Dass ein Sterbehilfeverbot tatsächlich in die österreichische Verfassung
kommen könnte (siehe Info Nr. 1704), wird
immer wahrscheinlicher und bedrohlicher. In einer FPÖ-Presseaussendung vom
30.11.2013 heißt es dazu: "Der dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer
begrüßt die Pläne, das Verbot von Sterbehilfe in der Verfassung zu verankern
und gleichzeitig den Anspruch auf palliativmedizinische Sterbebegleitung festzulegen.
Hofer: 'Die sogenannte Sterbehilfe ist keine Errungenschaft einer humanistischen
Gesellschaft sondern das glatte Gegenteil. Die Palliativmedizin ist weit entwickelt
und es ist gut, wenn sie künftig einen höheren Stellenwert erhält'." Auch
das Team Stronach hat sich dazu ähnlich geäußert.
Wenn die SPÖ tatsächlich
so deppert ist und gemeinsam mit den katholischen Fanatikern in der ÖVP und
der "Abendland-in-Christenhand"-Partei FPÖ mit Zweidrittelmehrheit
ein Sterbehilfeverbot in die österreichische Verfassung schreibt, dann ist garantiert,
dass für die meist von kirchlicher Seite betriebenen Palliativstationen der
Betrieb bestens abgesichert ist, weil es dann auf Dauer eine unverletzliche
Lebenspflicht für alle Österreicher gibt. In manchen europäischen Staaten gehört
es inzwischen zu den Rechten der Menschen auf ein Weiterleben verzichten zu
dürfen, wenn durch Krankheit oder Invalidität entstandene Existenzbedingungen
kein lebenswertes Leben mehr ermöglichen. Ob man unter Umständen jahrelang im
Wachkoma am Futterschlauch zu hängen habe, wird in vielen Ländern diskutiert
und die Richtung der Diskussionen und Entscheidungen tendiert in Richtung der
freien Entscheidung von Betroffenen.
Nicht in Österreich, da soll
es verschärft werden, da soll eine verfassungsmäßig vorgeschriebene Lebenspflicht
eingeführt werden, diktiert von katholischen Moralaposteln, die der Meinung
sind, das Leben käme nicht Geschlechtsverkehr zustande, sondern durch göttliches
Einhauchen von Seelen und das Leben dürfe nur vom christlichen Gott genommen
werden. Diese Verpflichtung soll nicht als moralische Verpflichtung für gläubige
Katholiken, sondern als staatliche Vorschrift für alle festgeschrieben werden.
Und
dann müssen wir gegebenenfalls in katholischen Pflegeheimen wie Treibhauspflanzen
dahinvegetieren, damit auf Kosten der Öffentlichkeit noch mehr Geschäft mit
geheuchelter christlicher Nächstenliebe gemacht werden kann.
Wenn diese
Verfassungsänderung wirklich durchgeführt wird, ist diese Bestimmung kaum mehr
hinauszubekommen, weil ÖVP und FPÖ gemeinsam auch in der Zukunft zumindest ein
Drittel der Mandate haben werden und damit eine Aufhebung der Bestimmung unmöglich
bleibt. So eine Verfassungsänderung stünde außerdem auf demselben Niveau wie
die aktuellen Versuche der Reaktion in Kroatien ein Homo-Partnerschaftsverbot
in die Verfassung zu schreiben.
So ein Parlamentsbeschluss würde sich ausdrücklich gegen die
mehrheitliche Meinung in der österreichischen Bevölkerung richten, denn nur
26 % waren bei einer Umfrage der Meinung, Sterbehilfe müssen verboten bleiben,
46 % waren der Ansicht, Sterbehilfe müsse möglich werden.