Sterbehilfeverbot

Am 5.6.2013 ist in Österreich eine Initiative an die Öffentlichkeit getreten, die sich für ein Verbot der Sterbehilfe im Verfassungsrang einsetzt. Als Alternative wird der Ausbau von Hospizen propagiert, also die Errichtung von einer Art Sterbeheimen.

Im Dezember 2012 tauchte in Wien dieses Reklameplakat der Caritas auf:

Und die Botschaft dazu lautete: "In allen Einrichtungen der Caritas Socialis werden Menschen unabhängig von ihrer Konfession, ihrer Herkunft und Hautfarbe und ihrem gesellschaftlichen Status beraten, betreut und gepflegt - von Beginn an bis zum Ende des Lebens. Unheilbar krebskranke Menschen können in Würde und Geborgenheit Abschied nehmen, begleitet von professioneller und auf Wunsch auch spiritueller Betreuung."

Das Hospizwesen ist ein neuer Geschäftszweig, den sich in christlicher Nächstenliebe die Kirchen krallen möchten.
Dazu ist es aber unbedingt notwendig, möglichst viele leidende Menschen requirieren zu können. Also gehört der Freitod von Schwerstkranken so gut es geht unterbunden. Wer nicht mehr leben will und sich selber nimmer helfen kann, der soll hinkünftig per Verfassung zum Weiterleben und möglichst zur Hospiznutzung gezwungen werden. Und die Caritas will ihre Hospizgeschäfte mit allen Menschen machen, wie das obige Plakat zeigt, sogar zahlende Atheisten will man als möglichst langsam sterbende Kunden lieben.

In der religion.ORF-Meldung hieß es konkret: An der Hand, nicht durch die Hand eines anderen Menschen solle man sterben. So hat ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg in Anlehnung an Kardinal Franz König die Forderung der neuen Initiative am Mittwoch in Wien zusammengefasst - an der Hand eines anderen Menschen durch den Ausbau von Palliative Care und Hospiz, statt durch die Hand eines anderen Menschen in Form eines aufgeweichten Verbots der Tötung auf Verlangen. Bei einer Pressekonferenz im Parlament stellte Huainigg gemeinsam mit weiteren Vertretern aus Politik, Gesellschaft und Kirche eine Initiative vor, die sich für den Ausbau von Palliativmedizin und Palliativpflege und für eine Verankerung der Menschenwürde in Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung stark macht. Das Recht des Menschen auf Leben brauche rechtliche Verankerung, zugleich auch den Ausbau gesellschaftlicher Rahmenbedingungen. (..)

Man soll also nach den Wünschen von ÖVP und Kirchen hinkünftig unbegrenzte Zeit am Schläuchl hängen müssen, damit das Hospizgeschäft ausgebaut werden kann. Zwar wagte man es nicht, die Abschaffung von Patientenverfügungen zu verlangen, es soll also weiterhin keine Behandlung gegen den erklärten Willen des Patienten geben. Aber sterben muss man verfassungsgemäß von selber und nicht, weil einem der Doktor freundlicherweise geholfen hat, weil man ihn darum ersuchte. Laut der Initiative geht's dabei um die "Menschenwürde", ein elendes Leben führen zu müssen, weil der Körperstoffwechsel noch funktioniert, das verstößt natürlich nicht gegen die Menschenwürde, weil das fördert das Hospizgeschäft, wo man auf Krankenkassenkosten christliche Nächstenliebe verkaufen kann. Oh, ihr Heuchler und Pharisäer!

Sterbehilfe ist zurzeit in Österreich ohnehin verboten, aber es steht nicht in der Verfassung. Es wäre eine gute Idee, wenn sich säkulare Kreise gegen eine Verbotsverschärfung und für die Abschaffung dieses Verbotes einsetzten.