Sehr geehrte Frau Klasnic, sehr geehrter Herr Prof. Hösele,
einer unserer
Mandanten, der Verein Initiative Religion ist Privatsache, hat uns auf folgenden
Sachverhalt aufmerksam gemacht;
Sie sind gemeinsam Eigentümer der Dreischritt
GmbH, die Inhaberin der Domain www.opfer-schutz.at ist. Unter dieser Domain
halten Sie Informationen einer sogenannten "Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft"
abrufbar. Eine entsprechende juristische Person oder Behörde, die diesen Namen
tragen würde, existiert nicht.
Sie, sehr geehrter Herr Professor Hösele,
sind für den Inhalt der Website verantwortlich. Als "Anwältin" der
"Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft" werden wiederum Sie, sehr geehrte
Frau Klasnic, benannt.
Wiewohl wir ein Ansinnen, die Missbrauchsfälle
in der Kirche ernstlich aufarbeiten zu wollen und Verbrechensopfern zu helfen,
für grundsätzlich unterstützenswert halten, und wir selbst auch Vertrauensanwälte
einer Opferschutzeinrichtung sind, möchten wir Ihnen folgende Bedenken
zur Kenntnis bringen:
1. Sie erwecken mit der Verwendung des Kennzeichens
"Unabhängige Opferschutzanwaltschaft" den Eindruck, unabhängig zu
sein. Tatsächlich sind Sie (oder Ihre Gesellschaft) im Auftrag der römisch katholischen
Kirche tätig, wie zuletzt auch das Verfahren vor der Datenschutzkommission ergeben
hat, und empfangen - auch bei grundsätzlich ehrenamtlicher Tätigkeit - zumindest
Zeit- oder Sitzungsentschädigungen.
2. Sie erwecken mit der Verwendung
des Kennzeichens "Unabhängige Opferschutzanwaltschaft" (das stark
an die Volksanwaltschaft erinnert) weiters den Eindruck, eine Behörde sein,
die aufgrund von (staatlichen) Gesetzen zur Opfervertretung befugt ist.
3.
Die unter Punkt 2. und 3. aufgezeigten Bedenken gelten im Übrigen auch für die
von Ihnen betriebene "Unabhängige Opferschutzkommission".
4. Sie
erwecken mit dem Auftritt unter www.opfer-schutz.at weiters den Eindruck,
die Interessen der Opfer kirchlicher Gewalt gegenüber der katholischen Kirche
umfassend zu vertreten. Damit bieten Sie eine ausschließlich Rechtsanwälten
vorbehaltene Tätigkeiten. Mit Ihrer "Anwaltschaft" verhindern Sie,
dass Verbrechensopfer zu tatsächlich unabhängigen Rechtsanwälten gehen, die
alleine ihrer Mandantschaft verpflichtet und damit tatsächlich (und nicht
nur nominell) unabhängig sind.
Wir wären aufgrund des aufgezeigten
Sachverhalts berechtigt, gegen Sie Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb geltend zu machen. Daran haben wir kein vorrangiges Interesse.
Vorerst wollen wir Sie einladen, uns bis 22.3.2013 Vorschläge zu unterbreiten,
welchen Zeitraum Sie für eine Umbenennung ("rebranding") Ihrer
"Unabhängigen Anwaltschaft" hin zu einer nicht irreführenden Kennzeichnung
benötigen. Wir gehen davon aus, dass auch Sie Interesse haben, Irreführungen
von Verbrechensopfern hintanzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen - Wolfgang
Renzl