Größere Klassen, Schulschließungen im
ländlichen Bereich, weniger Überstunden â€" mit flächendeckenden Kürzungen und
Einsparungen im Schulbereich soll nun auch das Bildungsministerium einen Beitrag
zur Budgetsanierung leisten. Die genaue Allokation der Sparmaßnahmen ist
zwar noch nicht bekannt, eines steht aber jetzt schon fest: der konfessionelle
Religionsunterricht wird mit Sicherheit nicht betroffen sein.
Dafür sorgt
eine antidemokratische Abmachung der Republik mit dem Heiligen Stuhl aus dem
Jahr 1962, an die sich auch diese Regierung, wie viele zuvor, gebunden sieht.
Jede Kürzung im Schulbereich bedeutet somit zwangsläufig einen relativen Ausbau
des Religionsunterrichts.
Vor dem Hintergrund der bereits stattgefundenen Kürzungen bei Bildung und
Forschung und anlässlich des bevorstehenden Kahlschlages im Schulbereich,
richtet die „"Initiative Religion ist Privatsache" den
dringenden Appell an die Bundesregierung, unverzüglich Verhandlungen gem. Art. V
des Vertrag vom 9. Juli 1962, BGBl. Nr. 273, aufzunehmen, um die dringend
notwendigen Kürzungen beim Religionsunterricht endlich zu
ermöglichen.
Für eine sofortige Kürzung des Religionsunterrichts von
derzeit zwei Wochenstunden sprechen laut Initiative-Obmann Heinz
Oberhummer allerdings nicht nur aktuelle budgetäre Zwänge: „In den
letzten Jahren haben sämtliche Regierungen den Bildungs- und Forschungsbereich
sträflich vernachlässigt und somit die nächste Generation in die Pflicht
genommen. Es tut Not, endlich neue Prioritäten zu setzen und sich klar und
deutlich FÜR Bildung zu bekennen. Österreich braucht eindeutig besser gebildete
Schüler und nicht mehr staatlich finanzierte Glaubensvermittlung in öffentlichen
Schulen“.
Für Heinz Oberhummer ist die Regierung gefordert,
„mutige Schritte zu unternehmen und endlich die Religionsgemeinschaften zu
einem Beitrag zu zwingen“. Sollte keine einvernehmliche Reduktion des
Ausmaßes des Religionsunterrichts oder seine öffentliche Finanzierung erzielt
werden können, hat laut Oberhummer die Republik "den Religionsunterricht gänzlich zu
streichen, da der Bildungsauftrag der Republik Vorrang hat. Von dem Grundsatz
der Religionsfreiheit lässt sich nämlich keine Pflicht des Staates ableiten,
die
Glaubensvermittlung zu finanzieren".