"Religion ist Privatsache" zum Islamgesetz

Initiative "Religion ist Privatsache" - Islamgesetz-Begutachtung: Beschneidungsfreibrief menschenrechtsverachtend, Ausbau des Auslandsfinanzierungsverbots

Folgende Eckpunkte sind der Islamgesetz-Begutachtung, die die "Initiative Religion ist Privatsache" bei der Parlamentsdirektion eingebracht hat, zu entnehmen:
Der Gesetzesentwurf kann mit dem derzeit gültigen Islamgesetz aus mehreren Gründen kaum in Verbindung gebracht werden. Viel mehr als eine Novelle des Islamgesetzes stellt der Entwurf, aufgrund des offensichtlichen Willens muslimische Religionsgesellschaften -unsachlich - gesondert zu behandeln, eine neue Religionsgesetzgattung dar.
Hinsichtlich der Voraussetzungen für die gesetzliche Anerkennung einer muslimischen Religionsgesellschaft ist der Entwurf diskriminierend gegenüber nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften. Das Gleiche gilt auch für die Aberkennungsgründe.
Das Auslandsfinanzierungsverbot ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, es hat aber für alle Religionsgemeinschaften zu gelten. Aufgrund der massiven öffentlichen Finanzierung der gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften in Österreich bietet sich allerdings auch ein Verbot der umgekehrten Finanzierung, also von Geldströmen inländischer Religionsgemeinschaften ins Ausland, an.
Die umfassende Gestattung der rituellen Kinderbeschneidung ist grundrechtswidrig, entgegen der Europäischen Grundrechtscharta und unterminiert die Rechtsstaatlichkeit.
Es wird daher empfohlen, den Gesetzesentwurf gänzlich zurückzuziehen und sämtliche gesetzlich anerkannte islamische Religionsgesellschaften dem "Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften" (BGBl. I Nr. 19/1998) zu unterwerfen.

Link zur Begutachtung

Im Parlament liegt nun die komplette Liste der bis 7.11.2014 eingelangten Stellungnahmen vor, in die Stellungnahmen kann einzeln Einsicht genommen werden.