Die körperliche Unversehrtheit der Kinder, sowohl von
Mädchen als auch Buben, im Rahmen der Konvention der Kinderrechte garantieren
"Die europäische Diskussion über die
Beschneidung von Knaben wurde heute engagiert auch im Europarat aufgegriffen,
mit dem Ziel, die körperliche Unversehrtheit von Kindern zu garantieren und
medizinisch nicht notwendige Eingriffe zu bannen", so SPÖ-Bundesrat Stefan
Schennach, der als Mitglied des Europarats an den Beratungen
teilnimmt, am 24.1. sene Meinungsäußerung.
"Mit einer
erschreckenden Dokumentation von Experten über die Folgen von Beschneidungen,
von den Schmerzen der Knaben, vom Schmerzverlauf wurden die Erörterungen
eröffnet, nach dem Motto und dem Bewusstsein, wir können das auf Europäischen
Boden nicht länger so laufen lassen", erklärt Schennach.
"Ab dem 18.
Lebensjahr kann jede Person selbst entscheiden, doch Babys und Kinder müssen
durch die Gesellschaft geschützt werden, das darf nicht länger in der
Entscheidung der Eltern liegen, wie viel Schmerz einem Kleinkind zugefügt
werden darf oder nicht", so Schennach. Auch religiöse oder kulturelle
Praktiken dürfen für dieses Quälen von Kleinkindern keine Ausnahme darstellen,
denn Schmerz bleibt Schmerz und Quälen bedeutet Qualen zu fügen, unabhängig aus
welcher Motivation heraus. In den nächsten Ausschüssen werden eine Reihe von
Beratungen mit Ausschusspersonen durchgeführt, sodass es bis zum Sommer zu
einer klaren Positionierung im Sinne der Durchsetzung der physical integrity
von Kindern kommt. (apa - OTS0163)