Zur Steuerfreiheit für Kirchenbeiträge

Presseaussendung der "Initiative Religion ist Privatsache" vom 23.5.2014:

Steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages: ÖVP-Klientelpolitik um 120 Mio. Euro jährlich. Weitere VfGH-Beschwerde angekündigt

Während der Republik Österreich jährlich 120 Mio. Euro Steuereinnahmen aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages entgehen, müssen alle ÖsterreicherInnen, ungeachtet ihrer Weltanschauung, sich mit einschneidenden Einsparungen, Steuererhöhungen und einem stets fallenden Realeinkommen abfinden. Dass die zugrundeliegende Bestimmung (§18 Abs.1 Z.5) des Einkommenssteuergesetzes in der Tat eine unsachliche und zudem sehr teure Maßnahme zur Bevorzugung besserverdienender Katholiken und Protestanten ist, wird auch im Rahmen der derzeitigen Budgetdebatte von allen Parlamentsparteien ignoriert.

Die scharfe Kritik, die der Rechnungshof in seinem Bericht "Transparenz von Begünstigungen im Einkommenssteuerrecht" (03/2013) an dieser unsachlichen Regelung geübt hat, wird vom gesamten Parlament aus rein politischen Überlegungen missachtet, ebenso wie eine entsprechende Beschwerde, die am 16.8.2013 beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wurde. Vor dem Hintergrund der Mutlosigkeit sowohl der Opposition als auch der SPÖ, im Rahmen der Budgetdebatte diese ÖVP-Klientelpolitik infrage zu stellen, fordert nun die "Initiative Religion ist Privatsache" Finanzminister Michael Spindelegger auf, die Abschaffung der steuerlichen Begünstigung seiner Glaubensgenossen voranzutreiben und somit der Republik jährlich 120 Mio. Euro zu ersparen; diese wären zudem im Bildungs- und Sozialbereich besser aufgehoben.

Eine entsprechende Gesetzesänderung würde zum Zurückziehen der VfGH-Beschwerde führen, andernfalls wäre demnächst mit weiteren Beschwerden zu rechnen. Am Donnerstag gab der Wiener Wirtschaftsanwalt und Initiative-Mitglied Dr. Wolfgang Leitner bereits bekannt, ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde einbringen zu wollen. Für ihn gilt, dass staatlich gewährte Sondervorteile - also auch die steuerliche Absetzbarkeit einer bestimmten Ausgabe - an "sachlich gerechtfertigte und am Gleichheitsgebot orientierte Kriterien zu binden sind". Laut Initiativesprecher Eytan Reif wäre es "ein beschämendes Armutszeugnis für das gesamte Parlament, wenn diese diskriminierende Regelung aufrecht bleibt". Kein Verständnis hat Reif für ein Fortbestehen dieser Regelung insbesondere vor dem Hintergrund der Kritik des Rechnungshofes und der Tatsache, "dass das Kirchenbeitragsaufkommen überwiegend in der kirchlichen Verwaltung und der sog. 'Seelsorge' verschwindet, während weniger als 10% für mildtätige Zwecke verwendet werden".