarungen zu ersetzen, Staatsleistungen und finanzielle
Sondervorteile sind aufzuheben, bei sozialen Einrichtungen ist freien Trägern
kein Vorrang einzuräumen und die öffentliche Hand muss ausreichend neutrale
Einrichtungen bereitstellen, die religiös-weltanschaulich neutrale Gemeinschaftsschule
soll im gesamten Bundesgebiet Regelschule sein, Militärseelsorge ist die alleinige
Sache der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Geistliche
und Theologiestudenten sind im Wehrdienstrecht den anderen Bürgern gleichzustellen,
in den öffentlichen Gremien ist die Vertretung der Kirchen und anderer gesellschaftlicher
Gruppen auf die jeweilige Funktion der Verbände zu überprüfen.
Durchgesetzt
wurde davon nie was, die Christenlobbyisten haben bis heute in Deutschland
(und natürlich auch in Österreich) eine wirkliche Trennung von Staat und
Religion verhindert. Es ist erfreulich, wenn sich eine politische Partei diesbezüglich
wieder zu Wort meldet. Irgendwann wird das sowieso kommen, weil es ist absehbar,
dass die Christen ihre Anteilsmehrheit in der Bevölkerung verlieren. Und dann
wird es ja klar sein, dass Religion eine Privatsache für einschlägig psychische
Belastete ist und keine Staatsangelegenheit.
Nachtrag
vom 26.11.: Durch den massiven Einsatz der Parteiführung wurde der laizistische
Antrag von der Mehrheit der Delegierten abgelehnt. Der Laizismus-Antrag der
Jung-Liberalen scheiterte deutlich mit
66 gegenüber 128 Stimmen. Vorher war es darum gegangen, den Antrag in einer
Arbeitsgruppe zu überarbeiten, was aber keine entsprechende Befürwortung fand,
die FDP vergrault daher eine weitere Wählerschicht und verschlechtert für die
nächsten Bundestagswahlen ihre Postion zusätzlich.