Volksbegehren: Du sollst hingehen!

In knapp zwei Wochen ist die Unterzeichnungswoche für das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien. Die Aktivisten der Initiative gegen Kirchenprivilegien in Österreich sind jetzt dabei, den Termin der Unterzeichnungswoche vom 15.-22. April 2013 bekannt zu machen, die Bürger darüber zu informieren und zu motivieren, das Volksbegehren zu unterschreiben.

In einem ersten Video hatten verschiedene Persönlichkeiten ihre Unterstützungsbekundung zur Unterschrift für das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien erklärt:


Weiter geht's im zweiten Video:

Finanzielle Unterstützung

Die Initiative gegen Kirchen-Privilegien wird ausschließlich aus privaten Mitteln finanziert. Um das Volksbegehren und die Eintragungswoche österreichweit bekannt zu machen, benötigt die Initiative also finanzielle Unterstützung. Die finanzielle Unterstützung kann mit einer generellen Spende (für Flyer, Infostände, Inserate, Plakate, etc.) geschehen (3.778,03 Euro sind aktuell bereits gegeben worden) oder auch zweckgebunden.
Für alle, die gerne spenden möchten, dabei aber anonym bleiben wollen, gibt es eine eigene Bankverbindung als Spendenkonto: Bank Austria - Kontonummer 10000 928 779 - BLZ 12000 - IBAN: AT391200010000928779 - BIC: BKAUATWW 

Warum dieses Volksbegehren?

Der Staat zieht eine willkürliche Grenze durch die Bevölkerung und privilegiert Menschen, deren religiöse Weltanschauung gesetzlich anerkannt ist gegenüber jenen, deren Weltanschauung nicht gesetzlich anerkannt ist, bzw. Menschen die an keine überirdischen Phänomene glauben.

In Österreich sind Staat und Religion weitgehend von einander getrennt, verglichen mit mittelalterlichen Systemen in anderen Teilen der Welt. Religion hat keine formale Macht mehr, aber in ihrer organisierten Form ist sie zweifelsohne ein großer gesellschaftlicher Faktor. Das alleine wäre noch kein Problem, wenn sich der Staat gegenüber Religion und Weltanschauung neutral verhielte.

Die Republik Österreich ist aber nicht neutral in weltanschaulich-religiösen Belangen, sondern hat eine Art Staatsreligionen-System geschaffen. Dies besteht in der Möglichkeit einer gesetzlichen Anerkennung einer Religionsgesellschaft. Damit wurden einige der Sonderrechte der katholischen Kirche sukzessive auf andere Religionen ausgeweitet. Als diskriminierend wird dieses System nicht gesehen, weil ja jede Religion die gleichen Voraussetzungen für diese Anerkennung hat. Es diskriminiert aber Menschen, die nicht an übernatürliche Dinge glauben, bzw. Nichtreligiöse und Konfessionsfreie.

Diese Modell scheitert aber an Theorie und Praxis, weil
die Voraussetzungen zur Anerkennung von kaum einer weiteren Religionsgesellschaft erfüllt werden können,
der Zugang in diesen privilegierten Status überhaupt nur für religiöse Weltanschauungen möglich ist, d. h. gut ein Viertel der Bevölkerung ist als Konfessionsfreie davon schon theoretisch ausgeschlossen,
natürlich jede einzelne Weltanschauung bis auf die Ebene des einzelnen Individuums berücksichtigt werden müsste, damit dieses System nicht diskriminierend ist.

So kommt es zu dieser willkürlichen, diskriminierenden Trennung der Bevölkerung. Einfach ausgedrückt: Wer an übernatürliche Dinge glaubt wird bevorzugt! Wer nicht glaubt, wird benachteiligt.

Die gesetzliche Anerkennung einer religiösen Weltanschauung führt zu besonderen Rechten bzw. Privilegien. Das ist ungerecht, weil es dem demokratischen Grundprinzip der Gleichheit widerspricht. Nur Laizität, d. h. die weltanschauliche Neutralität des Staates kann Religions- und Weltanschauungsfreiheit gewährleisten. Das ist eine zentrale Forderung des Volksbegehrens!