In der Bibel steht bekanntlich, dass Gott der HErr am Sabbat jedwede Arbeit verboten hat, weil er nach der Schöpfung von Himmel und Erde selber am siebten Tage ruhte. Wer am Sabbat arbeitete, wurde gesteinigt. Heute ist das nimmer so streng geregelt, danach richten sich bloß ultraorthodoxe Narren in Israel, die in abgegrenzten Stadtvierteln leben, in denen am Sabbat z.B. auch allgemeines Fahrverbot vorgeschrieben ist, damit diese Strenggläubigen keine Autofahrer steinigen müssen.
"Wenn ein freier Mann am Sonntag knechtliche Arbeit verrichtet, wenn
er Ochsen einspannt und mit dem Wagen ausfährt, soll er den rechtsgehenden
Ochsen verlieren. Wenn er aber Heu mäht oder einbringt oder Korn schneidet
und es einsammelt oder irgendwie knechtliche Arbeit am Sonntag vornimmt, so
soll es ihm ein oder zweimal verwiesen werden. Und wenn er sich nicht bessert,
soll er mit 50 Rutenstreichen gezüchtigt werden. Und wenn er sich noch
einmal untersteht, am Sonntag zu arbeiten, wird ihm ein Drittel seines Besitzes
genommen. Und wenn er auch dann noch nicht aufhört, dann verliere er seine
Freiheit, und es werde der zum Knecht, der am heiligen Tag nicht hat ein Freier
sein wollen. Wenn aber ein Knecht solches, der soll wegen solcher Missetat
Stockschläge empfangen. Bessert er sich nicht, so verliere er seine rechte
Hand, denn das verdient scharfe Ahndung, was Gottes Zorn herausfordert und dessentwegen
wir an den Feldfrüchten gezüchtigt werden und Mangel leiden müssen.
Aber auch das soll am Sonntag eingeschärft sein, dass einer, der sich zu
Wagen oder zu Schiff auf einer Reise befindet, am Sonntag Ruhe halte bis zum
Montag. Und wenn er das Gebot des Herrn nicht halten will, da der Herr spricht:
‚Du sollst kein knechtlich Werk verrichten am heiligen Tage, weder du selbst,
noch dein Knecht, noch deine Magd, noch dein Ochs, noch dein Esel noch sonst
ein Stück, das dein ist’; (Ex 20,10), und wer dieses auf der Reise, oder
wo sonst immer, zu beobachten vernachlässigt, der werde mit 12 Schillingen
gebüßt."
Alles klar geregelt! Über die damalige
Schillingwährung in Bayern war konkret nichts zu ergoogeln, aber laut der
Gesetzsammlung von Odilo musste z.B. jemand der bei einer Rauferei
oder Messerstecherei den Kontrahenten um einen Daumen brachte, ebenfalls zwölf
Schilling zahlen.