Mit dieser Frage befasste sich am 20.5.2015 die Site onislam.net, als
deren Hosting Country "EG", also die "Europäische Gemeinschaft"
angegeben wird und die mit dem "European Council for Fatwa and Research"
(ECFR - Europäischer Rat für Fatwas und Forschung) zusammenarbeitet,
hier die Übersetzung des englischsprachigen Originals:
Apostaten:
Sollten sie getötet werden?
As-salamu alaykum. Ein kürzlich
konvertierter polnischer Moslem wurde von einem hinterhältigen Atheisten
nach der Strafe bezüglich der islamischen Scharia für denjenigen gefragt,
der den Islam verlässt (Al-Murtad). Wie sollte er im Lichte des Glaubens
darauf antworten, dass die Todesstrafe in diesem Fall einen klaren Bruch mit
der Glaubens-, und Meinungsfreiheit darstellt?
Berater des ECFR:
Wa alaykum as-Salamu wa Rahmatullahi wa Barakatuh.
Im Namen Allahs, des Barmherzigen und Gnädigen. Lieber Bruder, danke für
deine Frage und dein Bestreben mehr Wissen in solchen islamischen Belangen zu
erwerben.
Man muss wissen, dass Hinrichtungen im Islam von einer islamischen
Organisation weder beschlossen, noch ausgeführt werden können. Vielmehr
ist dies vom islamischen Staat und nach strengen Regeln zu tun. Die Bestrafung
durch Exekution in gewisser Weise dem ähnlich, was in moderner Zeit "Hochverrat"
genannt wird.
Als Antwort auf die Frage, die Sie gestellt haben, erließ
der Europäische Rat für Fatwas und Forschung folgende Fatwa:
Hinzurichten,
wer auch immer sich vom Islam abgekehrt hat, liegt in der Verantwortung des
Staates und kann nur durch islamische Regierungen entschieden werden. Islamische
Organisationen und Verbände können solche Urteile weder treffen, noch
können sie diese vollstrecken.
Jedenfalls hat eine erhebliche Zahl unserer
Vorgänger zugestimmt, dass nicht alle, die sich vom Islam abkehren, hingerichtet
werden müssen. Vielmehr jene, die ihr Handeln in der Öffentlichkeit
bekannt geben und Fitna schüren könnten, indem sie den Namen Allahs
des allmächtigen, seines Propheten (Frieden und Segen seien mit ihm) oder
der Muslime herabsetzen. Die Todesstrafe dient in diesem Fall dem Schutz und
dem Erhalt der gesamten Nation vor dem Bösen, das diese Einzelperson unzweifelhaft
bringen wird, und stellt keinen Fall von Beschlagnahme seines oder ihres Rechts
auf Glaubens- und Meinungsfreiheit dar.
Tatsächlich hat diese Person
durch ihre Handlung die Rechte anderer, sowie des gesamten Staates und der Nation
verletzt, die über Jedermanns individuellem Recht stehen. Die moderne Gesetzgebung
benutzt den Begriff "Hochverrat" für Verbrechen, ähnlich
der Abkehr vom Islam, der öffentlichen Bekanntgabe und der Hetze gegen
den Islam und die gesamte Nation.
Ein klarer Fall für das islamische Recht im islamischen Staat:
wer vom Glauben abfällt, begeht Hochverrat an der islamischen Nation (damit
ist wohl die "Umma", die Gemeinschaft der Islamgläubigen gemeint)
und auf Hochverrat steht die Todesstrafe. Die ECFR ist eine in Europa tätige
Organisation, in Wikipedia heißt es dazu: "Der European Council for
Fatwa and Research (ECFR) ist eine Organisation islamischer Gelehrter. Der Rat
wurde im Jahre 1997 in London gegründet und hat seinen Sitz in Dublin.
Gründungsmitglied und seither Vorsitzender ist Yusuf al-Qaradawi. (..)
Die Organisation versucht, die islamischen Gelehrten in Europa zusammenzuführen
und die islamische Jurisprudenz zu vereinheitlichen, und widmet sich insbesondere
dem Erlassen von Fatwas für Muslime in Europa, um - gemäß der
Scharia - deren Probleme im Alltag zu lösen und deren Interaktion mit den
säkularen Gesellschaften des Westens zu regulieren. Die Organisation stützt
sich in ihren Gutachten und Studien auf die vier klassischen Rechtsschulen des
Islam. Der Rat hat im Jahre 2010 38 Mitglieder und wird der Muslimbrüderschaft
zugerechnet."
In Europa müssen also Exmuslime nicht mit
der Hinrichtung rechnen, aber wenn sie sich in den islamischen Herrschaftsbereich
begeben, dann sind sie hinzurichtende Hochverräter.
Verblüfft
fragt man sich als Europäer: Eine Organisation wie die ECFR darf in Europa
ungehindert agieren? Wäre es nicht langsam allerhöchste Zeit, alle
Organisationen, Verbände und Vereine, die solches Gedankengut - wie die
Todesstrafe auf Religionsfreiheit - verbreiten, zu untersagen?