Die deutsche Evangelikalen-Site idea.de rief am 2.1.2012 auf, Organspenden
zu verweigern:
Wer keine Organe spenden möchte, kann dies jetzt auf einer
Karte dokumentieren: Die in den Unionsparteien engagierte Initiative "Christdemokraten
für das Leben" (CDL) bietet dazu eine "LifeCard" (Lebenskarte)
an, die man in der Brieftasche aufbewahren kann. Auf ihr erklärt der Unterzeichner
in sieben verschiedenen Sprachen: "Ich bin kein Organspender und widerspreche
hiermit einer Entnahme meiner Organe und Gewebe." Damit reagierte die CDL
auf das am 1. November in Kraft getretene Transplantationsgesetz. Es sieht vor,
dass sich die Krankenkassen in Briefen an ihre Versicherten wenden und sie auffordern,
sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und bei Zustimmung einen
beiliegenden Organspende-Ausweis auszufüllen. Wie es in einer Mitteilung der
CDL heißt, klärten weder die bisherigen Schreiben der Krankenkassen noch der
Ausweis darüber auf, "zu welchem genauen Zeitpunkt, unter welchen Bedingungen
und wofür tatsächlich einem Organspender Organe und Gewebe entnommen werden
können". Als Kriterium für die "postmortale" Organspende werde
seit 1997 der sogenannte Hirntod angenommen. Dessen Definition gehe davon aus,
dass zwar noch nicht alle Lebensfunktionen - insbesondere Herztätigkeit und
Kreislauf - endgültig erloschen seien, aber wegen der als unumkehrbar angesehenen
Schädigung des Gehirns der Todeseintritt unwiderruflich sei.
Laut der CDL
gibt es in der Fachwelt aber inzwischen massive Zweifel daran, dass der Hirntod
eindeutig diagnostiziert und mit dem Tod gleichgesetzt werden könne. Hirntote
seien nicht Tote, "sondern eigentlich Sterbende". Deshalb würden ihnen
vor der Organentnahme auch starke Schmerz- und Betäubungsmittel zugeführt. Abschließend
heißt es in den CDL-Erläuterungen für Empfänger der "LifeCard": "Sollten
Sie bis heute noch keine Entscheidung zur Organspende getroffen haben, wird
im ‚Ernstfall' Ihr ‚mutmaßlicher Wille' herangezogen werden, und andere Menschen
werden für Sie entscheiden (müssen)." Diese Personen würden oft unter Zeitdruck
bedrängt, unmittelbar nach der Diagnose "Hirntod" der Organentnahme
bei einem Angehörigen zuzustimmen.
In Österreich gilt schon seit vielen Jahren: Toten dürfen Organe entnommen
werden, außer die betroffenen Personen haben sich als Organspendenverweigerer
in ein Register eintragen lassen. Bisher hat man von keinem einzigen Fall gehört,
dass Organentnahmen bei Nichthirntoten vorgenommen worden sein könnten.
In
den Deutschland verlangen strenge Christen also, Hirntote künstlich am Leben
zu lassen, bis sie der HErr zu sich in den Himmel heimholt oder in die Hölle
entsorgt.
Der Wissenschaftliche Beirat der deutschen Bundesärztekammer
definierte am 9. Mai 1997 den Hirntod so: "Der Hirntod wird definiert
als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns
und des Hirnstamms. Dabei wird durch kontrollierte Beatmung die Herz- und Kreislauffunktion
noch künstlich aufrechterhalten." Offenbar wohnt für wahre Christen
die unsterbliche Seele in den Beamtungsmaschinen. Und diese Maschinen dürfen
nur mit göttlicher Zustimmung abgestellt werden.
Man sollte vielleicht
einführen, dass Menschen, die sich so für das maschinelle Weiterleben von Hirntoten
einsetzen, davor gesichert werden, selber jemals Spenderorgane zu erhalten.
Wenn die Nieren hin sind, dann hat es eben Gott so gewollt. Die "Christdemokraten
für das Leben", die so sehr gegen Organtransplantationen sind, könnten
ethisch-moralisch auf jeden Fall als reitende Leichen gesehen werden.