Bischof für neues Kirchenarbeitsrecht

Am 23.2.2013 meldete der deutsche "Südkurier": "Der württembergische Bischof Gebhard Fürst dringt darauf, dass Menschen in zweiter Ehe nicht von einem Arbeitsplatz bei der katholischen Kirche ausgeschlossen werden. Er hoffe sehr, dass die Deutsche Bischofskonferenz das katholische Arbeitsrecht "sobald als möglich" in diesem Sinne ändern werde, sagte Fürst am Samstag in Biberach. Bislang können katholische Organisationen in Deutschland Mitarbeiter sofort entlassen, wenn diese nach einer Scheidung noch einmal heiraten. In der Praxis betrifft diese Regelung vor allem Leitungsfunktionen."

Warum so liberal? Nicht freiwillig! Die beiden schrumpfenden deutschen Großkirchen haben sich (mittels Berufung auf den deutschen Verfassungsartikel, dass die Kirche ihre Angelegenheiten selber regeln) im Arbeitsrecht einen eigenen Kirchenstaat erschaffen, z.B. ohne Streikrecht und ohne Betriebsrätegesetz. Das kommt nun zunehmend rechtlich ins Rutschen, weil diese Vorgangsweise gegen andere Verfassungsartikel und - für kirchliche Einrichtungen wenig überraschend - gegen die Menschenrechte verstößt. Es ist absehbar, dass spätestens bei den europäischen Gerichtshöfe das Unrecht aufgehoben wird, dass z.B. Ärzte und Krankenschwestern in öffentlich finanzierten - jedoch kirchlich geführten - Krankenhäuser der betreffenden Religionsgemeinschaft angehören müssen und im Fall des katholischen Bereiches auch religiöse Vorschriften - wie eben die Unauflöslichkeit der Ehe - einzuhalten hätten.

Andererseits gibt's bei Personalaufnahmen oft schon gar keine andere Möglichkeit als diese religiöse Vorschriften zu ignorieren, einfach weil es zuwenig religiös makellose Bewerber gibt und darum auch kirchlich beherrschte Bereiche sündige Arbeitskräfte oder solche mit falscher oder keiner Religion akzeptieren müssen.

Darum ist die obige bischöfliche Forderung eine vorauseilende: Weil wenn rechtlich geklärt sein wird, dass im kirchlichen Bereich keine Sonderrechte mehr gelten, also es maximal gilt, dass Priester katholisch und ledig sein müssen und Pastorinnen keine Atheistinnen sein dürfen, aber im weltlichen Personal Portiere, Pfleger, Kindergärtnerinnen etc. ihre Lebensweisen nicht nach der Religion ausrichten müssen, dann ist die Kirche sowieso diesbezüglich an zweiter und damit letzter Stelle. Wenn die Kirchen vorher schon was weghobeln, stehen sie nachher nicht gar so blöd da.