Sterben in Würde - Wie viel Hilfe ist erlaubt?

In Deutschland und Österreich können todkranke Menschen nur auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten. Diese passive Form der Sterbehilfe ist in beiden Ländern zulässig. Doch was ist, wenn ein sterbenskranker Mensch aktiv über sein Lebensende entscheiden möchte? Einen Ausweg bietet der ärztlich begleitete Suizid. Legal ist der aber nur in Deutschland. Im Nachbarland Österreich wird die Beihilfe zur Selbsttötung strafrechtlich nicht von der aktiven Sterbehilfe unterschieden und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft.
Befürworter dieses strikten Verbots plädieren alternativ für einen stärkeren Ausbau der Palliativmedizin. Sie sind überzeugt: Wenn die Schmerzen erträglich würden, dann sei die große Mehrheit gegen Suizid. Doch inwiefern ist die moderne Schmerztherapie wirklich in der Lage, die Beschwerden todkranker Patienten zu lindern? Experten warnen bereits davor, Palliativmedizin und Sterbehilfe gegeneinander auszuspielen.

Fest steht: Die Gesellschaft ist gespalten. Wer entscheidet darüber, ob ein Leben in Würde noch möglich ist? Gibt es ein Menschenrecht auf einen selbstbestimmten Tod? Wie viel Hilfe darf beim Sterben erlaubt sein? Und dürfen Ärzte einen Menschen dabei unterstützen, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden?
Michael Schmidt-Salomon beim Talk im Hangar-7:


Gäste:
Michael Schmidt-Salomon - Philosoph und religionskritischer Publizist
Michael Lesch - Schauspieler und Mitstreiter von "Mein Ende gehört mir"
Elisabeth Zanon - Ärztin und Vorsitzende der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft
Eytan Reif - Vorstandsmitglied der laizistischen Initiative "Religion ist Privatsache"
Maria Kletečka-Pulker - Juristin und Mitglied der Bioethikkommission
Christian Haidinger - Abtpräses der Österreichischen Benediktinerkongregation