In
knapp zwei Wochen ist die Unterzeichnungswoche für das Volksbegehren
gegen Kirchenprivilegien. Die Aktivisten der Initiative gegen Kirchenprivilegien in Österreich
sind jetzt dabei, den Termin der Unterzeichnungswoche vom 15.-22. April 2013
bekannt zu machen, die Bürger
darüber zu informieren und zu motivieren, das Volksbegehren zu
unterschreiben.
In einem ersten Video hatten verschiedene Persönlichkeiten ihre
Unterstützungsbekundung zur Unterschrift für das Volksbegehren gegen
Kirchenprivilegien erklärt:
Weiter geht's im
zweiten Video:
Die Initiative gegen Kirchen-Privilegien wird ausschließlich aus privaten
Mitteln finanziert. Um das Volksbegehren und die Eintragungswoche österreichweit
bekannt zu machen, benötigt die Initiative also finanzielle Unterstützung. Die finanzielle Unterstützung kann mit einer generellen Spende (für Flyer, Infostände, Inserate, Plakate,
etc.) geschehen (3.778,03 Euro sind aktuell bereits gegeben worden) oder auch
zweckgebunden.
Für alle, die gerne spenden möchten, dabei aber anonym bleiben wollen, gibt
es eine eigene Bankverbindung als Spendenkonto: Bank Austria
- Kontonummer 10000 928 779 - BLZ 12000 - IBAN:
AT391200010000928779 - BIC: BKAUATWW
Der Staat zieht eine willkürliche Grenze durch die Bevölkerung und
privilegiert Menschen, deren religiöse Weltanschauung gesetzlich anerkannt ist
gegenüber jenen, deren Weltanschauung nicht gesetzlich anerkannt ist, bzw.
Menschen die an keine überirdischen Phänomene glauben.
In Österreich sind Staat und Religion weitgehend von einander getrennt,
verglichen mit mittelalterlichen Systemen in anderen Teilen der Welt. Religion
hat keine formale Macht mehr, aber in ihrer organisierten Form ist sie
zweifelsohne ein großer gesellschaftlicher Faktor. Das alleine wäre noch kein
Problem, wenn sich der Staat gegenüber Religion und Weltanschauung neutral
verhielte.
Die Republik Österreich ist aber nicht neutral in weltanschaulich-religiösen
Belangen, sondern hat eine Art Staatsreligionen-System geschaffen. Dies besteht
in der Möglichkeit einer gesetzlichen Anerkennung einer Religionsgesellschaft.
Damit wurden einige der Sonderrechte der katholischen Kirche sukzessive auf
andere Religionen ausgeweitet. Als diskriminierend wird dieses System nicht
gesehen, weil ja jede Religion die gleichen Voraussetzungen für diese
Anerkennung hat. Es diskriminiert aber Menschen, die nicht an übernatürliche
Dinge glauben, bzw. Nichtreligiöse und Konfessionsfreie.
Diese Modell scheitert aber an Theorie und Praxis, weil
die Voraussetzungen zur Anerkennung von kaum einer weiteren
Religionsgesellschaft erfüllt werden können,
der Zugang in diesen privilegierten Status überhaupt nur für religiöse
Weltanschauungen möglich ist, d. h. gut ein Viertel der Bevölkerung ist als
Konfessionsfreie davon schon theoretisch ausgeschlossen,
natürlich jede einzelne Weltanschauung bis auf die Ebene des einzelnen
Individuums berücksichtigt werden müsste, damit dieses System nicht
diskriminierend ist.
So kommt es zu dieser willkürlichen, diskriminierenden Trennung der
Bevölkerung. Einfach ausgedrückt: Wer an übernatürliche Dinge glaubt wird
bevorzugt! Wer nicht glaubt, wird benachteiligt.
Die gesetzliche Anerkennung einer religiösen Weltanschauung führt zu
besonderen Rechten bzw. Privilegien. Das ist ungerecht, weil es dem
demokratischen Grundprinzip der Gleichheit widerspricht. Nur Laizität, d. h. die weltanschauliche Neutralität des Staates kann
Religions- und Weltanschauungsfreiheit gewährleisten. Das ist eine zentrale
Forderung des Volksbegehrens!