Kürzungen beim Religionsunterricht gefordert

religion-ist-privatsache.at - veröffentlicht am 11.04.2014

Größere Klassen, Schulschließungen im ländlichen Bereich, weniger Überstunden â€" mit flächendeckenden Kürzungen und Einsparungen im Schulbereich soll nun auch das Bildungsministerium einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten. Die genaue Allokation der Sparmaßnahmen ist zwar noch nicht bekannt, eines steht aber jetzt schon fest: der konfessionelle Religionsunterricht wird mit Sicherheit nicht betroffen sein.

Dafür sorgt eine antidemokratische Abmachung der Republik mit dem Heiligen Stuhl aus dem Jahr 1962, an die sich auch diese Regierung, wie viele zuvor, gebunden sieht. Jede Kürzung im Schulbereich bedeutet somit zwangsläufig einen relativen Ausbau des Religionsunterrichts.

Vor dem Hintergrund der bereits stattgefundenen Kürzungen bei Bildung und Forschung und anlässlich des bevorstehenden Kahlschlages im Schulbereich, richtet die „"Initiative Religion ist Privatsache" den dringenden Appell an die Bundesregierung, unverzüglich Verhandlungen gem. Art. V des Vertrag vom 9. Juli 1962, BGBl. Nr. 273, aufzunehmen, um die dringend notwendigen Kürzungen beim Religionsunterricht endlich zu ermöglichen.

Für eine sofortige Kürzung des Religionsunterrichts von derzeit zwei Wochenstunden sprechen laut Initiative-Obmann Heinz Oberhummer allerdings nicht nur aktuelle budgetäre Zwänge: „In den letzten Jahren haben sämtliche Regierungen den Bildungs- und Forschungsbereich sträflich vernachlässigt und somit die nächste Generation in die Pflicht genommen. Es tut Not, endlich neue Prioritäten zu setzen und sich klar und deutlich FÜR Bildung zu bekennen. Österreich braucht eindeutig besser gebildete Schüler und nicht mehr staatlich finanzierte Glaubensvermittlung in öffentlichen Schulen“.

Für Heinz Oberhummer ist die Regierung gefordert, „mutige Schritte zu unternehmen und endlich die Religionsgemeinschaften zu einem Beitrag zu zwingen“. Sollte keine einvernehmliche Reduktion des Ausmaßes des Religionsunterrichts oder seine öffentliche Finanzierung erzielt werden können, hat laut Oberhummer die Republik "den Religionsunterricht gänzlich zu streichen, da der Bildungsauftrag der Republik Vorrang hat. Von dem Grundsatz der Religionsfreiheit lässt sich nämlich keine Pflicht des Staates ableiten, die Glaubensvermittlung zu finanzieren".