Die "Wiener Zeitung" meldete am 30.11.2013:
"Es
ist eines der letzten gesellschaftspolitischen Tabuthemen unserer Zeit: der
selbstbestimmte Umgang mit dem Tod und insbesondere Sterbehilfe. In Europa
weist der Trend dabei klar in eine Richtung. In der Schweiz, den Niederlanden,
Belgien und Luxemburg ist Sterbehilfe, wenngleich in unterschiedlichem Ausmaß,
gesetzlich zulässig. In etlichen weiteren Ländern, darunter Deutschland und
Frankreich sowie den katholisch geprägten Staaten Italien und Spanien wurde
und wird das Thema kontrovers diskutiert.
Österreich will nun ein politisches
Zeichen gegen diesen Trend zur Liberalisierung setzen. Wie die 'Wiener Zeitung'
erfuhr, haben sich die Verhandler von SPÖ und ÖVP in der Gruppe "Direkte
Demokratie und Staatsreform" geeinigt, das Verbot von Sterbehilfe in der
Verfassung zu verankern. Gleichzeitig soll ein Anspruch auf palliativmedizinischer
Begleitung Sterbender gesetzlich verankert werden. (..)"
Morde
sind in Österreich verboten. Das steht im Strafgesetzbuch. In der Verfassung
steht über Morde nichts. Aber der Suizid von lebensüberdrüssigen Schwerstkranken
soll nun per Verfassungsgesetz verboten werden, weil aus eigenem Entschluss
aus dem Leben zu scheiden, ist offenbar für die katholische Kirche, die ÖVP
und die SPÖ sogar ein viel schweres Verbrechen als wenn eine andere Person getötet
wird. Man könnte deshalb sarkastisch werden und sagen, dann macht einen neuen
Strafgesetz-Paragraphen, wer eine so ungeheuerliche Tat begeht, sich selbst
zu töten zu versuchen, wird erschossen.
Die katholische Kirche hat
ihre Fäden gezogen, ihre Partei, die ÖVP dafür instrumentalisiert und die SPÖ
ist wieder einmal deppert genug, den Schwarzen und der Kirche in den Arsch zu
kriechen.
So schaut es zumindest momentan aus. Vielleicht dementiert
die SPÖ diese Meldung noch. Und für ein Verfassungsgesetz bräuchten ÖVP
und SPÖ die Zustimmung einer Oppositionspartei. Dass Grüne und Neos zustimmen
könnten, ist unwahrscheinlich, beim Stronach weiß man nie und bei der FPÖ könnte
Suizid als eine Form der nach dem Wehrrecht strafbaren Selbstverstümmelung (§10
Militärstrafgesetz) gesehen werden.
In der Zeitungsmeldung heißt es
aber auch noch: "Das Thema wird auch in Österreich kontrovers diskutiert.
2010 sprachen sich laut einer Karmasin-Umfrage 46 Prozent der Befragten dafür
aus, Sterbehilfe bei tödlichen Krankheiten im Endstadium straffrei zu stellen,
26 Prozent lehnten jegliche Freigabe ab."
Und für diese 26 Prozent
soll die Verfassung geändert werden.
Begeistert ist der neue Caritas-Chef
Landau. Weil durch so ein Verbot könnte das kirchliche Geschäft mit der Pflege
von Sterbenden verstärkt werden, wenn jeder per katholischem Diktat leben muss,
bis sich das letzte Lebensfünklein ganz von selbst verflüchtet hat. Unmenschlichkeit
war immer ein tragendes Merkmal des Katholizismus. Auf sein Lebensrecht verzichten
zu dürfen, wenn das Leben unerträglich geworden ist, muss ein Menschenrecht
werden, es darf keine verfassungsmäßig verordnete Lebenspflicht geben!
Wenn
die SPÖ wirklich so unmenschlich ist und dem katholischen Fanatismus einer Lebenspflicht
folgt, dann sollten wir uns vorbereiten und uns mit Schlaftabletten und Stricken
ausrüsten.