Wie religion.ORF am 7.10.2013 berichtete, sind in der deutschen Diözese
Freiburg Vorbereitungen im Gange, um den Umgang mit wiederverheiraten Geschiednen
neu zu organisieren. Dazu ist nun eine Art Gebrauchsanweisung für Geistliche
erschienen, wie sie sich hinkünftig zu diesem Personenkreis verhalten sollen.
Bekanntlich
ist es in der katholischen Kirche wegen einer Bibelstelle (Matthäus 19,6
- "Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen")
fast unmöglich, eine katholische Ehe aufzulösen. Bei den Katholiken ist
die Ehe ein Sakrament, das sich das Brautpaar durch das Ja-Wort gegenseitig
spendet und das eine unwiderrufbare katholische Bindung erzeugt. Auflösungen
gibt's nur, wenn das Ehesakrament auf unzulässige Weise gespendet wurde (z.B.
dass bei einem der Partner kein eigener Wille zur Ehe vorlag).
Aus
der Lebensrealität stammt der alte Witz: Der Katechet fragt in der Schule
den kleinen Maxl, mit welchen Worten Jesus das Sakrament der Ehe eingesetzt
habe, der kleine Maxl antwortet, "Jesus hat das Sakrament der Ehe mit den
Worten eingesetzt: Feindschaft will ich setzen zwischen Dir und Deinem Weibe".
(Zur Erklärung für Nichtbibelkenner: das bezieht sich
auf 1.Mose 3, " Feindschaft setze ich zwischen dich und die Frau, zwischen
deinen Nachwuchs und ihren Nachwuchs. Er trifft dich am Kopf und du triffst
ihn an der Ferse", das bezog sich auf die Schlange und Eva, die von der
Schlange zur berühmten Sünde verführt worden war, von den verbotenen Früchten
zu essen).
Diese Feindschaft zwischen Eheleuten kommt ziemlich
häufig vor, zivile Scheidungen sind inzwischen sogar schon in Malta möglich,
aber in der katholischen Kirche nicht, weil es steht im katholischen Katechismus
im §1650: "(..) Die Kirche hält deshalb daran fest, dass sie, falls
die Ehe gültig war, eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann. Falls
Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation,
die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese
Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können
sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament
kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und
der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger
Enthaltsamkeit zu leben."
Nachdem so ein Schwachsinn, dass ein Ehepaar
sich verpflichtet, enthaltsam zusammenzuleben, in der Praxis wohl kaum vorkommen
wird, sind wiederverheiratete Geschiedene von den Sakramenten ausgeschlossen,
also von der katholischen Lebenspraxis her gar keine Katholiken mehr, denn sie
leben ständig in Unkeuschheit und Ehebruch, weil sie miteinander katholisch nicht
verheiratet sind.
Die Zahl der Personen, die geschieden & wiederverheiratet
und so katholisch sind, dass sie das stört, geht sicherlich nicht in die Millionen,
aber es gibt doch wohl in jeder Diözese einige Hundert oder einige Tausend,
die davon betroffen und über diese kirchliche Vorschrift unglücklich sind.
Religion.ORF meldet: "Wir wollen beim Scheitern von Ehen offen
sein für die Betroffenen, wir wollen ihnen zuhören und begegnen", sagte
der Leiter des Seelsorgeamtes in Freiburg, Domdekan Andreas Möhrle. Auch angesichts
hoher Scheidungsraten könne es sich die Kirche nicht mehr leisten, diese Menschen
auszuschließen. Wiederverheirateten Geschiedenen würden künftig Seelsorge-Gespräche
angeboten. Sie könnten sich dort mit dem Scheitern ihrer Ehe und dem Glauben
auseinandersetzen. Dies sei die Grundlage, wieder voll am Leben der Kirche mit
allen Sakramenten teilzunehmen. "Einerseits nehmen wir wahr, dass die Betroffenen
sich oft ausgegrenzt fühlen und darunter leiden, andererseits wissen wir um
die Vorgaben der kirchlichen Lehre und des Kirchenrechts", sagte Möhrle.
Mit der Handreichung werde ein praxisgerechter Umgang mit wiederverheirateten
Geschiedenen ermöglicht. (..)
Und was ist mit dem Katechismus?
Die Diözese Freiburg kann ja den §1650 nicht streichen. Und eine Zulassung
zu den Sakramenten ist nicht möglich, weil die wiederverheirateten Geschiedenen
beim Vögeln ohne katholischen Gewerbeschein objektiv die Gesetze des katholischen
Gottes missachten!
Und im katholischen Gesetzbuch Codex Iuris Canonici
(CIC) steht im Canon 1141: "Die gültige und vollzogene Ehe kann durch keine
menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden."
Das ist bestimmt auch in der Diözese Freiburg so.
Um das Ganze echt
katholisch passend zu machen, müssten also CIC und Katechismus den tatsächlichen
Verhältnissen unserer Zeit angepasst werden. Man kann gespannt sein, ob
sich Papst Franz über sowas drübertraut und das göttliche Gesetz entsprechend
berichtigt. Als unfehlbarer Papst könnte er ja vom Hl Geist eine entsprechende
Offenbarung bekommen, die dann in allen Diözesen gilt. Vielleicht könnte man
als Gegenmittel zum Ehesakrament, das Scheidungssakrament einführen? Ist ja
eh wurscht, kein Gott wird sich deswegen irgendwo beschweren.
PS: die
erste Stimme aus dem Vatikan zu den Freiburger Bemühungen war am 8.10. zu vernehmen:
"Sonderlösungen vonseiten einzelner Personen oder örtlichen Stellen laufen
Gefahr, Verwirrung zu stiften", verkündete Vatikansprecher Lombardi.
Aber im Oktober 2014 soll eine Bischofssynode zu Familienfragen abgehalten werden,
wo auch dieser Problembereich behandelt werden soll ...