Wegen seiner Holocaust-Leugnungen wurde gegen den sogar von den Piusbrüdern
ausgeschlossenen Bischof Williamson neuerlich verhandelt. Durch Berufungen
und Neuverhandlungen wird die Sache zumindest immer billiger. Das erste Urteil
wegen Volksverhetzung hatte auf eine Geldstrafe von 10.000 Euro gelautet, nach
der Berufung sollte es nur noch 6.500 Euro kosten.
Da Williamson
inzwischen sozusagen ein selbstständiger Bischof ohne Kirche ist, sanken nun
die Kosten in der dritten Verurteilung am 16.1.2013 auf bescheidene 1.800 Euro,
Williamsons Anwälte kündigten eine neuerliche Berufung an. Das Urteil ist also
noch rechtskräftig und Willamson weiterhin nur mutmaßlich ein Volksverhetzer,
weil weiterhin die Unschuldsvermutung gilt.
Hier die Aussage, um die
es geht: Bischof Williamson verkündete, es habe keine Gaskammern gegeben,
er gibt also ein alte Nazi-Lüge wieder und hält dies für sein Recht auf freie
Meinungsäußerung, deutsche Gerichte schließen sich dieser Meinung nicht an.