Während der Republik Österreich jährlich 120 Mio. Euro
Steuereinnahmen aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages
entgehen, müssen alle ÖsterreicherInnen, ungeachtet ihrer Weltanschauung,
sich mit einschneidenden Einsparungen, Steuererhöhungen und einem stets
fallenden Realeinkommen abfinden. Dass die zugrundeliegende Bestimmung (§18
Abs.1 Z.5) des Einkommenssteuergesetzes in der Tat eine unsachliche und zudem
sehr teure Maßnahme zur Bevorzugung besserverdienender Katholiken und
Protestanten ist, wird auch im Rahmen der derzeitigen Budgetdebatte von allen
Parlamentsparteien ignoriert.
Die scharfe Kritik, die der Rechnungshof
in seinem Bericht "Transparenz von Begünstigungen im Einkommenssteuerrecht"
(03/2013) an dieser unsachlichen Regelung geübt hat, wird vom gesamten
Parlament aus rein politischen Überlegungen missachtet, ebenso wie eine
entsprechende Beschwerde, die am 16.8.2013 beim Verfassungsgerichtshof eingebracht
wurde. Vor dem Hintergrund der Mutlosigkeit sowohl der Opposition als auch der
SPÖ, im Rahmen der Budgetdebatte diese ÖVP-Klientelpolitik infrage
zu stellen, fordert nun die "Initiative Religion ist Privatsache"
Finanzminister Michael Spindelegger auf, die Abschaffung der steuerlichen
Begünstigung seiner Glaubensgenossen voranzutreiben und somit der Republik
jährlich 120 Mio. Euro zu ersparen; diese wären zudem im Bildungs-
und Sozialbereich besser aufgehoben.
Eine entsprechende Gesetzesänderung
würde zum Zurückziehen der VfGH-Beschwerde führen, andernfalls
wäre demnächst mit weiteren Beschwerden zu rechnen. Am Donnerstag
gab der Wiener Wirtschaftsanwalt und Initiative-Mitglied Dr. Wolfgang Leitner
bereits bekannt, ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde einbringen zu wollen.
Für ihn gilt, dass staatlich gewährte Sondervorteile - also auch
die steuerliche Absetzbarkeit einer bestimmten Ausgabe - an "sachlich gerechtfertigte
und am Gleichheitsgebot orientierte Kriterien zu binden sind". Laut
Initiativesprecher Eytan Reif wäre es "ein beschämendes Armutszeugnis
für das gesamte Parlament, wenn diese diskriminierende Regelung aufrecht
bleibt". Kein Verständnis hat Reif für ein Fortbestehen dieser
Regelung insbesondere vor dem Hintergrund der Kritik des Rechnungshofes und
der Tatsache, "dass das Kirchenbeitragsaufkommen überwiegend in der
kirchlichen Verwaltung und der sog. 'Seelsorge' verschwindet, während weniger
als 10% für mildtätige Zwecke verwendet werden".