Missbrauch: 250.000 € Schmerzensgeld

Der ORF-Vorarlberg meldete am 19.8.: Missbrauch: Mehrerau erzielt zweiten Vergleich. Das liest sich so, als hätte das Kloster Mehrerau einen Erfolg erzielt, der restliche Text der Meldung zeigt allerdings was anderes. Zum zweiten Mal einigte sich die Klosterführung mit einem von den klösterlichen klerikalen Sexualmethoden Betroffenen in einem Vergleich, das Kloster zahlt 250.000 Euro Schmerzensgeld.

Die beiden Betroffenen hatten sich nicht durch die kirchliche Klasnic-Kommission mit der Drohung einschüchtern lassen, sie bekämen gar nichts, wenn sie sich nicht mit einem Bettel (10.000 Euro) abspeisen lassen, sondern das Risiko des Klageweges beschritten, siehe dazu Info Nr. 732. Die Klosterführung versteifte sich danach sofort auf Verjährung und wollte gar nichts zahlen.

Die Mühlen der Gerichte mahlten und in beiden Fällen war das Mahlprodukt nicht im Sinne der Kinderschänder, durch die Instanzen wurde die vorgebrachte Verjährung der Taten, die ab 1968 bzw. 1982 stattgefunden hatten, zurückgewiesen, bleibende Schädigungen und die anhaltenden Straftaten im Kloster unterbrachen die Verjährungsfristen.

Die beiden Kläger hatten 200.000 bzw. 135.000 Euro, also in richtigem Geld 2.28 bzw. 1.86 Millionen Schilling, gefordert. Beim ersten Vergleich wurde die Zahlungssumme geheimgehalten, im aktuellen Fall wurde offenbar mehr erreicht als zuerst gefordert, 250.000 Euro sind in Echtgeld 3,44 Millionen Schilling, die Anwaltskosten musste das Kloster auch übernehmen.

Hier die Stellungnahme der Plattform Betroffener:

Missbrauch: Stift Mehrerau zahlt Betroffenen Rekordsumme von 250.000

(Mehrerau, Wien, 20.8.13) An die Öffentlichkeit hätte es nicht gelangen sollen, sogar eine Schweigeklausel wurde vereinbart, nun wurde es aber doch publik: In dem Rechtsstreit zweier Missbrauchsopfer gegen das Bregenzer Kloster Mehrerau wurde nun auch der zweite Kläger entschädigt, ein 46-Jähriger, der als Internatszögling von einem Pater vielfach vergewaltigt wurde. Mit der Ausbezahlung der Rekordsumme von EUR 250.000 wünschte sich das Kloster Stillschweigen. Kein Wunder: Während die kircheneigene und pseudounabhängige Klasic Kommission freiwillig nur wenige tausend Euro Entschädigung zahlt, ist die Kirche dann aber offensichtlich doch bereit, tiefer in die Tasche zu greifen, wenn es darum geht, ein Gerichtsverfahren zu beenden, welches das ganze Ausmaß der kirchlichen Gewalt und deren Vertuschung an die Öffentlichkeit bringt.

Breite Solidarität
Sepp Rothwangl, Sprecher Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt freut sich über den Prozessausgang: "Dieses Beispiel wird Schule machen. Viel weniger Fälle als bisher angenommen sind verjährt. Auch ist die Kirche offensichtlich nur durch Klagen bereit, angemessene Entschädigungen zu zahlen.
Wir rechnen jedenfalls mit weiteren Klagen, und werden diese, so wie die Gegenständliche, erfolgreich unterstützen." Beispielgebend für diesen Prozess war auch die Solidarität der ehemaligen Mitschüler und der Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt, welche das Prozessrisiko finanziell mitgetragen haben.