Österreichische Hilfe für slowenische Kirchenspekulanten

"Initiative Religion ist Privatsache" - OTS Nr. 0134 vom 9.10.2013

Mittels einer Finanzhilfe in Millionenhöhe sowie über nicht näher genannte "Beteiligungen" beabsichtigt die katholische Kirche Österreichs, die insolvente katholische Kirche Sloweniens vor dem finanziellen Untergang zu bewahren. Ferner soll die Veräußerung von wertvollen Liegenschaften der katholischen Kirche Sloweniens im Zuge eines gerichtlichen Ausgleichs verhindert werden. Dies wurde angeblich notwendig, nachdem der Vatikan jegliche finanzielle Unterstützung für die eigene Niederlassung in Slowenien kategorisch ausgeschlossen hat. Die katholische Kirche Sloweniens ist infolge des Zusammenbruchs des eigenen, überwiegend fremdfinanzierten und spekulativ geführten, Finanzimperiums in akuter Finanznot geraten.

Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Veruntreuung von Steuergeldern der Republik in Slowenien richtet die "Initiative Religion ist Privatsache" an die noch amtierende Regierung den dringlichen Appell, das Ausmaß der geplanten Finanzhilfe zu ermitteln und die öffentliche Finanzierung der katholischen Kirche Österreichs mit sofortiger Wirkung entsprechend zu kürzen. Laut Initiative-Sprecher Eytan Reif ist die katholische Kirche "als staatlich finanzierte Körperschaft öffentlichen Rechts keineswegs legitimiert, österreichische Steuergelder nach Slowenien zu überweisen, um zwielichtige Geschäfte der dortigen Kirche zu finanzieren". Laut Reif wäre es zudem "höchste Zeit, dass der Österreichische Rechnungshof den gesetzlichen Auftrag erhält, auch Kirchenfinanzen zu durchleuchten. Wer jährlich ohne jegliche Gegenleistung Steuergelder in Millionenhöhe erhält, muss auch einer staatlichen Kontrolle unterzogen werden".

Über EUR 200 Mio. zahlen Bund und Länder jährlich für den katholischen Religionsunterricht. Weitere EUR 35 Mio. werden jährlich aufgrund einer Konkordatsbestimmung vom Staat an die katholische Kirche überwiesen, während der Bund Jahr für Jahr EUR 120 Mio. zusätzlich als Steuerentgang verbuchen muss: dies ist der Preis der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages. Diese sowie zahlreiche weitere öffentliche Kirchenfinanzierungsmaßnahmen haben eines gemeinsam: ihnen steht, anders als bei der öffentlichen Finanzierung von Ordensspitälern, Privatschulen sowie der Caritas, keine Gegenleistung gegenüber.