Mauretanien: Todesstrafe für "Apostasie"

Arik Platzek am 6. 1. 2015 auf www.diesseits.de

Erneut hat ein Gericht eines islamischen Staates einen "Ungläubigen" zum Tod verurteilt!

Mauretanien zählt zu den 13 islamischen Staaten, die "Ungläubige" mit dem Tod bestrafen. In vielen weiteren sind sie von Gewalt und Gefängnis bedroht. Wie mehrere Nachrichtenagenturen übereinstimmend berichteten, soll ein junger Mann sterben, weil er sich abfällig über den islamischen Propheten geäußert hätte. Die Urteilsverkündung löste Jubel in der mauretanischen Bevölkerung aus.

Der 29-jährige Cheikh Ould Mkhaitir war im Januar 2014 inhaftiert und angeklagt worden, nachdem er sich in einem im Internet veröffentlichten Artikel zweifelnd über den sogenannten Propheten Mohammed geäußert hatte. Nach der Veröffentlichung des Artikels verbreitete dieser sich schnell über zahlreiche mauretanische Webseiten. Wütende Straßenproteste von Gläubigen wandten sich umgehend gegen die Veröffentlichung, in der Mohamed Cheikh Ould Mkhaitir einige Entscheidungen des vor mehr als 1.300 Jahren gestorbenen islamischen Religionsstifters und dessen Gefolgsleuten sowie die stark hierarchisch gegliederte mauretanische Gesellschaft diskutiert hatte.

Nach der Urteilsverkündigung am 24. Dezember 2014 in Nouadhibou, der zweitgrößten Stadt des von zu nahezu 100 Prozent sunnnitischen Gläubigen bevölkerten Landes, sei Cheikh Ould Mkhaitir in Ohnmacht gefallen. Zuvor hatte er erfolglos versucht zu erklären, dass es nicht seine Intention gewesen sei, "den Propheten zu verletzen". Laut lokalen islamischen Organisationen ist es das erste Mal gewesen, dass ein islamkritischer Text in Mauretanien veröffentlicht wurde. Der urteilende Richter stellte sich in seiner Entscheidung auf die Position der Staatsanwaltschaft, die darauf verwies, dass die Strafgesetze des Landes die Todesstrafe für jeden vorstehen, "der den Islam ausdrücklich oder durch Handlungen oder Worte in diesem Sinne ablehnt."


Mohamed Cheikh Ould Mkhaitir
(Foto: privat)

Die Präsidentin der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union, Sonja Eggerickx, reagierte schockiert auf die Nachricht aus Mauretanien und rief die Regierung des Landes zur Aufhebung des Urteils sowie der Gesetze gegen "Blasphemie" (Religionskritik) und "Apostasie" (Abfall von einem religiösen Glauben) auf. Der Vorwurf der Blasphemie sei stets ein tyrannischer Vorwurf, unabhängig von der Frage, ob der Beschuldigte wirklich ein Apostat ist oder seine Verurteilung auf Zustimmung in der Bevölkerung stößt. "Apostasie-Gesetze widersprechen auf grundlegendste und eklatanteste Weise dem Menschenrecht auf Gedanken- und Meinungsfreiheit, das wir alle teilen", so Eggerickx.

Vollstreckt wird die Todesstrafe auf Grundlage der in Mauretanien geltenden Scharia. Einem Bericht der Deutschen Welle zufolge sieht diese eine Exekution durch Erschießung vor. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP traf die Urteilsverkündung auf lauten Beifall seitens der vor dem Gericht wartenden Beobachter, das Bekanntwerden des Strafmaßes feierten muslimische Gläubige in Nouadhibou mit Autokorsos.

Die Bestrafung von Cheikh Ould Mkhaitir ist das erste Todesurteil, welches in dem westafrikanischen Land seit Erlangung der Unabhängigkeit im Jahre 1960 verhängt worden ist. Die letzte Exekution in Mauretanien wurde laut Amnesty International im Jahr 1987 vollzogen.