Ergänzt am 12.12.2014, siehe ganz unten!
Sie hatte ganz richtig gerechnet: sowas regt die Kirche und echt
katholische Katholiken fürchterlich auf! Da zeigt eine sehr rundliche junge
Frau in einer Kirche diverse Rundungen und andere sonst in der Öffentlichkeit
verhüllte Körperteile und grabscht sich selber dabei auch noch stöhnend
ab! Da muss der Sheriff her und da muss gestraft werden! Im Mittelalter hätte
diese Hexe dafür bestimmt eine Lebendbestattung am Scheiterhaufen erhalten, aber
heute geht das ja wegen dieses Säkularismus nimmer!
Im Gegensatz
dazu lag durch die Jahrhunderte
die Sache bei echten sexuellen Straftaten von Klerikern ganz anders. Als die katholische Kirche weitgehend noch real allmächtig
war, da spielten Sexualtaten von Klerikern keine Rolle, weil das hatte das
Volk zu dulden und die Täter mussten nur selten was befürchten,
wie etwa ein berühmtes deutsches Volkslied aus dem 16. Jahrhundert belegt,
das mit der Zeile "Es wollt ein Bauer früh aufstehn" beginnt
und auch unter dem Titel "Des Pfaffen Arschgesicht" bekannt
war.
Zupfgeigenhansel singt uns das Lied hier vor:
Im Laufe des 20. Jahrhundert wurde das schwieriger, so musste der Papst 1962
an die Bischöfe eine Order verschicken, auf welche Weise die Kirche vororts
für eine Vertuschung von Klerikern verübter und aufgeflogener Sexualvergehen
und Sexualverbrechen zu sorgen habe.
Das funktionierte bis ins 21. Jahrhundert noch recht gut. Zwar gab es Ausnahmefälle,
wie etwa die notwendig gewordene Entsorgung des Wiener Kardinals Groër im Jahre 1995,
weil die Vertuschung nimmer funktionierte, in den USA häuften sich Schadenersatzklagen, im katholischen Irland
wurden derlei Taten ebenfalls vermehrt öffentlich bekannt und als 2010
auch in Deutschland die Schweigemauern brachen, da stand die katholische Kirche
plötzlich sehr entblößt da. Es gelang zwar in Österreich,
die Aufarbeitung weitgehend in Kirchenhand zu behalten und zu erreichen, dass nur in
Ausnahmefällen Gerichte herangezogen wurden, aber das Image war doch ziemlich
beschädigt.
Und nun hat man endlich eine nichtklerikale Täterin, die in einer Kirche
sexuell sündigt und sich auch noch öffentlich durch Pornofilmchen
im Internet dazu bekennt! Da gibt's
natürlich keine verzeihende Feindesliebe (aber die hat es in der ganzen
katholischen Kirchengeschichte sowieso noch nie gegeben), da muss die Staatsgewalt
einschreiten.
Und das soll im Dezember 2014 geschehen, wie "Oberösterreich heute"
am 11.11.2014 berichtete:
Da die sich "Babsi" nennende Darstellerin alleine in der leeren Kirche war, kann sie wohl schwerlich die Religionsausübung gestört haben.
Dazu zuerst die "Störung der Religionsausübung",
§ 189. (1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den gesetzlich
zulässigen Gottesdienst oder einzelne solche gottesdienstliche Handlungen
einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft hindert oder stört,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Wer 1. an einem Ort, der der gesetzlich zulässigen Religionsübung
einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft gewidmet ist,
2. bei dem gesetzlich zulässigen öffentlichen Gottesdienst oder
einzelnen gesetzlich zulässigen öffentlichen gottesdienstlichen Handlungen
einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft oder 3. mit
einem dem gesetzlich zulässigen Gottesdienst einer im Inland bestehenden
Kirche oder Religionsgesellschaft unmittelbar gewidmeten Gegenstand auf eine
Weise Unfug treibt, die geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360
Tagessätzen zu bestrafen.
Babsi hat nichts davon gemacht, sie war
während keiner Messe in der Kirche und sie hat mit ihrer Hand und auch
mit einer Gumminudel masturbiert
und nicht mit einem kirchlichen Kreuz oder sonst einem kirchlichen Gegenstand,
den Rosenkranz hat sie bestimmt selbst mitgebracht.
Dann zur "Herabwürdigung religiöser Lehren",
§188. Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand
der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft
bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder
eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft
unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten
geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe
bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Das hat Babsi ebenfalls nicht getan. Oder glaubt wer ernsthaft, dass ihr
"unkeusches" Benehmen die Glaubenslehre der katholischen Kirche bezüglich
der "Keuschheit" herabgewürdigt hätte?
Weil diese Lehre
würdigen tagtäglich auch in Österreich hunderttausende Leute
herab, sogar Mitglieder der katholischen Kirche: indem sie beispielsweise vorehelich
geschlechtsverkehren, Kondome oder Pille verwenden oder in nichtkatholischer
Ehe wechselweise ihre Geschlechtsorgane benutzen oder gleichgeschlechtlich verpartnert
sind etc., etc. Die würdigen alle zweifellos die katholische Sexuallehre herab! Und
kein Staatsanwalt klagt sie deswegen an!
Und erst die konkrete Babsi-Handlung
in ihren Filmchen: sie masturbiert!
Dazu heißt es im katholischen
Katechismus § 2352: "Masturbation ist die absichtliche Erregung
der Geschlechtsorgane, mit dem Ziel, geschlechtliche Lust hervorzurufen. Tatsache
ist, daß sowohl das kirchliche Lehramt in seiner langen und stets gleichbleibenden
Überlieferung als auch das sittliche Empfinden der Gläubigen niemals
gezögert haben, die Masturbation als eine in sich schwere ordnungswidrige
Handlung zu brandmarken", weil der frei gewollte Gebrauch der Geschlechtskraft,
aus welchem Motiv er auch immer geschieht, außerhalb der normalen ehelichen
Beziehungen seiner Zielsetzung wesentlich widerspricht. Der um ihrer selbst
willen gesuchten geschlechtlichen Lust fehlt die von der sittlichen Ordnung
geforderte geschlechtliche Beziehung, jene nämlich, die den vollen Sinn
gegenseitiger Hingabe als auch den einer wirklich humanen Zeugung in wirklicher
Liebe realisiert."
Sollte Babsi diesen
Aspekt der katholischen Glaubenslehre mit ihren Handlungen herabgewürdigt haben, dann sei
der katholischen Kirche dringend geraten, die gesamte Menschheit wegen Herabwürdigung
der katholischen Glaubenslehre anzuzeigen!
Hausfriedensbruch kann es nicht sein, weil die Kirche unversperrt
war und von jedermann und jederfrau betreten werden konnte.
Sein könnte
es möglicherweise eine "Anstandsverletzung", weil die Clips
mit Kirchenhintergrund danach im Internet zu sehen waren, eine Anstandsverletzung
ist jedoch nur eine Verwaltungsübertretung mit einer Höchststrafe
vom 360 Euro und verjährt nach sechs Monaten.
Es wäre vielleicht eine Einstufung
als Besitzstörung möglich (ABGB § 339), die heutzutage
meist zu rechtlichem Einschreiten führt, wenn jemand auf einem gekennzeichneten
Privatparkplatz parkt. In einer Kirche einen Porno-Clip zu drehen, könnte
unter Umständen auch eine Besitzstörung sein, weil die Kirche ja nicht dafür
vorgesehen ist, dass irgendwer dort Pornofilmchen dreht. Allerdings hat es dann einen anderen
Haken, weil der Vorfall war im Juli 2014 und jetzt haben wir November 2014:
Gemäß §§ 454 ff ZPO ist eine Besitzstörungsklage
binnen 30 Tage ab Kenntnis der Störung beim zuständigen Bezirksgericht
einzubringen.
Und die 30 Tage sind schon längst vorbei. Die Verteidigung von Babsi
dürfte nicht allzu schwierig sein. Allerdings dürfen wir nicht vergessen,
dass in Österreich die katholische Allmacht in der Staatsstruktur doch
noch recht manifest ist. Es wird möglicherweise darauf ankommen, wie katholisch
der Richter ist!
Zum Abschluss noch ein Babsi-Screenshot mit einer gewissen
Zweideutigkeit:
Ergänzt
am 12.12.2014: siehe "Porno-Babsi verurteilt"!