FPÖ ficht Bundespräsidentenwahl an

(siehe ganz unten Ergänzung vom 11.6.2016)

Am 8.6. gab die FPÖ bekannt, dass beim Verfassungsgerichtshof das Ergebnis der Bundespräsidentenstichwahl angefochten wird, hauptsächlich wurden dazu die unterschiedliche Vorgangsweise bei der Wahl im Wahllokal und bei der Briefwahl genannt, diese Gründe fanden jedoch in den Medien kaum Erwähnung:
Wahllokal:
Die Wahlbehörde besteht aus Vertretern der wahlwerbenden Parteien. Die Identität des Wählers wird  überprüft. Der Wähler nimmt den Stimmzettel entgegen und geht in die Wahlzelle. Dort trifft er seine Wahl. Danach wirft er das Kuvert in die Wahlurne ein. Das Mitwirken einer anderen Person ist ausgeschlossen. Unmittelbar nach Wahlschluss werden die in der Wahlurne befindlichen Stimmen ausgezählt. Die Wegnahme oder Hinzufügung von Wahlkuverts und / oder Stimmen ist ausgeschlossen.
Bei der Briefwahl gebe es verfassungsrechtlichen Probleme: Bei der Beantragung von Wahlkarten, bei der Übermittlung der Wahlkarten an den Wahlberechtigten, bei der "geheimen und persönlichen" Ausfüllung der Wahlkarten, bei der Erfassung und Aufbewahrung der Briefwahlkarten bis zur Auszählung und bei der nachträglichen Auszählung der Briefwahlstimmen.
Die FPÖ fasst zusammen: "Das Briefwahlrecht in der derzeitigen Ausgestaltung stellt derzeit das persönliche und geheime Wahlrecht nicht sicher. Es ist in vielen Punkten verfassungswidrig." Auf einer PDF stellt die FPÖ die Zusammenfassung der Grundsätze der mutmaßlichen Verfassungswidrigkeit der Briefwahl zusammen, siehe dort die Seiten neun und zehn.

Angeführt kann dazu werden, was bei der Nationalratswahl 2013 passiert ist, dort wurde durch Medienberichte bekannt, dass ein muslimischer SPÖ-Kandidat massenhaft Briefwahlstimmzettel - inklusive Vorzugsstimmen für ihn - in einem Moscheeverein ausfüllen hat lassen, die Wahlbehörde kümmerte sich nicht darum, auch gab es wegen dieses offenkundigen Wahlbetruges keine Wahlanfechtung, die Vorgangsweise, dass problemlos massenhaft Briefwahlkarten bestellt und dann von anderen Personen ausgefüllt werden können, hätte logischerweise zur Abschaffung dieser Art der Briefwahl führen müssen. Es ist auch bekannt, dass es immer wieder üblich ist, für alle Bewohner von Alters- und Pflegeheimen Briefwahlkarten zu beantragen, wie oft Leute dort "Hilfe" beim Kreuzlmachen brauchen, ist nicht bekannt.

Die FPÖ zählt dann noch eine Reihe von Gesetzesverletzungen auf, die für das Wahlergebnis wohl eher keine große Zahl von Stimmveränderungen verursacht haben können, aber der Zugang zur Briefwahl und die völlige Unüberprüfbarkeit, wer den Stimmzettel wirklich ausgefüllt hat, müsste eigentlich ein Grund für eine Wahlwiederholung sein. Passieren wird das wahrscheinlich nicht. Beim ersten Wahldurchgang waren knapp fünf Prozent der abgegeben Stimmen Briefwahlstimmen, bei der Stichwahl waren es 16 %, im ersten Durchgang erhielt Hofer knapp 26 % der Briefwahlstimmen und van der Bellen 28%, in der Stichwahl war das Verhältnis allerdings 38 zu 62 - dass die FPÖ auf die Idee einer Wahlanfechtung gekommen ist, hat also durchaus einen nachvollziehbaren Hintergrund...

PS: Am 11.6.2016 stellte die FPÖ den gesamten Klagetext online, Namen und Orte wurden allerdings geschwärzt. Die PDF hat 8,5 MB.