Folgende Eckpunkte sind der Islamgesetz-Begutachtung, die die "Initiative
Religion ist Privatsache" bei der Parlamentsdirektion eingebracht hat,
zu entnehmen:
Der
Gesetzesentwurf kann mit dem derzeit gültigen Islamgesetz aus mehreren
Gründen kaum in Verbindung gebracht werden. Viel mehr als eine Novelle
des Islamgesetzes stellt der Entwurf, aufgrund des offensichtlichen Willens
muslimische Religionsgesellschaften -unsachlich - gesondert zu behandeln, eine
neue Religionsgesetzgattung dar.
Hinsichtlich der Voraussetzungen für die gesetzliche Anerkennung einer
muslimischen Religionsgesellschaft ist der Entwurf diskriminierend gegenüber
nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften. Das Gleiche gilt auch für die
Aberkennungsgründe.
Das Auslandsfinanzierungsverbot ist zwar grundsätzlich zu begrüßen,
es hat aber für alle Religionsgemeinschaften zu gelten. Aufgrund der massiven
öffentlichen Finanzierung der gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften
in Österreich bietet sich allerdings auch ein Verbot der umgekehrten Finanzierung,
also von Geldströmen inländischer Religionsgemeinschaften ins Ausland,
an.
Die umfassende
Gestattung der rituellen Kinderbeschneidung ist grundrechtswidrig, entgegen
der Europäischen Grundrechtscharta und unterminiert die Rechtsstaatlichkeit.
Es wird daher empfohlen, den Gesetzesentwurf gänzlich zurückzuziehen
und sämtliche gesetzlich anerkannte islamische Religionsgesellschaften
dem "Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen
Bekenntnisgemeinschaften" (BGBl. I Nr. 19/1998) zu unterwerfen.
Im Parlament liegt nun die komplette Liste der bis 7.11.2014 eingelangten Stellungnahmen vor, in die Stellungnahmen kann einzeln Einsicht genommen werden.