Als "klare Botschaft, dass niemand ins Ausland reisen muss” wolle
sie den von ihr und anderen Abgeordneten erarbeiteten Gesetzentwurf für
einen Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung" verstanden
wissen, sagte Dr. Carola Reimann (MdB SPD) bei einer Pressekonferenz am Mittwoch,
17. Juni 2015.
Gemeinsam u. a. mit Peter Hintze (MdB CDU), Prof.
Dr. Dr. Karl Lauterbach (MdB SPD), Dagmar Wöhrl (MdB CSU) stellte sie ihren
angekündigten Gesetzentwurf vor. Dieser sieht vor, dass im Bürgerlichen
Gesetzbuch verankert wird: "Ein volljähriger und einwilligungsfähiger
Patient, dessen unheilbare Erkrankung unumkehrbar zum Tod führt, kann zur
Abwendung eines krankheitsbedingten Leidens die Hilfestellung eines Arztes bei
der selbst vollzogenen Beendigung seines Lebens in Anspruch nehmen."
Die
Hilfe des Arztes ist dann noch an Bedingungen geknüpft und würde stets
freiwillig erfolgen. In der Gesetzesbegründung wird auf die Bevölkerungsmeinung
und auch auf die im April veröffentlichte Resolution von 140 Strafrechtlern
Bezug genommen, welche sich gegen eine Verschärfung des Strafgesetzes richtete.
Mit einer solchen Grundsatz-Entscheidung seien, so die Abgeordneten, werde Rechtssicherheit
geschaffen und auch eventuell berufsrechtliche Sanktionen durch die Ärztekammer
nicht mehr so einfach möglich.
In den Tagen zuvor waren drei weitere
Gesetzes-Entwürfe der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Eine große
Mehrheit von Abgeordneten soll hinter einem Vorschlag der Abgeordneten Michael
Brand, Eva Högl u.a. stehen, welcher einen Strafrechts-Paragraphen vorsieht,
demnach die geschäftsmäßige, also die auf Wiederholung und angelegte
Suizidhilfe, selbst wenn dadurch kein Geld verdient wird, bestraft werden kann.
Noch restriktiver ist ein Vorschlag der CDU-Abgeordneten Sensburg und Dörflinger,
der eine generelle Kriminalisierung jeder Suizidhilfe beabsichtigt.
Deutlich
anders ist ein Vorschlag von Renate Künast (MdB Grüne) und Dr. Petra
Sitte (MdB Die Linke), der nicht ausdrücklich im Straf- oder Zivilrecht
angesiedelt ist. Deren Gesetzesentwurf möchte Sorgfaltskriterien für
Sterbehilfevereine einführen.
Die erste Lesung findet am 3. Juli
im Deutschen Bundestag statt. Endgültig abgestimmt wird (ohne Fraktionszwang)
aber frühestens im November des Jahres.
Entwurf Sensburg (pdf - 201.16 KB)
Gesetzentwurf Brand et. al (pdf - 160.99 KB)
Gesetzentwurf Künast et. al. (pdf - 100.67 KB)
Gesetzentwurf Reimann et. al. (pdf - 188.96 KB)