Todesstrafe für Abfall vom Islam

Bericht von Humanisten News vom 17.12.2012

Menschenrechtsaktivist in Saudi-Arabien droht die Todesstrafe

Wien. (HN) Am Montag gab ein saudisches Gericht bekannt, dass der Fall des Menschenrechtsaktivisten Raef Badawi an das höchste Gericht weitergegeben wurde. Badawi wird Apostasie (Abfall vom Islam) vorgeworfen. Das Rechtssystem des ultra-konservativen Königreichs ist die Scharia. Apostaten wie Badawi droht darin die Todesstrafe.
Das Gericht begründete die Überstellung an das höchste Gericht damit, dass es selbst nicht berechtigt sei, im Falle von Apostasie ein Urteil zu sprechen. Badawi wurde im Juni in Jeddah ohne Angabe von Gründen festgenommen. Er ist Mitbegründer des Saudi Liberal Network, gemeinsam mit der Menschenrechtsaktivistin Suad al-Shammari und einigen anderen.


Raef Badawi wartet in Saudi-Arabien auf seine Verurteilung. Der Vorwurf lautet auf Apostasie

Das Saudi Liberal Network rief den 7. Mai als "Tag der Freiheit" in Saudi-Arabien aus. Es wurde damit das Ende der religiösen Einflussnahme auf das Leben in Saudi-Arabien gefordert. Eine dafür geplante Konferenz wurde von den Veranstaltern abgesagt, da sie von der Obrigkeit "ermahnt" wurden, nicht zu weit zu gehen.

Die Scharia schreibt für Apostasie zwingend die Todesstrafe vor. Alleine wer den Abfall bereut und sich wieder zum Islam bekennt, hat eine Chance, der Enthauptung zu entgehen. Es wird also gefordert seine Weltanschauung zu verleugnen, um dem Tod zu entgehen.

Solche Fälle gibt es mehr: Im Februar 2012 wurde der saudische Blogger Hamza Kashgari von Malaysia nach Saudi-Arabien ausgeliefert, weil er über Twitter über 'Prophet' Mohammed geschrieben hatte. Dies wurde als Beleidigung und Blasphemie aufgefasst. Trotz seiner Beteuerungen seine Aussagen zurückzunehmen wurden Forderungen laut, dass er exekutiert werden sollte (siehe dazu Info Nr. 748).

Diese Meldungen versandte Kashgari über Twitter:
"An deinem Geburtstag werde ich sagen, dass ich den Revolutionär in dir liebte, der mich immer inspirierte. Aber ich mag den Heiligenschein nicht. Ich bete dich nicht an."
"An Deinem Geburtstag sehe ich Dich, wo auch immer ich hinschaue. Ich habe bestimmte Aspekte von Dir geliebt, andere gehasst und viele nicht verstanden."
"An Deinem Geburtstag werde ich mich nicht vor Dir verbeugen und nicht Deine Hand küssen. Stattdessen werde ich sie schütteln, wie Gleichgestellte es tun. Und ich werde Dich anlächeln, wie Du mich anlächelst. Ich werde zu Dir wie zu einem Freund sprechen und nicht anders."