Bischof Williamson wieder verurteilt

Wegen seiner Holocaust-Leugnungen wurde gegen den sogar von den Piusbrüdern ausgeschlossenen Bischof Williamson neuerlich verhandelt. Durch Berufungen und Neuverhandlungen wird die Sache zumindest immer billiger. Das erste Urteil wegen Volksverhetzung hatte auf eine Geldstrafe von 10.000 Euro gelautet, nach der Berufung sollte es nur noch 6.500  Euro kosten.

Da Williamson inzwischen sozusagen ein selbstständiger Bischof ohne Kirche ist, sanken nun die Kosten in der dritten Verurteilung am 16.1.2013 auf bescheidene 1.800 Euro, Williamsons Anwälte kündigten eine neuerliche Berufung an. Das Urteil ist also noch rechtskräftig und Willamson weiterhin nur mutmaßlich ein Volksverhetzer, weil weiterhin die Unschuldsvermutung gilt.

Hier die Aussage, um die es geht: Bischof Williamson verkündete, es habe keine Gaskammern gegeben, er gibt also ein alte Nazi-Lüge wieder und hält dies für sein Recht auf freie Meinungsäußerung, deutsche Gerichte schließen sich dieser Meinung nicht an.