Schiiten verklagen IGGiÖ

Dass die "Islamische Glaubengemeinschaft in Österreich" (IGGiÖ) längst nicht alle Glaubensströmungen im Islam vertreten kann, ist in der Öffentlichkeit wenig bekannt.

Die Lesern von atheisten-info haben das in den Presseaussendungen der "Initiative liberale Muslime Österreich" (ILMÖ) allerdings mehrfach lesen können, dort wird die These vertreten, dass die IGGiÖ rechtlich gar nicht existiert, weil die Bestimmungen des Islamgesetzes nicht eingehalten werden können, weil das Gesetz ursprünglich nur auf den Islam in Bosnien ausgerichtet war (hanefitische Rechtsschule) und die gegenwärtige Vielfalt islamischer Gruppierungen nicht einer einzigen Organisation zugeordnet werden können.

Die Aleviten klagten bereits 2010 und erhielten Recht: es kann mehr als eine islamische Glaubensgemeinschaft geben.

Nun ist der nächste Schritt dran, laut Bericht von religion.ORF wollen nun Schiiten (SCHIA) dagegen klagen, dass sich die IGGiÖ in ihrem Statut selbst als alleinige Vertretung definiert:

"Artikel 1 (1) Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich ist die staatlich anerkannte Religionsgesellschaft der Anhänger des Islams, die in der Republik Österreich ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt haben."

Die Klage lautet auf Unterlassung der Behauptung der IGGiÖ, die Religionsgesellschaft aller Anhänger des Islam in Österreich zu sein.
In der Klageschrift heißt es, Die IGGiÖ "verwendet Begriffe, die den irreführenden und unrichtigen Eindruck erwecken, dass sie der religiöse Vertreter aller Sunniten, Schiiten und Aleviten ist".

Dass die Schiiten mit dieser Klage durchkommen werden, ist wohl klar. Weil die Formulierung im Statut der IGGiÖ wäre dasselbe, wie wenn die katholische Kirche behauptete, "die katholische Kirche in Österreich ist die staatlich anerkannte Religionsgesellschaft der Anhänger des Christentums, die in der Republik Österreich ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthalt haben".

Allein an diesem Vergleich sieht man die offensichtlich völlig verfassungswidrige Rechtssituation.
Da es im Islam eben eine Reihe von Lehrmeinungen gibt, die bis in die Gegenwart heftigste Auswirkungen haben (siehe die aktuellen heftigen Kämpfe im Irak zwischen Schiiten und Sunniten), kann es für eine staatliche islamisch-religionsrechtliche Regelung nur die Zulassung der einzelnen religiösen Richtungen als eigene Organisationen geben.

Es müsste so geregelt werden, dass jede Islamgemeinschaft, die von der Existenzdauer und der Mitgliederzahl die Bestimmungen für eine Glaubensgemeinschaft erfüllt, diesen Status bekommt und die, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, um den Status einer "Bekenntnisgemeinschaft" nachsuchen können. Integrationsminister Kurz denkt ja auch schon länger über ein neues Islamgesetz nach.

Wobei es für unsereinen weiterhin klar ist, dass Religionsgemeinschaften keinen öffentlich-rechtlichen Status (wie sie Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer oder Ärztekammer haben) besitzen, sondern ganz frei nach dem Vereinsrecht organisiert werden sollen. Religion ist Privatsache und privat soll auch das Religionsrecht sein. Erst dann hätte jedwede Religionsgemeinschaft die wirkliche Religionsfreiheit, weil dann könnte jeder neue Prophet sofort seinen eigenen neuen Religionsverein kreieren, ohne dass es rechtliche Rangunterschiede unter den Religionen gäbe.