In Schweden feierte eine Islamgemeinde 2014 am Ende des Fastenmonats Ramadan
des Morgens in aller Frühe auf freiem Feld einen islamischen Gottesdienst.
Ein Einwohner wurde davon geweckt, filmte die Szene und stellte sie mit dem
Kommentar, "das ist nicht normal, von einem Esel mit Bauchschmerzen geweckt
zu werden", online.
Hier der Clip:
Was dazu führte, dass sich um die hundert wütende Muslime um seine
Wohnung versammelten, die Polizei musste einschreiten. Gegen den Hausbewohner,
der seine Auferweckung durch Islamgesänge nicht als normal fand, wurde
Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft meinte: Der Facebook-Eintrag sei keine Geringfügigkeit, weil
diese Nachricht wäre vielfach weiterverbreitet worden und beinhalte die
Verachtung für Menschen muslimischen Glaubens.
Nun fand die Gerichtsverhandlung statt und das Ergebnis war dann doch nicht
so wie es sich die philoislamistischen Menschenfreunde erhofft hatten, der Angeklagte
wurde freigesprochen, denn er habe keine Hetze gegen eine Volksgruppe und keinen
Angriff auf betende Muslime begangen, er hätte nur sein Unbehagen über
die lautstarken Töne ausgedrückt.
Dieses Unbehagen darf man im 21. Jahrhundert in Schweden
also doch noch ausdrücken,
sogar wenn es sich um Allah-Akbar-Gesänge handelt. Welche Überraschung!
Im richtigen Islam wäre ihm dafür vielleicht die Hand abgehackt worden,
die Peitsche hätte er bestimmt zu spüren bekommen! Da hat Schweden
noch einen langen Weg vor sich, bis der Islam endlich die unabdingbare verpflichtende
Heiligung und Würdigung durch alle Schweden erfährt! Aber die klagende
Staatsanwaltschaft ist schon auf dem Weg, den schwedischen Staat der islamischen
Parallelwelt zu unterwerfen...