Die Lesern von atheisten-info haben das in den Presseaussendungen
der "Initiative liberale Muslime Österreich" (ILMÖ) allerdings mehrfach
lesen können,
dort wird die These vertreten, dass die IGGiÖ rechtlich gar nicht existiert,
weil die Bestimmungen des Islamgesetzes nicht eingehalten werden können,
weil das Gesetz ursprünglich nur auf den Islam in Bosnien ausgerichtet
war (hanefitische Rechtsschule) und die gegenwärtige Vielfalt islamischer
Gruppierungen nicht einer einzigen Organisation zugeordnet werden können.
Die
Aleviten klagten bereits 2010 und erhielten Recht: es kann mehr als eine islamische
Glaubensgemeinschaft geben.
"Artikel 1 (1) Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
ist die staatlich anerkannte Religionsgesellschaft der Anhänger des Islams,
die in der Republik Österreich ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt haben."
Die
Klage lautet auf Unterlassung der Behauptung der IGGiÖ, die Religionsgesellschaft
aller Anhänger des Islam in Österreich zu sein. In der Klageschrift
heißt es, Die IGGiÖ "verwendet Begriffe, die den irreführenden
und unrichtigen Eindruck erwecken, dass sie der religiöse Vertreter aller
Sunniten, Schiiten und Aleviten ist".
Dass die Schiiten mit dieser
Klage durchkommen werden, ist wohl klar. Weil die Formulierung im Statut der
IGGiÖ wäre dasselbe, wie wenn die katholische Kirche behauptete, "die
katholische Kirche in Österreich ist die staatlich anerkannte Religionsgesellschaft
der Anhänger des Christentums, die in der Republik Österreich ihren
Wohnsitz oder ihren Aufenthalt haben".
Allein an diesem Vergleich
sieht man die offensichtlich völlig verfassungswidrige Rechtssituation.
Da es im Islam eben eine Reihe von Lehrmeinungen gibt, die bis in die Gegenwart
heftigste Auswirkungen haben (siehe die aktuellen heftigen Kämpfe im Irak
zwischen Schiiten und Sunniten), kann es für eine staatliche islamisch-religionsrechtliche
Regelung nur die Zulassung der einzelnen religiösen Richtungen als eigene
Organisationen geben.
Es müsste so geregelt werden, dass jede
Islamgemeinschaft, die von der Existenzdauer und der Mitgliederzahl die Bestimmungen
für eine Glaubensgemeinschaft erfüllt, diesen Status bekommt und die,
die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, um den Status einer "Bekenntnisgemeinschaft"
nachsuchen können. Integrationsminister Kurz denkt ja auch schon länger
über ein neues Islamgesetz nach.
Wobei es für unsereinen weiterhin klar ist, dass Religionsgemeinschaften keinen öffentlich-rechtlichen Status (wie sie Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer oder Ärztekammer haben) besitzen, sondern ganz frei nach dem Vereinsrecht organisiert werden sollen. Religion ist Privatsache und privat soll auch das Religionsrecht sein. Erst dann hätte jedwede Religionsgemeinschaft die wirkliche Religionsfreiheit, weil dann könnte jeder neue Prophet sofort seinen eigenen neuen Religionsverein kreieren, ohne dass es rechtliche Rangunterschiede unter den Religionen gäbe.