Am 5.6.2013 ist in Österreich eine Initiative an die Öffentlichkeit getreten,
die sich für ein Verbot der Sterbehilfe im Verfassungsrang einsetzt. Als Alternative
wird der Ausbau von Hospizen propagiert, also die Errichtung von einer Art Sterbeheimen.
Im
Dezember 2012 tauchte in Wien dieses Reklameplakat der Caritas auf:
Und
die Botschaft dazu lautete: "In allen Einrichtungen der Caritas Socialis
werden Menschen unabhängig von ihrer Konfession, ihrer Herkunft und Hautfarbe
und ihrem gesellschaftlichen Status beraten, betreut und gepflegt - von Beginn
an bis zum Ende des Lebens. Unheilbar krebskranke Menschen können in Würde und
Geborgenheit Abschied nehmen, begleitet von professioneller und auf Wunsch auch
spiritueller Betreuung."
Das Hospizwesen ist ein neuer Geschäftszweig,
den sich in christlicher Nächstenliebe die Kirchen krallen möchten. Dazu
ist es aber unbedingt notwendig, möglichst viele leidende Menschen requirieren
zu können. Also gehört der Freitod von Schwerstkranken so gut es geht unterbunden.
Wer nicht mehr leben will und sich selber nimmer helfen kann, der soll hinkünftig
per Verfassung zum Weiterleben und möglichst zur Hospiznutzung gezwungen werden.
Und die Caritas will ihre Hospizgeschäfte mit allen Menschen machen, wie das
obige Plakat zeigt, sogar zahlende Atheisten will man als möglichst langsam
sterbende Kunden lieben.
In der religion.ORF-Meldung hieß es konkret:
An der Hand, nicht durch die Hand eines anderen Menschen solle man sterben.
So hat ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg in Anlehnung an Kardinal
Franz König die Forderung der neuen Initiative am Mittwoch in Wien zusammengefasst
- an der Hand eines anderen Menschen durch den Ausbau von Palliative Care und
Hospiz, statt durch die Hand eines anderen Menschen in Form eines aufgeweichten
Verbots der Tötung auf Verlangen. Bei einer Pressekonferenz im Parlament stellte
Huainigg gemeinsam mit weiteren Vertretern aus Politik, Gesellschaft und Kirche
eine Initiative vor, die sich für den Ausbau von Palliativmedizin und Palliativpflege
und für eine Verankerung der Menschenwürde in Artikel 7 der österreichischen
Bundesverfassung stark macht. Das Recht des Menschen auf Leben brauche rechtliche
Verankerung, zugleich auch den Ausbau gesellschaftlicher Rahmenbedingungen.
(..)
Man soll also nach den Wünschen von ÖVP und Kirchen hinkünftig
unbegrenzte Zeit am Schläuchl hängen müssen, damit das Hospizgeschäft ausgebaut
werden kann. Zwar wagte man es nicht, die Abschaffung von Patientenverfügungen
zu verlangen, es soll also weiterhin keine Behandlung gegen den erklärten Willen
des Patienten geben. Aber sterben muss man verfassungsgemäß von selber und nicht,
weil einem der Doktor freundlicherweise geholfen hat, weil man ihn darum ersuchte.
Laut der Initiative geht's dabei um die "Menschenwürde", ein elendes
Leben führen zu müssen, weil der Körperstoffwechsel noch funktioniert, das verstößt
natürlich nicht gegen die Menschenwürde, weil das fördert das Hospizgeschäft,
wo man auf Krankenkassenkosten christliche Nächstenliebe verkaufen kann. Oh,
ihr Heuchler und Pharisäer!
Sterbehilfe ist zurzeit in Österreich
ohnehin verboten, aber es steht nicht in der Verfassung. Es wäre eine gute Idee,
wenn sich säkulare Kreise gegen eine Verbotsverschärfung und für die Abschaffung
dieses Verbotes einsetzten.