NÖ: Keine Trennung von Staat und Religion

24.11.2014 Niederösterreich: Staatsanwaltschaft schafft Trennung zwischen Staat und Religion in öffentlichen Schulen ab

Mit der Behauptung, dass "Vorbereitungen für die Erstkommunion noch keine kirchliche Handlung und auch keine kirchliche Feierlichkeit sind", legte die Staatsanwaltschaft St. Pölten eine im Mai 2014 von der "Initiative Religion ist Privatsache" eingebrachte Sachverhaltsdarstellung ab und verweigerte somit die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens wegen Amtsmissbrauch. Dem kreativen Umgang der Behörde mit einem der wichtigsten Sakramente der katholischen Kirche folgte auch eine Rüge an jene Eltern die sich getraut haben, den NÖ-Landesschulrat wegen des systematischen Missbrauch des Musikunterrichts in der Volksschule Atzenbrugg-Heiligeneich für kirchliche Zwecke zu beschweren: "Die Intervention der betreffenden Eltern hatte überdies zur Folge, dass sich 31 Schüler, deren Eltern die Vermittlung christlicher Werte ein Anliegen war, am Nachmittag zur Gesangsprobe treffen mussten, was wiederum einen zusätzlichen Zeitaufwand darstellte". Bequemlichkeitsüberlegungen religiöser Eltern rechtfertigen somit ab sofort die Streichung des Gesamtunterrichts zugunsten eines erweiterten Religionsunterrichtsangebots; sämtliche Schulgesetze sowie das Religionsunterrichtsgesetz sind mit sofortiger Wirkung nur als Empfehlungen zu betrachten.

Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft St. Pölten wird von der "Initiative Religion ist Privatsache" als tendenziös, politisch motiviert und vor allem als ernste Bedrohung für die Rechtsstaatlichkeit zurückgewiesen. "Mit ihrer Stellungnahme schaffte die Staatsanwaltschaft St. Pölten die letzten Spuren der Trennung zwischen Staat und Religion in der Schule ab und öffnete der Willkür Tür und Tor" meint Initiative-Sprecher Eytan Reif und führt aus: "Wenn einer christlichen Mehrheit das Recht eingeräumt wird, den Sachunterricht entsprechend der eigenen Weltanschauung umzugestalten, werden morgen der Schwimmunterricht, Sexualkunde oder gar das Singen mit Hinweis auf religiöse Interessen ablehnt werden dürfen. Dieses Schwert ist zweischneidig". Mangels Parteistellung stehen der Initiative keine rechtlichen Mittel zur Verfügung, um die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens zu zwingen. Laut Reif sind nun "die Zivilgesellschaft sowie die Opposition, die es Gerüchte zufolge sogar in Niederösterreich gibt, gefordert, für die Rettung des Rechtstaats zu kämpfen denn hier handelt es sich schon lange nicht mehr um eine Religionsfrage".