Hirntot

Die deutsche Evangelikalen-Site idea.de rief am 2.1.2012 auf, Organspenden zu verweigern:
Wer keine Organe spenden möchte, kann dies jetzt auf einer Karte dokumentieren: Die in den Unionsparteien engagierte Initiative "Christdemokraten für das Leben" (CDL) bietet dazu eine "LifeCard" (Lebenskarte) an, die man in der Brieftasche aufbewahren kann. Auf ihr erklärt der Unterzeichner in sieben verschiedenen Sprachen: "Ich bin kein Organspender und widerspreche hiermit einer Entnahme meiner Organe und Gewebe." Damit reagierte die CDL auf das am 1. November in Kraft getretene Transplantationsgesetz. Es sieht vor, dass sich die Krankenkassen in Briefen an ihre Versicherten wenden und sie auffordern, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und bei Zustimmung einen beiliegenden Organspende-Ausweis auszufüllen. Wie es in einer Mitteilung der CDL heißt, klärten weder die bisherigen Schreiben der Krankenkassen noch der Ausweis darüber auf, "zu welchem genauen Zeitpunkt, unter welchen Bedingungen und wofür tatsächlich einem Organspender Organe und Gewebe entnommen werden können". Als Kriterium für die "postmortale" Organspende werde seit 1997 der sogenannte Hirntod angenommen. Dessen Definition gehe davon aus, dass zwar noch nicht alle Lebensfunktionen - insbesondere Herztätigkeit und Kreislauf - endgültig erloschen seien, aber wegen der als unumkehrbar angesehenen Schädigung des Gehirns der Todeseintritt unwiderruflich sei.
Laut der CDL gibt es in der Fachwelt aber inzwischen massive Zweifel daran, dass der Hirntod eindeutig diagnostiziert und mit dem Tod gleichgesetzt werden könne. Hirntote seien nicht Tote, "sondern eigentlich Sterbende". Deshalb würden ihnen vor der Organentnahme auch starke Schmerz- und Betäubungsmittel zugeführt. Abschließend heißt es in den CDL-Erläuterungen für Empfänger der "LifeCard": "Sollten Sie bis heute noch keine Entscheidung zur Organspende getroffen haben, wird im ‚Ernstfall' Ihr ‚mutmaßlicher Wille' herangezogen werden, und andere Menschen werden für Sie entscheiden (müssen)." Diese Personen würden oft unter Zeitdruck bedrängt, unmittelbar nach der Diagnose "Hirntod" der Organentnahme bei einem Angehörigen zuzustimmen.

In Österreich gilt schon seit vielen Jahren: Toten dürfen Organe entnommen werden, außer die betroffenen Personen haben sich als Organspendenverweigerer in ein Register eintragen lassen. Bisher hat man von keinem einzigen Fall gehört, dass Organentnahmen bei Nichthirntoten vorgenommen worden sein könnten.

In den Deutschland verlangen strenge Christen also, Hirntote künstlich am Leben zu lassen, bis sie der HErr zu sich in den Himmel heimholt oder in die Hölle entsorgt.

Der Wissenschaftliche Beirat der deutschen Bundesärztekammer definierte am 9. Mai 1997 den Hirntod so: "Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion noch künstlich aufrechterhalten." Offenbar wohnt für wahre Christen die unsterbliche Seele in den Beamtungsmaschinen. Und diese Maschinen dürfen nur mit göttlicher Zustimmung abgestellt werden.

Man sollte vielleicht einführen, dass Menschen, die sich so für das maschinelle Weiterleben von Hirntoten einsetzen, davor gesichert werden, selber jemals Spenderorgane zu erhalten. Wenn die Nieren hin sind, dann hat es eben Gott so gewollt. Die "Christdemokraten für das Leben", die so sehr gegen Organtransplantationen sind, könnten ethisch-moralisch auf jeden Fall als reitende Leichen gesehen werden.